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   FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10   

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https://dejure.org/2010,33934
FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10 (https://dejure.org/2010,33934)
FG München, Entscheidung vom 21.12.2010 - 4 V 3049/10 (https://dejure.org/2010,33934)
FG München, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 4 V 3049/10 (https://dejure.org/2010,33934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Stichtagsprinzip bei Bestimmung der maßgeblichen Fassung des Baugesetzbuchs für die Ableitungsbefugnis des Finanzamts nach § 145 Abs. 3 Satz 4 BewG - Abgrenzung zwischen Bruttorohbauland und Nettorohbauland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines unbebauten Grundstücks; Ableitung des Bodenwerts für Rohbauland aus dem Bodenrichtwert für erschließungsbeitragsfreies Wohnbauland; Anforderungen an den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts; Voraussetzungen für ein Liquidationsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliche Fassung des Baugesetzbuchs ( BauGB ) für die Ableitungsbefugnis nach § 145 Abs. 3 S. 4 BewG; Besteuerungszeitpunkt ist maßgeblich bei der Frage, ob der Gutachterausschusses zur Ermittlung eines Bodenrichtwerts verpflichtet ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Maßgebliche Fassung des Baugesetzbuchs (BauGB) für die Ableitungsbefugnis nach § 145 Abs. 3 S. 4 BewG - Besteuerungszeitpunkt ist maßgeblich bei der Frage, ob der Gutachterausschusses zur Ermittlung eines Bodenrichtwerts verpflichtet ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 859
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.08.2010 - II R 42/09

    Für Bewertungsstichtage vor dem 1. Januar 2007 Feststellung von Grundstückswerten

    Auszug aus FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10
    Dies gilt auch für die Finanzgerichte (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 2010 II R 42/09, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2010, 2077, unter II.2.c und d.).

    Die Norm betrifft nicht solche Fälle, in denen der Gutachterausschuss zur Ermittlung eines Bodenrichtwerts verpflichtet ist, aber seiner Verpflichtung nicht nachkommt (BFH-Urteil in DStR 2010, 2077, unter II.2.c).

    Für dieses Verständnis spricht auch das BFH-Urteil in DStR 2010, 2077.

  • BFH, 12.07.2006 - II R 1/04

    Bedarfsbewertung: Anpassung des auf Grundlage des Bodenrichtwerts

    Auszug aus FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10
    Auch die Wertermittlungsrichtlinie 2006 (WertR 2006) kann u. U. zur Überprüfung des Gutachtens herangezogen werden (BFH-Urteil vom 12. Juli 2006 II R 1/04, BFHE 213, 387, BStBl II 2006, 742, unter II.1.b).
  • BFH, 13.10.2009 - X B 55/09

    Vorläufige Steuerfestsetzung bei nachrangigen Fragen

    Auszug aus FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10
    Etwaige Lücken im Gutachten können vom FA und vom FG selbst geschlossen werden, wenn und soweit dies ohne Sachverständige im üblichen Rahmen einer Beweiswürdigung möglich ist (BFH-Urteil vom 5. Mai 2010 II R 25/09, BFHE 230, 72, BFH/NV 2010, 168, unter II.2. a und b. mit zahlreichen Nachweisen).
  • BFH, 05.05.2010 - II R 25/09

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts

    Auszug aus FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10
    Etwaige Lücken im Gutachten können vom FA und vom FG selbst geschlossen werden, wenn und soweit dies ohne Sachverständige im üblichen Rahmen einer Beweiswürdigung möglich ist (BFH-Urteil vom 5. Mai 2010 II R 25/09, BFHE 230, 72, BFH/NV 2010, 168, unter II.2. a und b. mit zahlreichen Nachweisen).
  • BFH, 26.04.2006 - II R 58/04

    Finanzamt nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus

    Auszug aus FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10
    Darüber hinaus dürfen die Finanzämter nicht den maßgebenden Bodenrichtwert für Rohbauland aus dem vom Gutachterausschuss für erschließungsbeitragsfreie vergleichbare Baulandflächen ermittelten und mitgeteilten Bodenrichtwert ableiten (BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 58/04, BFHE 213, 207, BStBl II 2006, 793, unter III.2.b.).
  • BFH, 15.05.2009 - IV B 24/09

    Ort der Außenprüfung bei Beschlagnahme der Prüfungsunterlagen

    Auszug aus FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Mai 2009 IV B 24/09, BFH/NV 2009, 1402, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 24.10.1996 - 2 B 94.3416
    Auszug aus FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10
    Der Auffassung des Landratsamts entspricht, dass nach der Rechtsprechung ein Nachbar ein Abwehrrecht gegen eine Baugenehmigung haben kann, wenn eine rechtswidrige Baugenehmigung infolge Fehlens der Erschließung in Richtung auf die Duldung eines Notwegrechts nach § 917 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung bewirkt (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1998, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport, 1999, 165, m. w. N.; vgl. auch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Oktober 1996, 2 B 94.3416, Bayerische Verwaltungsblätter 1997, 758).
  • FG Hamburg, 28.08.2014 - 3 K 134/13

    Bewertungsgesetz: Grundbesitz- und Erbbaurechts-Bedarfswert

    a) Dabei kommt es hier für die Bewertung gemäß § 195 Abs. 3 Satz 2 BewG i. d. F. vor 2007 nicht auf die (evtl. noch nicht abschließend geklärten) Fragen an, inwieweit oder wie die Finanzämter nach § 195 Abs. 3 Satz 4 BewG neuer Fassung bei nicht vom Gutachterausschuss ermittelten Richtwerten selbst Bodenwerte aus den Werten vergleichbarer Flächen ableiten können (z. B. für Rohbauland vgl. FG München, Beschluss vom 21.12.2010 4 V 3049/10, EFG 2011, 859, Juris Rz. 24 ff.).
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