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   FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13   

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https://dejure.org/2016,43776
FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13 (https://dejure.org/2016,43776)
FG München, Entscheidung vom 23.02.2016 - 5 K 2578/13 (https://dejure.org/2016,43776)
FG München, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 5 K 2578/13 (https://dejure.org/2016,43776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerpflichtigkeit einer Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34
    Einkommensteuerpflichtigkeit einer Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundsatz der Einheitlichkeit der Entschädigung bei Vereinbarung einer "Abfindung" und eines "Nachteilsausgleiches" zur Beendigung eines Anstellungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.09.1996 - VI R 57/95

    Zahlungen des Arbeitgebers zur Erfüllung eines zivilrechtlichen

    Auszug aus FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
    Dies gilt jedoch nur insoweit, als der Ausgleich in Höhe eines konkreten zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers geleistet wird (BFH-Urteile vom 24. Mai 2000 VI R 17/96, BStBl II 2000, 584 und vom 20. September 1996 VI R 57/95, BStBl II 1997, 144 ).

    Darüber hinausgehende Beträge erfüllen dagegen den Lohnbegriff (BFH, Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 16/07, BStBl II 2010, 130 und in BStBl II 1997, 144 ).

  • BFH, 16.11.2005 - XI R 32/04

    Schmerzensgeld wegen Rufschädigung als Teil der Entschädigung für den Verlust des

    Auszug aus FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
    Dieser besagt, dass wenn in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mehrere in sachlicher und / oder zeitlicher Hinsicht unterschiedliche Entschädigungsleistungen für künftig entgehende Einnahmen zugesagt werden, diese grundsätzlich einheitlich zu beurteilen sind (BFH-Urteile vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFH/NV 2004, 1705 und vom 16. November 2005 XI R 32/04, [...], je m. w. N.).

    So hat auch der BFH entschieden, dass die Vorschrift des § 24 Nr. 1 EStG nicht nur die im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gezahlte und auch so bezeichnete "Abfindung", sondern auch einen darüber hinausgehenden, als "Schmerzensgeld" für eine Rufschädigung durch den früheren Arbeitgeber bezeichneten Betrag, erfasst (BFH-Urteil vom 16. November 2005 XI R 32/04, [...]).

  • BFH, 19.03.2013 - IX R 65/10

    Abgrenzung zwischen nichtsteuerbarer Vermögensentschädigung und steuerbarem

    Auszug aus FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
    Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG ist dabei jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vorgangs sein kann und eine Gegenleistung auslöst (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteile 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 1085, vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253, unter II. 2., und vom 28. November 2007 IX R 39/06, BStBl II 2008, 469 , unter II. 1., jeweils m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 4 K 123/96

    Einheitlichkeit einer Entschädigung: Zahlung einer Abfindung und eines

    Auszug aus FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
    Wäre dies anders, so hätte es der Steuerpflichtige in der Hand, durch schlichte Bezeichnung der Anspruchsgrundlage auf die Steuerbarkeit von Einnahmen Einfluss zu nehmen (FG BadenWürttemberg, Urteil vom 6. April 2004 4 K 123/96, [...]).
  • BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03

    Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
    Dieser besagt, dass wenn in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mehrere in sachlicher und / oder zeitlicher Hinsicht unterschiedliche Entschädigungsleistungen für künftig entgehende Einnahmen zugesagt werden, diese grundsätzlich einheitlich zu beurteilen sind (BFH-Urteile vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFH/NV 2004, 1705 und vom 16. November 2005 XI R 32/04, [...], je m. w. N.).
  • BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06

    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige

    Auszug aus FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
    Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG ist dabei jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vorgangs sein kann und eine Gegenleistung auslöst (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteile 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 1085, vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253, unter II. 2., und vom 28. November 2007 IX R 39/06, BStBl II 2008, 469 , unter II. 1., jeweils m. w. N.).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 12/00

    Steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung

    Auszug aus FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
    Zur Entschädigung für entgehende Einnahmen gehören demnach sämtliche Leistungen, zu denen sich der (frühere) Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag verpflichtet hat, soweit sie nicht Erfüllung des bisherigen Arbeitsvertrages sind (BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 XI R 12/00, BStBl II 2004, 449 ).
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06

    Tarifbegünstigte Entschädigung für Ausscheiden eines Mitunternehmers als

    Auszug aus FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
    Für Entschädigungen im Rahmen einer Vereinbarung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, den Grundsatz der Einheitlichkeit der Entschädigung entwickelt (BFH - Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 94/06, BFH/NV 2009, 1877, mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 33/07

    Prozesskostenzuschuss als sonstige Leistung - Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG -

    Auszug aus FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
    Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG ist dabei jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vorgangs sein kann und eine Gegenleistung auslöst (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteile 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 1085, vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253, unter II. 2., und vom 28. November 2007 IX R 39/06, BStBl II 2008, 469 , unter II. 1., jeweils m. w. N.).
  • BFH, 07.05.2009 - VI R 16/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Auszug aus FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
    Darüber hinausgehende Beträge erfüllen dagegen den Lohnbegriff (BFH, Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 16/07, BStBl II 2010, 130 und in BStBl II 1997, 144 ).
  • BFH, 18.06.1998 - IV R 61/97

    Schadenersatz durch Steuerberater

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 17/96

    Vergebliche Eigenheimaufwendungen als Umzugskosten

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16

    Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des §

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2016  5 K 2578/13 aufgehoben.
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