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   FG München, 24.04.2008 - 14 K 4628/05   

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https://dejure.org/2008,23351
FG München, 24.04.2008 - 14 K 4628/05 (https://dejure.org/2008,23351)
FG München, Entscheidung vom 24.04.2008 - 14 K 4628/05 (https://dejure.org/2008,23351)
FG München, Entscheidung vom 24. April 2008 - 14 K 4628/05 (https://dejure.org/2008,23351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 17c Abs. 1 UStDV - Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung in ein Drittland bei nicht ordnungsgemäßem Ausfuhrnachweis - Vertrauen auf die Echtheit eines Zollstempels

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweispflichten als materielle Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferungen; Annahme der Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei fehlendem Nachweis des Unternehmers durch Belege und durch Bücher

  • Judicialis

    UStG § 4; ; UStG § 6a Abs. 1; ; UStDV § 17a Abs. 1; ; UStDV § 17c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung bei Fälschung des Zollstempels auf dem Ausfuhrnachweis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung bei Fälschung des Zollstempels auf dem Ausfuhrnachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausfuhr in Drittländer - Kfz-Händler erhält Vertrauensschutz trotz gefälschtem Zollstempel

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlicher Lieferung und Ausfuhrlieferung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 525
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

    Auszug aus FG München, 24.04.2008 - 14 K 4628/05
    Da der Buchnachweis nicht mehr materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Steuerfreiheit ist, kann der buchmäßige Nachweis in diesem Sinne auch dann erbracht sein, wenn eine der in § 17c Abs. 2 UStDV genannten Angaben nicht aufgezeichnet worden ist (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 7. Dezember 2006 V R 52/03 BStBl II 2007, 420).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 -

    Auszug aus FG München, 24.04.2008 - 14 K 4628/05
    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -EuGH- (Urteil vom 21. Februar 2008 Rs. C-271/06, Netto Supermarkt, DStR 2008, 450) muss der Lieferer auf die Rechtmäßigkeit des Umsatzes, den er tätigt, vertrauen können, ohne Gefahr zu laufen, sein Recht auf Befreiung von der Mehrwertsteuer zu verlieren, wenn er selbst bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns außerstande ist, zu erkennen, dass die Voraussetzungen für die Befreiung in Wirklichkeit nicht gegeben waren, weil die vom Abnehmer vorgelegten Ausfuhrnachweise gefälscht waren.
  • BFH, 04.06.1987 - V R 143/79

    Steuerliche Behandlung von Lieferungen jugendgefährdender Schriften an Abnehmer

    Auszug aus FG München, 24.04.2008 - 14 K 4628/05
    Da auch kein Ersatzbeleg vorgelegt werden konnte, aus dem sich die Ausfuhr eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben würde (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 143/79, BFH/NV 1988, 125), kommt es vorliegend darauf an, ob der Kläger auf die Richtigkeit des Zollstempels vertrauen durfte.
  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 24.04.2008 - 14 K 4628/05
    Die Nachweispflichten sind zwar keine materiellen Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferungen, sondern bestimmen lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 72/05, BFH/NV 2008, 905).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 24.04.2008 - 14 K 4628/05
    Eine Ausnahme ist lediglich dann zu machen, wenn auch ohne Beleg- und Buchnachweis zweifelsfrei feststeht - was vorliegend unstreitig nicht der Fall ist -, dass der streitige Umsatz eine innergemeinschaftliche Lieferung ist (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BFH/NV 2008, 515).
  • BFH, 19.11.2009 - V R 8/09

    Zur Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen - Ermessensreduzierung auf Null im

    das Urteil des FG vom 24. April 2008 14 K 4628/05 insoweit aufzuheben, als das FG die Lieferung des PKW BMW X5 in die Ukraine als steuerfreie Ausfuhrlieferung behandelt hat.
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