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   FG München, 24.02.2011 - 14 K 1641/10   

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https://dejure.org/2011,25247
FG München, 24.02.2011 - 14 K 1641/10 (https://dejure.org/2011,25247)
FG München, Entscheidung vom 24.02.2011 - 14 K 1641/10 (https://dejure.org/2011,25247)
FG München, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 14 K 1641/10 (https://dejure.org/2011,25247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen von hochpreisigen Markenuhren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung von hochpreisigen Markenuhren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen hochpreisiger Markenuhren bei unzureichender Warenbezeichnung bzw. fehlendem Verweis auf erläuternde Dokumente in den Ausfuhrbelegen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen hochpreisiger Markenuhren bei unzureichender Warenbezeichnung bzw. fehlendem Verweis auf erläuternde Dokumente in den Ausfuhrbelegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1659
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus FG München, 24.02.2011 - 14 K 1641/10
    Die Vorschriften zum Beleg- und Buchnachweis beruhen gemeinschaftsrechtlich auf der gemäß Art. 15 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (ab 1. Januar 2007: Art. 146 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem) bestehenden Befugnis, Bedingungen für die Anwendung der Steuerbefreiungen für Ausfuhrlieferungen festzusetzen und sind daher grundsätzlich mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08, BFHE 226, 177, BStBl II 2010, 517).

    Im Übrigen sind Ausfuhrlieferungen aufgrund des fehlenden materiell-rechtlichen Charakters der Nachweispflichten trotz Nichterfüllung der Nachweispflichten zwar steuerfrei, wenn "aufgrund der objektiven Beweislage feststeht", dass die Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08, BFHE 226, 177, BStBl II 2010, 517).

  • BFH, 07.04.2000 - V B 176/99

    Nachweis einer Ausfuhrlieferung; ausländische Zeugen

    Auszug aus FG München, 24.02.2011 - 14 K 1641/10
    Sind die Tatsachen, die zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der steuerfreien Ausfuhrlieferung erforderlich sind, nicht erweisbar oder reichen die nachgewiesenen Tatsachen nicht aus, trägt der Unternehmer das Risiko der nicht gelungenen Aufklärung; eine Steuerbefreiung dieser Umsätze kommt dann nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 7. April 2000 V B 176/99, BFH/NV 2000, 1370).
  • BFH, 29.11.2002 - V B 119/02

    Vorsteuerabzug, Leistungsbeschreibung

    Auszug aus FG München, 24.02.2011 - 14 K 1641/10
    Hochpreisige Markenuhren sind keine Gegenstände, die handelsüblich (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UStDV) im Geschäftsverkehr lediglich durch ihre Stückzahl bestimmt zu werden pflegen (vgl. Beschlüsse des BFH vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518 und des FG Baden-Württemberg vom 30. Oktober 2006 - 9 V 40/06, EFG 2007, 464).
  • FG Baden-Württemberg, 30.10.2006 - 9 V 40/06

    Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen - Beleg- und Buchnachweis bei hochpreisigen

    Auszug aus FG München, 24.02.2011 - 14 K 1641/10
    Hochpreisige Markenuhren sind keine Gegenstände, die handelsüblich (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UStDV) im Geschäftsverkehr lediglich durch ihre Stückzahl bestimmt zu werden pflegen (vgl. Beschlüsse des BFH vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518 und des FG Baden-Württemberg vom 30. Oktober 2006 - 9 V 40/06, EFG 2007, 464).
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