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   FG München, 24.04.2007 - 12 K 2543/05   

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https://dejure.org/2007,18112
FG München, 24.04.2007 - 12 K 2543/05 (https://dejure.org/2007,18112)
FG München, Entscheidung vom 24.04.2007 - 12 K 2543/05 (https://dejure.org/2007,18112)
FG München, Entscheidung vom 24. April 2007 - 12 K 2543/05 (https://dejure.org/2007,18112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Kindergeld bei unterlassener Unterhaltsleistung; Ermessensentscheidung hinsichtlich der Abzweigung von Kindergeld

  • Judicialis

    EStG § 66 Abs. 1; ; EStG § 74 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 74 Abs. 1; AO § 5; FGO § 102
    Ermessensausübung bei Entscheidung über Einspruch des Kindergeldberechtigten gegen Bescheid über die Abzweigung des Kindergeldes an das Kind; Kein alleiniges Abstellen auf eine nachträgliche Unterhaltsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessensausübung bei Entscheidung über Einspruch des Kindergeldberechtigten gegen Bescheid über die Abzweigung des Kindergeldes an das Kind - Kein alleiniges Abstellen auf eine nachträgliche Unterhaltsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1640
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus FG München, 24.04.2007 - 12 K 2543/05
    Auf die Gründe für die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht kommt es deshalb grundsätzlich nicht an (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFH/NV 2006, 1575).

    Da das Kindergeld die Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen steuerlich entlasten soll, sind bei der Prüfung, ob und inwieweit das Kindergeld abzuzweigen ist, auch geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten mit einzubeziehen (BFH in BFH/NV 2006, 1575).

    Zudem ergibt sich aus § 74 Abs. 1 EStG, dass eine Abzweigung nicht zulässig ist, soweit der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht entsprechend Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus leistet (BFH in BFH/NV 2006, 1575).

  • BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04

    Kindergeld: Abzweigung

    Auszug aus FG München, 24.04.2007 - 12 K 2543/05
    Eine Abzweigung vom Kindergeld ist aber nicht zulässig, wenn die Unterhaltspflicht der Höhe nach dem Kindergeld entspricht oder höher ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).
  • BFH, 22.06.1990 - III R 150/85

    Erlaß von Säumniszuschlägen zumindest teilweise möglich, ohne daß

    Auszug aus FG München, 24.04.2007 - 12 K 2543/05
    Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Behörde ihre Ermessensentscheidung aufgrund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen hat und alle für die Ermessensausübung nach dem Sinn und Zweck der Ermächtigungsnorm wesentliche Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art spätestens zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt hat (BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BStBl II 1991, 864).
  • BFH, 26.08.2010 - III R 16/08

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht -

    Es hob den Abzweigungsbescheid sowie die dazu ergangene Einspruchsentscheidung auf (Urteil vom 24. April 2007  12 K 2543/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1640).
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