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   FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17   

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FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17 (https://dejure.org/2018,17272)
FG München, Entscheidung vom 19.04.2018 - 13 K 1736/17 (https://dejure.org/2018,17272)
FG München, Entscheidung vom 19. April 2018 - 13 K 1736/17 (https://dejure.org/2018,17272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EStG § 35a Abs. 3; FGO § 96 Abs. 1 S. 2, § 135 Abs. 1
    Handwerkerleistung, Bundesfinanzhof, Finanzgericht, Steuerermäßigung, Steuerbevollmächtigte, Einkommensteuerbescheid

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Handwerkerleistung, Bundesfinanzhof, Finanzgericht, Steuerermäßigung, Befähigung zum Richteramt, Steuerbevollmächtigte, Einkommensteuerbescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Handwerkerleistungen außerhalb des Haushalts

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Update: Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für außerhalb des Haushalts in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Handwerkerleistungen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1451
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

    Auszug aus FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17
    Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. März 2014 VI R 56/12, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2014, 882 Rz. 11 m.w.N.).

    Der Begriff des Haushalts ist räumlich-funktional auszulegen (vgl. BFH-Urteile vom 20. März 2014 VI R 56/12, BStBl II 2014, 882 Rz. 13, 14 und vom 3. September 2015 VI R 18/14, BStBl II 2016, 272 Rz. 18).

    Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (vgl. BFH-Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 BStBl II 2014, 880 Rz. 14 und VI R 56/12, BStBl II 2014, 882 Rz. 15; vgl. auch Krüger in Schmidt, EStG, 36. Auflage, § 35a Rz. 21).

    Zwar hat der Bundesfinanzhof in den Verfahren VI R 55/12 und VI R 56/12 ausgeführt, dass der Gesetzgeber selbst den Begriff "Haushalt" nicht nur als Räumlichkeit, sondern darüber hinaus als funktionalen Bezugspunkt im Sinne von "in der Nähe des Haushalts" begriffen hat.

  • FG München, 23.02.2015 - 7 K 1242/13

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug - Steuerermäßigung bei Handwerkerleistung

    Auszug aus FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17
    Sie verwiesen auf das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (Az. 7 K 1242/13).

    Soweit sich die Kläger auf das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 7 K 1242/13, juris, wonach die Arbeitskosten eines Schreiners für den Austausch einer renovierungsbedürftigen Haustür des Steuerpflichtigen als begünstigt im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG anzusehen seien, berufen, führt dies im vorliegenden Streitfall nicht zum Erfolg.

    Die Entscheidung vom 23. Februar 2015 7 K 1242/13 lässt keinen Rückschluss darauf zu, ob unter dem Begriff "Austausch" der Haustüre die Arbeiten von der Herstellung in der Werkstatt bis zur Montage im Haushalt oder nur der tatsächliche Austausch der Türen, also die Demontage der alten Türe und die Montage der neuen Türe vor Ort im Haushalt des Steuerpflichtigen, gemeint war.

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17
    Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (vgl. BFH-Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 BStBl II 2014, 880 Rz. 14 und VI R 56/12, BStBl II 2014, 882 Rz. 15; vgl. auch Krüger in Schmidt, EStG, 36. Auflage, § 35a Rz. 21).

    Zwar hat der Bundesfinanzhof in den Verfahren VI R 55/12 und VI R 56/12 ausgeführt, dass der Gesetzgeber selbst den Begriff "Haushalt" nicht nur als Räumlichkeit, sondern darüber hinaus als funktionalen Bezugspunkt im Sinne von "in der Nähe des Haushalts" begriffen hat.

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16

    Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im

    Auszug aus FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17
    Solche Arbeiten sind nicht begünstigt (vgl. Urteil Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350; Urteil des Finanzgericht Nürnberg vom 4. August 2017 4 K 16/17, EFG 2017, 1447).

    Hätte der Gesetzgeber Handwerkerleistungen unabhängig vom Ort der Durchführung begünstigen wollen, dann hätte er auf das Tatbestandsmerkmal "im Haushalt" verzichten müssen (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350 Rz. 19; Urteil des Finanzgericht Nürnberg vom 4. August 2017 4 K 16/17, EFG 2017, 1447 Rz. 23).

  • FG Nürnberg, 04.08.2017 - 4 K 16/17

    Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer

    Auszug aus FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17
    Solche Arbeiten sind nicht begünstigt (vgl. Urteil Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350; Urteil des Finanzgericht Nürnberg vom 4. August 2017 4 K 16/17, EFG 2017, 1447).

    Hätte der Gesetzgeber Handwerkerleistungen unabhängig vom Ort der Durchführung begünstigen wollen, dann hätte er auf das Tatbestandsmerkmal "im Haushalt" verzichten müssen (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350 Rz. 19; Urteil des Finanzgericht Nürnberg vom 4. August 2017 4 K 16/17, EFG 2017, 1447 Rz. 23).

  • Drs-Bund, 23.02.2006 - BT-Drs 16/753
    Auszug aus FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17
    Hierzu gehören auch Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück, z.B. Garten- und Wegearbeiten (BT-Drs. 16/643, 10 und BT-Drs. 16/753, 11), aber auch die Reparatur, Wartung und Austausch von Gas- und Wasserinstallationen.
  • BFH, 03.09.2015 - VI R 18/14

    Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG

    Auszug aus FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17
    Der Begriff des Haushalts ist räumlich-funktional auszulegen (vgl. BFH-Urteile vom 20. März 2014 VI R 56/12, BStBl II 2014, 882 Rz. 13, 14 und vom 3. September 2015 VI R 18/14, BStBl II 2016, 272 Rz. 18).
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