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   FG München, 22.03.2005 - 13 K 1565/03   

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https://dejure.org/2005,14644
FG München, 22.03.2005 - 13 K 1565/03 (https://dejure.org/2005,14644)
FG München, Entscheidung vom 22.03.2005 - 13 K 1565/03 (https://dejure.org/2005,14644)
FG München, Entscheidung vom 22. März 2005 - 13 K 1565/03 (https://dejure.org/2005,14644)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerschädliche Verwendung einer zur Absicherung eines Avalkredits eingesetzten Lebensversicherung; Avalkredit als Darlehen; Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht für Zinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerschädliche Verwendung einer zur Absicherung eines Avalkredits eingesetzten Lebensversicherung; Avalkredit (AvK) als Darlehen. Die Absicherung eines AvK durch eine Lebensversicherung ist steuerschädlich bei einem Darlehen; ges. Feststellung der Steuerpflicht für ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerschädliche Verwendung einer zur Absicherung eines Avalkredits eingesetzten Lebensversicherung - Avalkredit (AvK) als Darlehen. Die Absicherung eines AvK durch eine Lebensversicherung ist steuerschädlich bei einem Darlehen - ges. Feststellung der Steuerpflicht für ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abtretung einer Lebensversicherung zur Sicherung eines Avalkredits führt zur Steuerpflicht der Zinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2438
  • EFG 2005, 1345
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99

    Verjährung des Aufwendungsersatzanspruchs wegen Übernahme einer Bürgschaft

    Auszug aus FG München, 22.03.2005 - 13 K 1565/03
    Auch die Behandlung des Avalkredits durch die höchstrichterliche Zivilrechtsprechung als eine Geschäftsbesorgung i.S. des § 675 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -(Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2000 IX ZR 206/99, Der Betrieb 2000, 2060) ist für den Streitfall nicht ausschlaggebend.
  • BFH, 19.07.1973 - I B 27/73

    Feststellungsbescheid - Steuermeßbescheid - Aussetzung der Vollziehung -

    Auszug aus FG München, 22.03.2005 - 13 K 1565/03
    Der erkennende Senat, der wegen des aufgezeigten Gesetzeszwecks den Avalkredit als Darlehen im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG behandelt, sieht hierin noch eine zulässige Auslegung des Begriffs "Darlehen" (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1973 I B 27/73, BStBl II 1973, 782 unter 2.d.).
  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 27/05

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen: steuerunschädliche Besicherung

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1345 veröffentlichten Urteil vom 22. März 2005 13 K 1565/03 ab.

    Daher wird die Absicherung eines Avalkredits durch Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag allgemein als steuerunschädlich erachtet (vgl. Tischbein, Absicherung eines Avalkredits durch Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag, DStR 2007, 143; derselbe, Kreditsicherung durch Lebensversicherungsansprüche, Ein steuerrechtlicher Leitfaden, Rz 22; Broudré, a.a.O., S. 16; Söhn, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 10 Rz P 42; Dahm, Änderung der Besteuerung von Lebensversicherungsverträgen durch das Steueränderungsgesetz 1992 - endlich Klarheit?, DStZ 1993, 385; kritisch zum Urteil der Vorinstanz auch Zimmermann, Anmerkung zum Urteil des FG München in EFG 2005, 1345).

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