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   FG München, 24.10.2000 - 6 K 2167/98   

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https://dejure.org/2000,15472
FG München, 24.10.2000 - 6 K 2167/98 (https://dejure.org/2000,15472)
FG München, Entscheidung vom 24.10.2000 - 6 K 2167/98 (https://dejure.org/2000,15472)
FG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 6 K 2167/98 (https://dejure.org/2000,15472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinnützigkeit eines neugegründeten Segelsportvereins für eine Anlaufphase auch ohne praktische Umsetzung des Vereinszwecks; Körperschaftsteuer 1990 bis 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gemeinnützigkeit eines neugegründeten Segelsportvereins für eine Anlaufphase auch ohne praktische Umsetzung des Vereinszwecks - Körperschaftsteuer 1990 bis 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1326
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.12.1974 - I R 104/73

    Tatsächliche Geschäftsführung - Erfüllung eines gemeinnützigen Zwecks -

    Auszug aus FG München, 24.10.2000 - 6 K 2167/98
    2 a) Das BFH-Urteil vom 11. Dezember 1974 I R 104/73 (BStBl II 1975, 458 ) betrifft einen Sonderfall.

    Im Fall in BStBl II 1975, 458 , hat der BFH eine zeitweilige Unterbrechung der tatsächlichen Geschäftsführung als gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich angesehen, wenn die Körperschaft "ernsthaft bestrebt und in der Lage ist", die Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen.

  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens -

    Auszug aus FG München, 24.10.2000 - 6 K 2167/98
    Im übrigen gilt auch im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts ganz allgemein, daß der Steuerpflichtige, der eine Vergünstigung - wie etwa die Freistellung von der KSt - beansprucht, die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die zu dieser Freistellung führenden Tatsachen trägt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BStBl II 1976, 562 ).
  • FG Hamburg, 30.05.1991 - II 39/90
    Auszug aus FG München, 24.10.2000 - 6 K 2167/98
    Eine neugegründete Körperschaft kann grundsätzlich erst dann auf ihre Gemeinnützigkeit hin überprüft werden, wenn sie die (auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtete) tatsächliche Geschäftsführung aufgenommen hat (vgl. Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30. Mai 1991 II 39/90, Entscheidungen der Finanzgerichte 1991, 749).
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