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FG München, 20.05.2014 - 2 K 2032/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen der Nichtberücksichtigung von Umsatzerlösen bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf die Bestandskraft einer Umsatzsteuer-Festsetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl. Ausgangs- und Änderungsbescheid Steuerbescheid ist unwirksam, wenn das FA vor Bekanntgabe widerruft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl. Ausgangs- und Änderungsbescheid - Steuerbescheid ist unwirksam, wenn das FA vor Bekanntgabe widerruft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.09.2010 - V R 57/09
Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen …
Auszug aus FG München, 20.05.2014 - 2 K 2032/11
Ein Verwaltungsakt ist jedoch nicht allein deswegen nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften - auch diejenigen des formellen Rechts (Verfahrensrechts) - unrichtig angewendet worden sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. September 2010 V R 57/09, BStBl II 2011, 151). - BFH, 28.05.2009 - III R 84/06
Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid …
Auszug aus FG München, 20.05.2014 - 2 K 2032/11
Unabhängig davon, ob der Änderungsbescheid vom 29. März 2011 den Herrschaftsbereich des Finanzamts bereits vor Aufgabe bzw. Widerruf des Bekanntgabewillens verlassen hatte, ist der Änderungsbescheid jedenfalls schon deshalb nicht wirksam geworden, weil das Finanzamt dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin noch vor der Bekanntgabe mitgeteilt hat, dass dieser Bescheid nicht gelten solle (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 III R 84/06, BStBl. II 2009, 949; AEAO Nr. 5 und 6 zu § 124).