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   FG München, 21.04.2020 - 4 K 3105/18   

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https://dejure.org/2020,32525
FG München, 21.04.2020 - 4 K 3105/18 (https://dejure.org/2020,32525)
FG München, Entscheidung vom 21.04.2020 - 4 K 3105/18 (https://dejure.org/2020,32525)
FG München, Entscheidung vom 21. April 2020 - 4 K 3105/18 (https://dejure.org/2020,32525)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Grunderwerbssteuer bei Dauerwohn- und Nutzungsrecht; §§ 1 Abs. 2 GrEStG, 6 FGO, 10, 31 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GrEStG § 1 Abs. 2 ; WEG § 31
    Bestellung eines Dauerwohnrechts als Teil der Grunderwerbsteuer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Dauerwohnrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bestellung eines Dauerwohn- und Nutzungsrechts nach §§ 31 ff WEG nicht grunderwerbsteuerbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.03.1999 - II R 35/97

    Grunderwerbsteuer bei Verwertungsrecht

    Auszug aus FG München, 21.04.2020 - 4 K 3105/18
    Die Verwertungsmöglichkeit wird i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG erworben, wenn der Verwertungsberechtigte an der ganzen Substanz der Immobilie seinem Wert nach teilhat (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFHvom 10. März 1999 II R 35/97, BFHE 188, 444, BStBl. II 1999, 491).
  • FG München, 11.09.2000 - 4 K 3863/97

    Aufgabe eines Dauerwohnrechts nach § 1 Abs. 2 GrEStG befreit?

    Auszug aus FG München, 21.04.2020 - 4 K 3105/18
    Das Gericht hält damit an den Grundsätzen fest, die der 4. Senat des Finanzgerichts (FG) München aufgestellt hat (vgl. hierzu Urteil des FG München vom 11. September 2000 4 K 3863/97, juris).
  • BFH, 29.07.1998 - II R 71/96

    GrESt; Übertragung der Verwertungsbefugnis an Gebäuden auf fremdem Boden

    Auszug aus FG München, 21.04.2020 - 4 K 3105/18
    Von § 1 Abs. 2 GrEStG werden solche Fälle erfasst, in denen die Einwirkungsmöglichkeiten dem rechtlichen Eigentum nahekommen und über die Befugnisse eines Mieters und Pächters hinausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 II R 71/96, BStBl. II 1999, 796).
  • BFH, 13.06.1957 - V 259/56 U

    Umsatzsteuerfreiheit der Einräumung eines Dauerwohnrechts - Verwertung eines

    Auszug aus FG München, 21.04.2020 - 4 K 3105/18
    Es ist zwar wie das Wohnungseigentum veräußerlich und vererblich, ist aber kein Eigentum, sondern nur ein das Grundstück belastendes dingliches Nutzungsrecht, das nicht wie das Wohnungseigentum in Abteilung I (Eigentum), sondern in Abteilung II (dingliche Belastungen des Eigentums) des Grundbuchs eingetragen wird (BFH-Urteil vom 13. Juni 1957 V 259/56 U, BFHE 65, 98, BStBl III 1957, 269).
  • BFH, 18.01.1956 - II 87/55 U

    Begriff der Verwertungsbefugnis - Möglichkeit der Verwertung eines inländisches

    Auszug aus FG München, 21.04.2020 - 4 K 3105/18
    Das sind Fälle, in denen dem Erwerber Aufwendungen, Verluste und Wertminderungen zur Last fallen und ihm Erträgnisse, Wertsteigerungen und Verwertungserlöse zugutekommen (BFH-Urteil vom 18. Januar 1956 II 87/55 U, BFHE 62, 248, BStBl. III 1956, 92).
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