Rechtsprechung
FG München, 24.09.2009 - 15 K 2764/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rückstellung wegen Bestandspflege von Versicherungsverträgen - Schätzung der Höhe der Rückstellung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bildung einer Rückstellung für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen in der Gewinnermittlung der Einkommensteuererklärung; Schätzungsbefugnis über die Höhe der Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bildung einer Rückstellung für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bildung einer Rückstellung für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 24.09.2009 - 15 K 2764/07
- BFH, 19.07.2011 - X R 26/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 2105
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03
Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits …
Auszug aus FG München, 24.09.2009 - 15 K 2764/07
Die Abweisung des Einspruchs im Übrigen erfolgte mit der Begründung, dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 2004 (BStBl II 2006, 866) nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28. November 2006 (BStBl I 2006, 765) nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sei.Schwebende Geschäfte sind gegenseitige Verträge i.S. der §§ 320 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die von der zur Sach- oder Dienstleistung verpflichteten Partei â?? abgesehen von unwesentlichen Nebenpflichten â?? noch nicht voll erfüllt sind (BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BStBl II 2006, 866).
Ein Erfüllungsrückstand setzt nicht notwendigerweise die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BStBl II 2006, 866).
Die Tatsache, dass Lebens- und Rentenversicherungsverträge möglicherweise erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums zu bearbeiten sind, steht der Bildung einer Rückstellung dem Grunde nach nicht entgegen (BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BStBl II 2006, 866).
- BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93
Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von …
Auszug aus FG München, 24.09.2009 - 15 K 2764/07
Ein Bilanzausweis ist u.a. aber dann geboten, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist (vgl. Beschluss des Großen Senats - GrS - des BFH vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BStBl II 1997, 735).