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   FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09   

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https://dejure.org/2009,32416
FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09 (https://dejure.org/2009,32416)
FG München, Entscheidung vom 20.07.2009 - 1 V 433/09 (https://dejure.org/2009,32416)
FG München, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 1 V 433/09 (https://dejure.org/2009,32416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bildung einer Ansparrücklage für Investitionen, die zu erheblicher Ausweitung des Betriebs führen nur bei verbindlicher Bestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung einer Ansparrücklage vor Vollendung der Betriebseröffnung; Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage (Ansparabschreibung) für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens; Zulässigkeit der Bildung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 3
    Bildung einer Ansparrücklage für Investitionen, die zu erheblicher Ausweitung des Betriebs führen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bildung einer Ansparrücklage für Investitionen, die zu erheblicher Ausweitung des Betriebs führen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - 2 V 35/99

    Schenkung oder verlustrealisierende Veräußerung einer wesentlichen

    Auszug aus FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09
    Der objektiven Beweislast (Feststellungslast) im Hauptverfahren entspricht eine objektive Glaubhaftmachungslast im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. November 2000 2 V 35/99, Haufe-Index: 510733).

    Aufgrund des oder der bezeichneten Beweismittel muss ein nicht nur geringes Maß an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Tatsachenbehauptung bestehen (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. November 2000 2 V 35/99, juris).

  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510; vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 10.08.1988 - II R 252/83

    Viehlose Landwirtschaft - Unrentierliche Viehhaltung - Ertragsbedingungen -

    Auszug aus FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09
    bb) Nach der im Steuerrecht geltenden Beweislastregel (vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1988 II R 252/83, BFHE 154, 232, BStBl II 1988, 987; vom 19. Januar 1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung), trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast für die steuerentlastenden oder -mindernden Tatsachen.
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BFHE 187, 47, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99

    Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten

    Auszug aus FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BFHE 187, 47, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684).
  • FG München, 22.04.2008 - 13 K 966/06

    Ansparabschreibung: Nachweis bzw. Prognoseentscheidung hinsichtlich

    Auszug aus FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09
    Eine derartige verbindliche Bestellung des betreffenden Wirtschaftsgutes als Voraussetzung für die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG ist nicht nur bei der Neugründung eines Betriebes zu fordern, sondern auch bei der geplanten Ausdehnung des Unternehmensgegenstandes auf einen weiteren Geschäftszweig oder einer geplanten "wesentlichen" Kapazitätserweiterung eines bestehenden Betriebes (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 22. April 2008 13 K 966/06, juris, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

    Auszug aus FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09
    Allgemeine Ausführungen genügen nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174).
  • BFH, 15.10.1986 - VIII B 30/86

    Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Erzielung von negativen

    Auszug aus FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09
    Diese Grundsätze über die Feststellungslast gelten entsprechend im Aussetzungsverfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 1986 VIII B 30/86, BFH/NV 1987, 44).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BFHE 187, 47, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510; vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08

    Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ausländischer

  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

  • BFH, 19.01.1994 - I R 40/92

    Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische

  • BFH, 11.02.2009 - VIII B 64/08

    Bedeutung des § 269 HGB für die Anwendung von § 7g Abs. 3 EStG

  • EuGH, 04.12.2008 - C-330/07

    Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

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