Rechtsprechung
FG München, 24.10.2013 - 11 K 434/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Auskunft zur Förderungsfähigkeit eines geschlossenen Immobilienfonds; Auskunftsanspruch bzgl. Anwendung der Vorschriften über vermögenswirksame Leistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsersuchen zur Förderungsfähigkeit eines geschlossenen Immobilienfonds nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Auskunftsersuchen zur Förderungsfähigkeit eines geschlossenen Immobilienfonds nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 24.10.2013 - 11 K 434/12
- BFH, 05.06.2014 - VI R 91/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07
Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten …
Auszug aus FG München, 24.10.2013 - 11 K 434/12
Gegen diesen ist die Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage statthaft (BFH - Urteil vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl. II 2010, 996).Diesen Anspruch hat auch der Arbeitgeber im Rahmen einer Anrufungsauskunft nach § 42 e EStG (BFH - Urteil vom 30. April 2009 a.a.O.) Das Gericht ist nach seiner Ansicht bei der Überprüfung der Anrufungsauskunft nicht wie bei der verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO lediglich darauf beschränkt, ob der Inhalt einer erteilten Auskunft anhand des zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist.
- BFH, 14.01.2009 - I R 52/08
Grundsatzentscheidungen zu Schachtelbeteiligungen nach § 8b des …
Auszug aus FG München, 24.10.2013 - 11 K 434/12
Der vorliegende Sachverhalt sei in seiner Rechtsproblematik mit dem im Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) vom 14. Januar 2009 I R 52/08, BStBl. II 2009, 674 entschiedenen Fall vergleichbar. - BFH, 13.01.1970 - II 132/65
Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten - Schuldrechtliche Ersatzansprüche - …
Auszug aus FG München, 24.10.2013 - 11 K 434/12
Derartige Normen sind nicht buchstäblich eng auszulegen, es darf aber kein vom Zweck des Gesetzes nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (BFH - Urteil vom 13. Januar 1970 II 132/65, BFHE 1998, 604, BStBl II 1970, 440). - BFH, 25.06.1987 - V R 47/79
Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes - …
Auszug aus FG München, 24.10.2013 - 11 K 434/12
Aus dem Gesetz heraus muss belegt werden können, dass der Gesetzgeber den zur Entscheidung anstehenden Lebenssachverhalt begünstigen wollte (BFH -Urteil vom 25. Juni 1987 V R 47/79, BFH/NV 1987, 744 m.w.N.) Der Wille des Gesetzgebers ist anhand des Sinnzusammenhangs im Gesetz, den Gesetzesmaterialien und auch der Historie zu ermitteln.