Rechtsprechung
   FG München, 20.05.2014 - 2 K 2032/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16786
FG München, 20.05.2014 - 2 K 2032/11 (https://dejure.org/2014,16786)
FG München, Entscheidung vom 20.05.2014 - 2 K 2032/11 (https://dejure.org/2014,16786)
FG München, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 2 K 2032/11 (https://dejure.org/2014,16786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,16786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Nichtberücksichtigung von Umsatzerlösen bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf die Bestandskraft einer Umsatzsteuer-Festsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl. Ausgangs- und Änderungsbescheid Steuerbescheid ist unwirksam, wenn das FA vor Bekanntgabe widerruft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl. Ausgangs- und Änderungsbescheid - Steuerbescheid ist unwirksam, wenn das FA vor Bekanntgabe widerruft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Auszug aus FG München, 20.05.2014 - 2 K 2032/11
    Ein Verwaltungsakt ist jedoch nicht allein deswegen nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften - auch diejenigen des formellen Rechts (Verfahrensrechts) - unrichtig angewendet worden sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. September 2010 V R 57/09, BStBl II 2011, 151).
  • BFH, 28.05.2009 - III R 84/06

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid

    Auszug aus FG München, 20.05.2014 - 2 K 2032/11
    Unabhängig davon, ob der Änderungsbescheid vom 29. März 2011 den Herrschaftsbereich des Finanzamts bereits vor Aufgabe bzw. Widerruf des Bekanntgabewillens verlassen hatte, ist der Änderungsbescheid jedenfalls schon deshalb nicht wirksam geworden, weil das Finanzamt dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin noch vor der Bekanntgabe mitgeteilt hat, dass dieser Bescheid nicht gelten solle (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 III R 84/06, BStBl. II 2009, 949; AEAO Nr. 5 und 6 zu § 124).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht