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   FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01   

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https://dejure.org/2002,10409
FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01 (https://dejure.org/2002,10409)
FG München, Entscheidung vom 21.08.2002 - 1 K 2710/01 (https://dejure.org/2002,10409)
FG München, Entscheidung vom 21. August 2002 - 1 K 2710/01 (https://dejure.org/2002,10409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung der Verluste eines beschränkt haftenden Gesellschafters; Zur Anwendbarkeit der Beschränkung des § 15 Buchstabe.a Abs.1 EStG ( Einkommensteuergesetz) auf Verluste eines Komplementärs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 15a EStG bei Übergang während des Wirtschaftsjahres von der Komplementärs- in die Kommanditistenstellung; Verluste eines in die Stellung als Kommanditist wechselden Komplementärs einer KG unterliegen bis zum Gesellschafterwechsel nicht dem § 15 a EStG; gesonderter und ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 15a EStG bei Übergang während des Wirtschaftsjahres von der Komplementärs- in die Kommanditistenstellung - Verluste eines in die Stellung als Kommanditist wechselden Komplementärs einer KG unterliegen bis zum Gesellschafterwechsel nicht dem § 15 a EStG - gesonderter und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01

    Folgen des Wechsels von der Stellung eines Kommanditisten zu der eines

    Auszug aus FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01
    Dies ist - mit unterschiedlicher Auswirkung - auch im Fall des Wechsels in der Gesellschafterstellung zu berückrichtigen (so auch FG Köln, Urteile vom 16.01.2002 14 K 3366/01, EFG 2002, 818 , Rev. BFH IV R 26/02 und vom 20.03.2002 10 K 3545/99, EFG 2002, 1035 , Rev. BFH VIII R 38/02 für den umgekehrten Fall des Wechsels eines Kommanditisten in die Stellung des Komplementärs).

    Im Übrigen sind in diesem Zusammenhang auch die beiden nicht rechtskräftigen Entscheidungen des FG Köln vom 16.1.2002 - 14 K 3366/01 und 20.3.2002 - 10 K 3545/99 zu beachten, in denen es um den Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär ging.

  • FG Köln, 20.03.2002 - 10 K 3545/99

    Vorjahresverluste eines Kommanditisten beim Wechsel in eine Stellung als voll

    Auszug aus FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01
    Dies ist - mit unterschiedlicher Auswirkung - auch im Fall des Wechsels in der Gesellschafterstellung zu berückrichtigen (so auch FG Köln, Urteile vom 16.01.2002 14 K 3366/01, EFG 2002, 818 , Rev. BFH IV R 26/02 und vom 20.03.2002 10 K 3545/99, EFG 2002, 1035 , Rev. BFH VIII R 38/02 für den umgekehrten Fall des Wechsels eines Kommanditisten in die Stellung des Komplementärs).

    Im Übrigen sind in diesem Zusammenhang auch die beiden nicht rechtskräftigen Entscheidungen des FG Köln vom 16.1.2002 - 14 K 3366/01 und 20.3.2002 - 10 K 3545/99 zu beachten, in denen es um den Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär ging.

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 28/98

    Verlustausgleich nach §15 a EStG bei eigenkapitalersetzenden Darlehen

    Auszug aus FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die Urteile des BFH vom 28.03.2000 VIII R 28/98 (BFHE 191, 347 , BStBl II 2000, 347 ) und vom 23.01.2001 VIII R 30/99 (BFHE 194, 402, BStBl II 2001, 621 ).
  • BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82

    Zur steuerlichen Anerkennung einer Gewinn- und Verlustverteilungsabrede, die

    Auszug aus FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01
    Wie bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel (vgl. BFH-Urteil vom 17.03.1987 VIII R 293/82, BFHE 149, 454 , BStBl II 1987, 558 ) ist daher zusätzlich zum Jahresabschluss für die KG für den betreffenden Gesellschafter eine auf den Zeitpunkt der Eintragung seines Wechsels in der Gesellschafterstellung im Handelsregister bezogene Gewinnermittlung vorzunehmen.
  • BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02

    Umwandlung der Rechtsstellung als Kommanditist in diejenige eines Komplementärs

    Auszug aus FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01
    Dies ist - mit unterschiedlicher Auswirkung - auch im Fall des Wechsels in der Gesellschafterstellung zu berückrichtigen (so auch FG Köln, Urteile vom 16.01.2002 14 K 3366/01, EFG 2002, 818 , Rev. BFH IV R 26/02 und vom 20.03.2002 10 K 3545/99, EFG 2002, 1035 , Rev. BFH VIII R 38/02 für den umgekehrten Fall des Wechsels eines Kommanditisten in die Stellung des Komplementärs).
  • BFH, 23.01.2001 - VIII R 30/99

    Tätigkeitsvergütungen bei Anwendung des § 15 a EStG

    Auszug aus FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die Urteile des BFH vom 28.03.2000 VIII R 28/98 (BFHE 191, 347 , BStBl II 2000, 347 ) und vom 23.01.2001 VIII R 30/99 (BFHE 194, 402, BStBl II 2001, 621 ).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 38/02

    Verrechenbare Verluste bei Umwandlung einer KG in eine oHG

    Auszug aus FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01
    Dies ist - mit unterschiedlicher Auswirkung - auch im Fall des Wechsels in der Gesellschafterstellung zu berückrichtigen (so auch FG Köln, Urteile vom 16.01.2002 14 K 3366/01, EFG 2002, 818 , Rev. BFH IV R 26/02 und vom 20.03.2002 10 K 3545/99, EFG 2002, 1035 , Rev. BFH VIII R 38/02 für den umgekehrten Fall des Wechsels eines Kommanditisten in die Stellung des Komplementärs).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 81/02

    Verrechenbar Verlust bei Wechsel der Gesellschafterstellung

    Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 36 veröffentlichten Gründen teilweise statt.

    Die auf die Monate Januar und Februar 1995 entfallenden ausgleichsfähigen Verluste schätzte es --pro rata temporis-- auf 201 263 DM (= 2/12 aus 1 207 576 DM; vgl. EFG 2003, 36).

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