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   FG München, 21.02.2018 - 4 K 1464/15   

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https://dejure.org/2018,8407
FG München, 21.02.2018 - 4 K 1464/15 (https://dejure.org/2018,8407)
FG München, Entscheidung vom 21.02.2018 - 4 K 1464/15 (https://dejure.org/2018,8407)
FG München, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 4 K 1464/15 (https://dejure.org/2018,8407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 4a; AO § 164 Abs. 1
    Mittelbare Grundstücksschenkung, Schenkungsteuerbescheid, Bundesfinanzhof, Freigebige Zuwendung, Vorbehalt der Nachprüfung, Steuerbefreiung, Eintragungsbewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung i.R.d. Zuwendung des Schenkers von Geld an den Beschenkten für die Errichtung eines Gebäudes auf einem bereits in seinem Eigentum stehenden Grundstück; Kostenübernahme für den Abriss des vorhandenen ...

  • rewis.io

    Mittelbare Grundstücksschenkung, Schenkungsteuerbescheid, Bundesfinanzhof, Freigebige Zuwendung, Vorbehalt der Nachprüfung, Steuerbefreiung, Eintragungsbewilligung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung i.R.d. Zuwendung des Schenkers von Geld an den Beschenkten für die Errichtung eines Gebäudes auf einem bereits in seinem Eigentum stehenden Grundstück; Kostenübernahme für den Abriss des vorhandenen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mittelbare Grundstücksschenkung, bei der der Schenker die Kosten sowohl des Erwerbs des bebauten Grundstücks als auch des anschließenden Um- oder Neubaus trägt, ist erst mit Abschluss der Baumaßnahmen vollständig vollzogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 786
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.09.2004 - II R 88/00

    Vollständig saniertes Gebäude: Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung

    Auszug aus FG München, 21.02.2018 - 4 K 1464/15
    (2) Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden verschafft werden soll; danach richtet sich auch der Gegenstand der Schenkung, sofern der Wille des Zuwendenden tatsächlich vollzogen wurde (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2004 II R 88/00, BFH/NV 2005, 213 m.w.N.).

    (4) Ist Gegenstand des Erwerbs ein Grundstück, ist die Erklärung der Auflassung und die Eintragungsbewilligung maßgeblich, ist Gegenstand der mittelbaren Schenkung ein Neubau oder ein Umbau, kommt es auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Baumaßnahmen an, nicht jedoch auf den Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des jeweiligen Geldbetrags (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 213 und vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).

  • BFH, 24.07.2002 - II R 33/01

    Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG München, 21.02.2018 - 4 K 1464/15
    (3) Eine Grundstücksschenkung ist nach der Rechtsprechung des BFH ausgeführt, wenn die Beteiligten nach § 873 Abs. 1, § 925 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Auflassung erklärt haben, der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat und die Umschreibung später auch tatsächlich erfolgt (z.B. BFH-Urteil vom 24. Juli 2002 II R 33/01, BFHE 199, 25, BStBl II 2002, 781).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 51/95

    Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG München, 21.02.2018 - 4 K 1464/15
    bb) Die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch anwendbar, wenn der Schenker dem Beschenkten Geld für die Errichtung eines Gebäudes auf einem bereits im Eigentum des Beschenkten stehenden Grundstück zuwendet (BFH-Urteil vom 3. August 1988 II R 39/86, BFHE 154, 383, BStBl II 1988, 1025) oder die Kosten für einen Aus-, Umbau- oder Anbau übernimmt (BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 51/95, BFHE 180, 174, BStBl II 1996, 548).
  • BFH, 03.08.1988 - II R 39/86

    - Gegenstand einer Schenkung, wenn der Bedachte mit Mitteln des Schenkers ein

    Auszug aus FG München, 21.02.2018 - 4 K 1464/15
    bb) Die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch anwendbar, wenn der Schenker dem Beschenkten Geld für die Errichtung eines Gebäudes auf einem bereits im Eigentum des Beschenkten stehenden Grundstück zuwendet (BFH-Urteil vom 3. August 1988 II R 39/86, BFHE 154, 383, BStBl II 1988, 1025) oder die Kosten für einen Aus-, Umbau- oder Anbau übernimmt (BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 51/95, BFHE 180, 174, BStBl II 1996, 548).
  • BFH, 12.12.1979 - II R 157/78

    Steuerrechtliche Bewertung des als unentgeltlich zugewendet geltenden Teils einer

    Auszug aus FG München, 21.02.2018 - 4 K 1464/15
    Erfasst ist auch eine sog. mittelbare Zuwendung, bei der der Schenker dem Beschenkten einen bestimmten Geldbetrag überlässt, mit dem der Beschenkte einen bestimmten Gegenstand - z.B. ein Grundstück - erwerben muss (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFHvom 12. Dezember 1979 II R 157/78, BFHE 129, 507, BStBl II 1980, 260; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG-Kommentar, § 7 Rn. 90 m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2006 - II R 16/06

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG München, 21.02.2018 - 4 K 1464/15
    (4) Ist Gegenstand des Erwerbs ein Grundstück, ist die Erklärung der Auflassung und die Eintragungsbewilligung maßgeblich, ist Gegenstand der mittelbaren Schenkung ein Neubau oder ein Umbau, kommt es auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Baumaßnahmen an, nicht jedoch auf den Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des jeweiligen Geldbetrags (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 213 und vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).
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