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   FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14   

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FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14 (https://dejure.org/2016,57398)
FG München, Entscheidung vom 22.04.2016 - 8 K 3290/14 (https://dejure.org/2016,57398)
FG München, Entscheidung vom 22. April 2016 - 8 K 3290/14 (https://dejure.org/2016,57398)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Arbeitgebereigenschaft im Rahmen der Inanspruchnahme für Lohnsteuern durch einen Haftungsbescheid

  • rewis.io

    Bundesfinanzhof, Arbeitsverhältnis, Lohnsteuer, Arbeitslohn, Arbeitgeber, Finanzamt, Ermessensentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Streit um Inanspruchnahme des Klägers für Lohnsteuern durch Haftungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsteuerhaftung; Arbeitgebereigenschaft

  • rechtsportal.de

    DBA Italien Art. 15 Abs. 2 ; EStG § 38 Abs. 1 S. 2
    Vorliegen der Arbeitgebereigenschaft im Rahmen der Inanspruchnahme für Lohnsteuern durch einen Haftungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerhaftung: Keine Arbeitgeberstellung der inländischen Tochtergesellschaft bei Entsendung eines im Interesse und auf Kosten der ausländischen Muttergesellschaft arbeitenden Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 21.02.1986 - VI R 9/80

    Keine Haftung des Organträgers für Lohnsteuer der Arbeitnehmer einer

    Auszug aus FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14
    Dies ist regelmäßig der Vertragspartner des Arbeitnehmers aus dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BFH-Urteil vom 21.2. 1986 VI R 9/80 in BStBl II 1986, 768; Pflüger in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 21. Aufl. 2006, 272. Lieferung 12.2015, § 38 EStG, Rn. 25).

    Arbeitgeber in einem Konzern ist grundsätzlich diejenige Konzerngesellschaft, mit der der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag geschlossen hat; denn nur dieses Unternehmen kann unmittelbar Weisungsrechte ausüben und hat andererseits die Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen (BFH-Urteil vom 21. Februar 1986 VI R 9/80, BStBl II 1986, 768).

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 122/00

    Arbeitsverhältnis bei Konzerngesellschaften

    Auszug aus FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14
    Deshalb kann im Konzernverbund die Übernahme des Geschäftsführeramtes unselbständiger Bestandteil eines Arbeitsvertrages (mit der Obergesellschaft) sein, wenn ein Angestellter des herrschenden Unternehmens im Konzern unter Fortführung des Anstellungsverhältnisses die Leitung eines abhängigen Konzernunternehmens übernimmt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 122/00, BStBl II 2004, 620, m.w.N.).

    Daran ändert sich nichts, wenn ein Angestellter auf Grund seines Anstellungsverhältnisses bei einer Konzern-Obergesellschaft (auch) als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft tätig wird; allein die organschaftliche Stellung rechtfertigt im Anwendungsbereich des § 38 Abs. 1 Satz 1 EStG eine von der zivilrechtlichen Ausgangslage abweichende Beurteilung nicht (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 122/00, a. a. O.).

  • BFH, 05.03.1993 - VI R 79/91

    1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gem. §

    Auszug aus FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14
    Werden während des Einspruchsverfahrens Tatsachen vorgetragen oder Umstände bekannt, die für die Ermessenausübung von Bedeutung sind, muss das Ermessen folglich auch bei einer ursprünglich fehlerfrei getroffenen Ermessensentscheidung überprüft und gegebenenfalls erneut ausgeübt werden (vgl. BFH-Urteil vom 05. März 1993 VI R 79/91, BStBl II 1993, 692).
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 16/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich -

    Auszug aus FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht allerdings als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 GG ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11. November 2010 - VI R 16/09 -, BStBl II 2011, 966).
  • OLG Frankfurt, 05.06.1997 - 5 W 4/97

    Gerichtszuständigkeit bei einem Rechtsstreit über die Zahlung einer variablen

    Auszug aus FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14
    Bezieht der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft jedoch weiterhin sein Entgelt von der Konzernobergesellschaft und ist er dieser gegenüber nach dem Inhalt des Anstellungsvertrages weisungsgebunden, bleibt er zivilrechtlich Arbeitnehmer der Obergesellschaft (vgl. BAG-Beschluss in GmbHR 1996, 289, und OLG Frankfurt/Main vom 5. Juni 1997, GmbHR 1997, 1106).
  • BFH, 23.02.2005 - I R 46/03

    Besteuerungsrecht nach DBA-Spanien bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung

    Auszug aus FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14
    Eine konzerninterne Entsendung kann demnach nur dann zu einem Wechsel der Arbeitgeberstellung führen, wenn die Entsendung des betreffenden Arbeitnehmers im Interesse und auf Betreiben des aufnehmenden Unternehmens erfolgt und der Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf jenes Unternehmens eingebunden und dessen Weisungen unterworfen ist (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 I R 46/03, BStBl II 2005, 547 m. w. N., Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 1 V 1184/13 -, Rn. 18, juris).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht allerdings als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 GG ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11. November 2010 - VI R 16/09 -, BStBl II 2011, 966).
  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners zweigliedrig (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BStBl II 1978, 508).
  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

    Auszug aus FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht allerdings als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 GG ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11. November 2010 - VI R 16/09 -, BStBl II 2011, 966).
  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 146/02

    Haftung der GmbH wegen Widerrufs der Bestellung des Geschäftsführers

    Auszug aus FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14
    Beide Rechtsverhältnisse stehen selbständig nebeneinander und können unabhängig voneinander begründet oder beendet werden (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 28. Oktober 2002 II ZR 146/02, NJW 2003, 351).
  • BFH, 04.02.2010 - II R 1/09

    Zwischen Dach und abgehängten Decken des Obergeschosses existierender Raum als

  • FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13

    Internationale Arbeitnehmerentsendung: Wirtschaftlicher Arbeitgeber,

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

  • FG Thüringen, 13.12.2018 - 3 K 795/16

    Wirtschaftliche Arbeitgeberstellung bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung -

    Aufgrund der vom Gesetzgeber mit Einführung des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG vollzogenen Annäherungen des lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeberbegriffes an die abkommensrechtliche Rechtslage sind nach Auffassung des erkennenden Senats für die Prüfung, ob die Klägerin im Streitfall als wirtschaftliche Arbeitgeberin ihres Geschäftsführers anzusehen ist, die Wertungen zu Art. 15 Abs. 4 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz heranzuziehen (vgl. hierzu auch FG München, Urteil vom 22.04.2016 8 K 3290/14, DStRE 2018, 468).
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