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   FG München, 22.10.2003 - 4 K 2812/02   

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https://dejure.org/2003,17865
FG München, 22.10.2003 - 4 K 2812/02 (https://dejure.org/2003,17865)
FG München, Entscheidung vom 22.10.2003 - 4 K 2812/02 (https://dejure.org/2003,17865)
FG München, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 4 K 2812/02 (https://dejure.org/2003,17865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines sogenannten Bedarfswertes; Charakterisierung als Grundvermögen ("Bauerwartungsland"); Abgrenzung vom landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen; Erforderlichkeit einer Wahrscheinlichkeit für eine andere als die landwirtschaftliche und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung als Bauerwartungsland; Ab wann erfolgt eine Bewertung als Bauerwartungsland? § 69 BewG; Feststellung des Grundstückswertes zum 22.10.2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung als Bauerwartungsland - Ab wann erfolgt eine Bewertung als Bauerwartungsland? § 69 BewG - Feststellung des Grundstückswertes zum 22.10.2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 631
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.06.1997 - II R 6/96
    Auszug aus FG München, 22.10.2003 - 4 K 2812/02
    In den Entscheidungen vom 19.10.1994 (BFH/NV 1995, 286) und vom 18.06.1997 (BFH/NV 1997, 833) habe der BFH ausgeführt, dass es für die Auslegung des Begriffes "in absehbarer Zeit" auf einen Zeitraum von sechs Jahren ankomme.

    Da der BFH diesen Zeitraum aber noch bis jedenfalls 1997 bestätigt hat (vgl. Urteil vom 18.06.1997 II R 6/96 a.a.O.) und ein vernünftiges Abgrenzungsmerkmal für einen längeren oder möglicherweise sogar kürzeren Zeitraum weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, sah der Senat keinen Anlass dieser Rechtsprechung nicht weiterhin zu folgen.

  • BFH, 04.08.1972 - III R 47/72

    Bewertung landwirtschaftlich genutzten Grund und Bodens als Grundvermögen

    Auszug aus FG München, 22.10.2003 - 4 K 2812/02
    Entscheidend ist somit, ob nach den Verhältnissen zum Feststellungszeitpunkt 22.10.2001 eine Nutzungsänderung innerhalb eines Zeitraums von etwa sechs Jahren wahrscheinlich war (vgl. BFH vom 04.08.1972, III R 47/72, BStBl II 1972, 849).
  • BFH, 27.01.1978 - III R 101/75

    Aus dem Flächennutzungsplan allein können keine Rechtsfolgerungen für die

    Auszug aus FG München, 22.10.2003 - 4 K 2812/02
    Zur Ergänzung verweist der Senat auf das BFH-Urteil vom 27.01.1978 III R 101/75, BStBl II 1978, 292, dessen Grundsätzen es sich uneingeschränkt anschließt.
  • BFH, 19.10.1994 - II R 58/91

    Verletzung der Sachaufklärungspflichten durch mangelnde Würdigung eines

    Auszug aus FG München, 22.10.2003 - 4 K 2812/02
    In den Entscheidungen vom 19.10.1994 (BFH/NV 1995, 286) und vom 18.06.1997 (BFH/NV 1997, 833) habe der BFH ausgeführt, dass es für die Auslegung des Begriffes "in absehbarer Zeit" auf einen Zeitraum von sechs Jahren ankomme.
  • FG Düsseldorf, 07.10.2004 - 11 K 757/02

    Bedarfsbewertung; Grundvermögenszurechnung; Bauerwartungsland; Nutzungsänderung;

    Nach Schluss der mündlichen Verhandlung reicht der Kläger einen ergänzenden Schriftsatz datiert vom 12.10.2004 ein und weist auf die Entscheidung des BFH vom 19.04.1994 II R 58/91 (BFH/NV 1995, 286) und die Entscheidung des Finanzgerichts München vom 22.01.2004 4 K 2812/02 (EFG 2004, 631) hin, die seines Erachtens entscheidungserheblich sind.

    Die BFH-Rechtsprechung zu dem unbestimmten Rechtsbegriff "absehbare Zeit" im Sinne des § 69 Abs. 1 BewG kann nach Ansicht des Senates aber nicht auf die Bedarfsbewertung übertragen werden (andere Auffassung: Erbschaftsteuerrichtlinien 160 Abs. 2 Satz 4 und FG München - Urteil vom 22.01.2004 4 K 2812/02, EFG 2004, 631).

    Das Finanzgericht München hat in seiner Entscheidung vom 22.01.2004 (a.a.O.) die Gültigkeit des Sechs-Jahres-Zeitraumes für die Bedarfsbewertung lediglich mit einem BFH-Urteil aus dem Jahre 1997 zur Einheitsbewertung (BFH-Urteil vom 18.06.1997 II R 6/96, a.a.O.) begründet.

  • FG München, 26.04.2005 - 4 V 431/05

    Begriff des Bauerwartungslands im Bewertungsrecht

    Der Senat hält bei summarischer Prüfung die Grundsätze seines auch von den Beteiligten in Bezug genommenen Urteils vom 22.10.2003 Az. 4 K 2812/02 auf den vorliegenden Fall für anwendbar.
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