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   FG München, 24.07.2002 - 4 K 1572/00   

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FG München, 24.07.2002 - 4 K 1572/00 (https://dejure.org/2002,18937)
FG München, Entscheidung vom 24.07.2002 - 4 K 1572/00 (https://dejure.org/2002,18937)
FG München, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 4 K 1572/00 (https://dejure.org/2002,18937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiges Finanzamt für die Anzeige eines schenkungsteuerpflichtigen Erwerbs; Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für die Schenkungssteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständiges FA für die Anzeige eines schenkungsteuerpflichtigen Erwerbs; Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für die Schenkungssteuer; Zuständiges FA für die Anzeige nach § 30 Abs. 1 ErbStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuständiges FA für die Anzeige eines schenkungsteuerpflichtigen Erwerbs - Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für die Schenkungssteuer - Zuständiges FA für die Anzeige nach § 30 Abs. 1 ErbStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beginn der Festsetzungsfrist nur bei Anzeige einer Schenkung beim zuständigen Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2003, 312
  • EFG 2002, 1571
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.05.1998 - II R 54/95

    Festsetzungsfrist bei der Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 4 K 1572/00
    Das Vorbringen des Klägers als wahr unterstellt, muss sich der Beklagte auch nicht ein etwaiges Verschulden wegen der Nichtweiterleitung der Anzeige durch das Finanzamt München IV wegen eines sog. Organisationsverschuldens anrechnen lassen, weil entscheidend für den Beginn der Festsetzungsfrist nur eine positive Kenntnis ist (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 II R 54/95 BStBl II 1998, 647).
  • FG Hessen, 31.08.1989 - 10 K 572/86
    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 4 K 1572/00
    Insoweit trägt der Kläger für diese Behauptung die Folgen der Nichterweislichkeit (sog. Feststellungslast. s.a. Hessisches FG, Urteil vom 31. August 1989 10 K 572/86, EFG 1990, 217).
  • FG München, 18.08.1993 - 4 K 2758/89
    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 4 K 1572/00
    Auf die Frage, wessen Kenntnis im zuständigen Finanzamt dann maßgeblich sei, brauchte der Senat nicht einzugehen (s. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 18. August 1993 4 K 2758/89, UVR 1994, 59; Beschluss vom 25. Januar 1991 4 V 4408/89, EFG 1991, 584 sowie Troll, a.a.O., Anhang AO , § 171 Tz. 29 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 07.12.2000 - II B 7/00

    Hauptsacheerledigung nach Sachverhaltsänderung

    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 4 K 1572/00
    Deshalb hat auch der BFH mit Beschluss vom 7. Dezember 2000 II B 7/00 (BFH/NV 2001, 575 ) entschieden, dass der Anlauf der Festsetzungsfrist nicht dadurch gehemmt wird, dass ein unzuständiges Finanzamt Kenntnis von der vollzogenen Schenkung erlangt.
  • BFH, 16.10.1996 - II R 43/96

    Keine Anzeigepflicht des Erwerbers nach § 30 Abs. 1 ErbStG, wenn sich aus einer

    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 4 K 1572/00
    Obwohl § 30 Abs. 4 ErbStG nur Sollvorschriften zum Inhalt der Anzeige nach § 30 ErbStG enthält, so dass eine Anzeige nicht alle in Abs. 4 aufgeführten Angaben enthalten muss (s. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1996 II R 43/96, BStBl II 1997, 73), muss sich daraus ergeben, dass ein Schenkungsteuerverfahren einzuleiten ist (s. BFH, a.a.O. S. 74).
  • FG München, 25.01.1991 - 4 V 4408/89
    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 4 K 1572/00
    Auf die Frage, wessen Kenntnis im zuständigen Finanzamt dann maßgeblich sei, brauchte der Senat nicht einzugehen (s. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 18. August 1993 4 K 2758/89, UVR 1994, 59; Beschluss vom 25. Januar 1991 4 V 4408/89, EFG 1991, 584 sowie Troll, a.a.O., Anhang AO , § 171 Tz. 29 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG Baden-Württemberg, 01.09.1977 - VI 203/77
    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 4 K 1572/00
    Nachdem alle veranlagungsreifen Tatsachen der einmal zuständigen Stelle bekannt gegeben worden seien, würden diese nicht durch den Wechsel der Zuständigkeit der Finanzbehörde und/oder der Zuständigkeit der Person des Bearbeiters wieder unbekannt (Hinweis auf FG Hamburg, Urteil vom 14. Dezember 1967 II 30/64, EFG 1968, 331, FG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1977 VI 203/77, EFG 1978, 417).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.10.2007 - 3 K 74/06

    Feststellungslast: Kenntnis des Finanzamts von einer Schenkung

    Der Eintritt der Festsetzungsverjährung ist somit ein den Kläger begünstigender Umstand, den dieser nachzuweisen hat und für den er bei Nichterweislichkeit seiner Behauptungen im Regelfall die Feststellungslast trägt (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 31. August 1989, 10 K 572/86, EFG 1990, 217; FG München, Urteil vom 24. Juli 2002, 4 K 1572/00, EFG 2002, 1571 ; BFH-Urteil vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28 , BStBl II 2001, 211 ).
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