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   FG München, 23.04.2009 - 14 K 167/07   

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https://dejure.org/2009,15818
FG München, 23.04.2009 - 14 K 167/07 (https://dejure.org/2009,15818)
FG München, Entscheidung vom 23.04.2009 - 14 K 167/07 (https://dejure.org/2009,15818)
FG München, Entscheidung vom 23. April 2009 - 14 K 167/07 (https://dejure.org/2009,15818)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unselbständige Tätigkeit als geschäftsführender Komplementär

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsführender Komplementär eines Bankhauses als selbstständiger Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuerrechts; Generelle Kriterien zur Beurteilung des Vorliegens einer selbstständigen Tätigkeit; Mitunternehmerstellung eines Komplementärs bei fehlender Beteiligung am Gewinn ...

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1; ; UStG § 2 Abs. 2; ; UStG § 3 Abs. 9; ; EStG § 15 Abs. 1; ; Richtlinie 2006/112/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trotz ertragsteuerlicher Mitunternehmerstellung umsatzsteuerlich keine selbstständige Tätigkeit eines geschäftsführenden Komplementärs eines Bankhauses bei einem Arbeitsverhältnis vergleichbarer Ausgestaltung der Tätigkeit ohne Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Trotz ertragsteuerlicher Mitunternehmerstellung umsatzsteuerlich keine selbstständige Tätigkeit eines geschäftsführenden Komplementärs eines Bankhauses bei einem Arbeitsverhältnis vergleichbarer Ausgestaltung der Tätigkeit ohne Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1413
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.03.2005 - V R 29/03

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus FG München, 23.04.2009 - 14 K 167/07
    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung kommt es für die Beurteilung der Selbständigkeit von Geschäftsführungsorganen nicht darauf an, ob die natürliche Person berechtigt ist, Zeit, Umfang und Ort der Tätigkeit nach eigenem Ermessen zu bestimmen (BFH-Urteil vom 10. März 2005 V R 29/03, BStBl II 2005, 730).

    Auch aus dem Urteil des BFH vom 10. März 2005 (BFH in BStBl II 2005, 730) ergibt sich nichts anderes.

  • BFH, 11.06.1985 - VIII R 252/80

    Zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft (hier: Mitunternehmerstellung

    Auszug aus FG München, 23.04.2009 - 14 K 167/07
    Letzteres wird jedoch dann durch eine starke Ausprägung der Initiativrechte kompensiert, wenn dem Komplementär entweder das organschaftliche Vertretungsrecht nach § 170 HGB nicht entzogen werden kann (vgl. zum sog. angestellten Komplementär BFH-Urteil vom 11. Juni 1985 VIII R 252/80, BFHE 144, 357, BStBl II 1987, 33) oder ihm aufgrund seiner Geschäftsführungsbefugnis (§§ 164, 161 Abs. 2 i.V.m. § 114 HGB) das Recht zusteht, typische unternehmerische Entscheidungen zu treffen.

    c) Vorliegend ist der Kläger nach o. g. Rechtsprechung als sog. angestellter Komplementär zwar in ertragsteuerrechtlicher Sicht selbständig tätig gewesen (vgl. BFH in BFHE 144, 357, BStBl II 1987, 33).

  • BFH, 16.12.1992 - II R 57/89

    Rentenansprüche des angestellten Komplementärs sind kein sonstiges Vermögen

    Auszug aus FG München, 23.04.2009 - 14 K 167/07
    Der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft kann selbst dann eine Mitunternehmerstellung bekleiden, wenn er keine Kapitaleinlage erbracht hat, im Innenverhältnis wie ein Angestellter behandelt und von der Haftung freigestellt wird (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992 II R 57/89, BStBl II 1993, 270).
  • BFH, 09.02.1999 - VIII R 43/98

    Tätigkeitsvergütung als Sondervergütung

    Auszug aus FG München, 23.04.2009 - 14 K 167/07
    Ein Komplementär einer KG trägt wegen seiner unbeschränkten und unabdingbaren Außenhaftung auch dann Mitunternehmerrisiko, wenn er im Innenverhältnis von einem Mitgesellschafter von der Haftung freigestellt ist; dies gilt auch dann, wenn er am Verlust, an den stillen Reserven, am Firmenwert, an den sonstigen immateriellen Werten sowie am Liquidationserlös der KG nicht beteiligt ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 1999 VIII R 43/98, BFH/NV 1999, 1196).
  • BFH, 29.06.2000 - V R 28/99

    Ehrenamtliche Tätigkeit von Kommissionsmitgliedern

    Auszug aus FG München, 23.04.2009 - 14 K 167/07
    Dementsprechend sind die für und gegen die Selbständigkeit sprechenden Merkmale, die im Einzelfall unterschiedlich gewichtet werden können, gegeneinander abzuwägen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Juni 2000 V R 28/99, BFHE 191, 468, BStBl II 2000, 597).
  • BFH, 14.05.2008 - XI R 70/07

    Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands - Keine

    Auszug aus FG München, 23.04.2009 - 14 K 167/07
    Entscheidend ist vielmehr die inhaltliche Weisungsgebunden- oder Weisungsfreiheit (BFH-Urteil vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BStBl II 2008, 912).
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 74/03

    Mitunternehmerstellung des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG München, 23.04.2009 - 14 K 167/07
    a) In ertragsteuerrechtlicher Sicht wird die Mitunternehmerstellung des Komplementärs nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 74/03, BStBl II 2006, 595, m.w.N.) nicht dadurch ausgeschlossen, dass er weder am Gewinn und Verlust der KG noch an deren Vermögen beteiligt ist.
  • BFH, 06.06.2002 - V R 43/01

    Umsatzsteuerpflicht bei Gesellschafterleistungen

    Auszug aus FG München, 23.04.2009 - 14 K 167/07
    Das Finanzamt kann sich auch nicht auf das BFH-Urteil vom 6. Juni 2002 V R 43/01 (BFH/NV 2002, 1268) berufen.
  • BFH, 14.04.2010 - XI R 14/09

    Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 1413 veröffentlicht.
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