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   FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06   

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https://dejure.org/2009,28051
FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06 (https://dejure.org/2009,28051)
FG München, Entscheidung vom 22.01.2009 - 14 K 544/06 (https://dejure.org/2009,28051)
FG München, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 14 K 544/06 (https://dejure.org/2009,28051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Steuererhebungskompetenz und Verjährungsfrist für die Branntweinsteuer bei beabsichtigter Versendung von Alkohol im Steueraussetzungsverfahren aus Italien über Deutschland nach Litauen bzw. Slowakei, tatsächlich aber erfolgter Fälschung der Ausfuhrpapiere und Entziehung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuererhebungskompetenz und Verjährungsfrist für die Branntweinsteuer bei beabsichtigter Versendung von Alkohol im Steueraussetzungsverfahren aus Italien über Deutschland nach Litauen bzw. Slowakei, tatsächlich aber erfolgter Fälschung der Ausfuhrpapiere und Entziehung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuererhebungskompetenz und Verjährungsfrist für die Branntweinsteuer bei beabsichtigter Versendung von Alkohol im Steueraussetzungsverfahren aus Italien über Deutschland nach Litauen bzw. Slowakei, tatsächlich aber erfolgter Fälschung der Ausfuhrpapiere und Entziehung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01

    Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines

    Auszug aus FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
    Ein Erzeugnis wird, so der BFH (vgl. Urteil vom 29. Oktober 2002 VII R 48/01, BFH/NV 2003, 279), dem Steueraussetzungsverfahren i.S. von § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG durch jede Unregelmäßigkeit entzogen, die der steuerlichen Regelung der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung zuwiderläuft und zur Folge hat, dass die Ware als in den steuerrechtlich freien Verkehr entnommen anzusehen ist.

    Der BFH hat diese Frage im o.g. Urteil vom 29. Oktober 2002 VII R 48/01 zwar offengelassen.

    Die tatsächliche Ausfuhr des Alkohols in die Tschechische Republik steht der Annahme, dass die Steuer nach § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG entstanden ist, nicht entgegen (vgl. BFH in BFH/NV 2003, 279).

    Hierbei kann dahinstehen, ob bereits im Austausch der Papiere (vgl. BGH in HFR 2003, 609) oder erst in der Ausfuhr unter Verwendung der gefälschten Papiere eine Entziehungshandlung zu sehen ist (BFH in BFH/NV 2003, 279).

  • BFH, 30.11.2004 - VII R 25/01

    Zuwiderhandlung im Verfahren unter Steueraussetzung; Nichteintreffen der

    Auszug aus FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
    In diesem Fall hat die Ausgangszollstelle als Empfänger den bestätigten Rückschein an den Versender zurückzusenden (vgl. § 43 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs. 4 Satz 3 Branntweinsteuerverordnung; Art. 19 Abs. 4 der Richtlinie Nr. 92/12/EWG des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren - RL Nr. 92/12; BFH-Urteil vom 30. November 2004 VII R 25/01, ZfZ 05, 163).

    Art. 20 Abs. 1 RL Nr. 92/12 weist die Erhebungskompetenz dem Mitgliedstaat zu, in dem die Zuwiderhandlung begangen worden ist (vgl. BFH in ZfZ 05, 163).

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auszug aus FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
    Der Bundesgerichtshof - BGH - hat mit Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01 (HFR 2003, 609) entschieden, dass bereits im Entfernen der begleitenden Verwaltungsdokumente von der im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren beförderten Alkohollieferung und der Ersetzung durch auf nicht verbrauchsteuerpflichtige Waren lautende Frachtbriefe eine Entziehung aus dem Steueraussetzungsverfahren i.S.d. § 143 BranntwMonG liege.

    Hierbei kann dahinstehen, ob bereits im Austausch der Papiere (vgl. BGH in HFR 2003, 609) oder erst in der Ausfuhr unter Verwendung der gefälschten Papiere eine Entziehungshandlung zu sehen ist (BFH in BFH/NV 2003, 279).

  • BFH, 09.08.1999 - VII B 282/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Divergenz; Beiziehung von Strafakten

    Auszug aus FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
    Da die Klägerin gegen die Feststellungen in diesen Urteilen keine substantiierten Einwendungen erhoben hat und diese nach Auffassung des erkennenden Senats aufgrund der Feststellungen des HZA auch zutreffend sind, kann sich das Gericht diese zu eigen machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 1999 VII B 282/98, BFH/NV 2000, 74, vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513 und vom 29. Juli 2004 V B 79/03, n.v.).
  • BFH, 14.11.2003 - VIII B 70/02

    NZB: Feststellungen in einem Strafurteil

    Auszug aus FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
    Da die Klägerin gegen die Feststellungen in diesen Urteilen keine substantiierten Einwendungen erhoben hat und diese nach Auffassung des erkennenden Senats aufgrund der Feststellungen des HZA auch zutreffend sind, kann sich das Gericht diese zu eigen machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 1999 VII B 282/98, BFH/NV 2000, 74, vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513 und vom 29. Juli 2004 V B 79/03, n.v.).
  • BFH, 28.10.2004 - VII B 293/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
    Die bloße Absicht, eine im Verfahren der Steueraussetzung befindliche Ware zu einem späteren Zeitpunkt nach einem anderen Ort als dem Bestimmungsort zu verbringen, führt noch nicht zur Entnahme der Ware aus dem Verfahren der Steueraussetzung i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst, a der RL 92/12 (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 VII B 293/03, BFH/NV 05, 1018).
  • BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85
    Auszug aus FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
    Das Gericht ist an der Berücksichtigung der Feststellungen der Strafurteile auch nicht deswegen gehindert, weil die Klägerin im finanzgerichtlichen Verfahren an den Strafverfahren nicht beteiligt gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, ZfZ 1988, 297; Beschluss des FG Düsseldorf vom 9. Februar 2007 - 4 V 54/07 A, EFG 07, 701).
  • BFH, 29.07.2004 - V B 79/03

    Voraussetzungen einer Entscheidung nach der freien Überzeugung des Gerichtes;

    Auszug aus FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
    Da die Klägerin gegen die Feststellungen in diesen Urteilen keine substantiierten Einwendungen erhoben hat und diese nach Auffassung des erkennenden Senats aufgrund der Feststellungen des HZA auch zutreffend sind, kann sich das Gericht diese zu eigen machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 1999 VII B 282/98, BFH/NV 2000, 74, vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513 und vom 29. Juli 2004 V B 79/03, n.v.).
  • FG Düsseldorf, 09.02.2007 - 4 V 54/07

    Zigarettenschmuggel; Inanspruchnahme; Abgabenschuldner; Bezugnahme auf

    Auszug aus FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
    Das Gericht ist an der Berücksichtigung der Feststellungen der Strafurteile auch nicht deswegen gehindert, weil die Klägerin im finanzgerichtlichen Verfahren an den Strafverfahren nicht beteiligt gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, ZfZ 1988, 297; Beschluss des FG Düsseldorf vom 9. Februar 2007 - 4 V 54/07 A, EFG 07, 701).
  • BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06

    Steuerversandverfahren

    Auszug aus FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
    Da es den Mitgliedstaaten freisteht, welche Erkenntnisquellen sie zur Feststellung von Zuwiderhandlungen und Unregelmäßigkeiten nutzbar machen, konnte das HZA - wie im Streitfall - auf Erkenntnisse der Zollfahndung und auf die in den genannten Strafurteilen wiedergegebenen Feststellungen sowie, im Wege der Amtshilfe, auf Aussagen gegenüber ausländischen Behörden zurückgreifen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Januar 2007 VII B 4/06, ZfZ 2007, 252).
  • BFH, 13.06.1973 - VII R 58/71

    Inhalt eines Strafurteils - Finanzgerichtliches Verfahren - Tatsächliche

  • BFH, 14.06.2007 - VII B 184/06

    Festsetzungsfrist im Falle einer Steuerhinterziehung; Zurechnung von strafbaren

  • FG Düsseldorf, 22.05.2000 - 4 K 8348/97

    Branntweinsteuer; Steueraussetzungsverfahren; Scheinfirma; Gewerbliche Zwecke;

  • BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99

    Leichtfertige Branntweinsteuerverkürzung

  • BFH, 30.10.1990 - VII R 18/88

    Forderung von hinterzogener Minearlölsteuer - Unterbrechung des Ablaufs der

  • BFH, 17.08.2000 - VII R 108/95

    Eingangsabgaben - Erlass der Abgaben - Eingriff organisierter Kriminalität -

  • BFH, 04.05.2004 - VII R 64/03

    Einfuhrabgabenentstehung: Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung;

  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

  • BFH, 20.07.1999 - VII R 85/98

    Nacherhebung - Eingangsabgabe - Zollkodex - Geltung des Zollkodex

  • BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2019 - 1 K 1353/16

    Branntweinsteuer: Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus dem

    Denn anderenfalls wäre für den Versender von steuerpflichtigem Alkohol der Anreiz nicht mehr so stark, für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Steueraussetzungsverfahrens zu sorgen (FG München, Urteil vom 22. Januar 2009 - 14 K 544/06 -, juris, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 3. April 2008 - C-230/06 -, Militzer und Münch, ZfZ 2008, 136).
  • FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 39/18

    Beendigung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren

    Die Klägerin hat sich zur Erfüllung ihrer Pflicht des durch den S. beauftragten Unternehmens ... bedient, das damit ebenso wie die von ihm eingesetzten Fahrer ihre Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 169 Abs. 2 Satz 3 AO waren (vgl. FG München, Urteil vom 22. Januar 2009 14 K 544/06, juris; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 30. September 2009 VII B 72/09, BFH/NV 2010, 264 ).
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