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   FG München, 25.02.2015 - 4 K 3683/12   

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https://dejure.org/2015,11770
FG München, 25.02.2015 - 4 K 3683/12 (https://dejure.org/2015,11770)
FG München, Entscheidung vom 25.02.2015 - 4 K 3683/12 (https://dejure.org/2015,11770)
FG München, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 4 K 3683/12 (https://dejure.org/2015,11770)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bedarfsbewertung eines ideellen Anteils an einem Grundstück; Rechtmäßigkeit des für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellten Grundbesitzwertes

  • rewis.io

    Schenkungsteuer: Bewertung eines ideellen Anteils an einem Grundstück

  • ra.de
  • rewis.io

    Schenkungsteuer: Bewertung eines ideellen Anteils an einem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedarfsbewertung eines ideellen Anteils an einem Grundstück für Zwecke der Schenkungsteuer bei Nachweis des gemeinen Werts des Gesamtgrundstücks durch ein Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bedarfsbewertung eines ideellen Anteils an einem Grundstück für Zwecke der Schenkungsteuer bei Nachweis des gemeinen Werts des Gesamtgrundstücks durch ein Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1067
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.07.2005 - II B 58/05

    Bewertung - Miteigentumsanteil an einem Grundstück

    Auszug aus FG München, 25.02.2015 - 4 K 3683/12
    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den Regelfall der Bewertung anhand der Vorgaben des BewG, sondern auch dann, wenn der Steuerpflichtige den niedrigeren gemeinen Wert durch ein speziell hierfür angefertigtes Gutachten nachgewiesen hat (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2005 II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat gleichermaßen anschließt, für die Bewertung entscheidend (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2005 II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980).

    Wie der Beschluss des BFH vom 22. Juli 2005 deutlich macht, war für das Gericht ausschlaggebend, dass sich bei einer Veräußerung des Gesamtobjekts das Bruchteilseigentum nicht negativ auf den erzielbaren Kaufpreis, mithin den gemeinen Wert, auswirkt (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2005 II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus FG München, 25.02.2015 - 4 K 3683/12
    Dieses Prinzip könne dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 2005 (1 BvL 10/02) entnommen werden.

    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 7. November 2006 entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG vom 17. April 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 angeordnete Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem GG wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit dabei bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen an unterschiedliche Wertermittlungen angeknüpft wird (BVerfG-Beschluss vom 7. November 2006 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1).

  • BFH, 02.07.2008 - II B 46/07

    Bewertung von hälftigem Miteigentum an einem Grundstück - Würdigung der

    Auszug aus FG München, 25.02.2015 - 4 K 3683/12
    Dies wurde zuletzt mit Beschluss des BFH vom 2. Juli 2008 nochmals ausdrücklich bestätigt und entspricht damit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt (BFH-Beschluss vom 2. Juli 2008 II B 46/07, BFH/NV 2008, 1654).

    Sie sind daher nicht geeignet, einen generellen Minderwert von Miteigentumsanteilen zu begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juli 2008 II B 46/07, BFH/NV 2008, 1654).

  • BFH, 18.08.2004 - II R 22/04

    Keine einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei Schenkung von

    Auszug aus FG München, 25.02.2015 - 4 K 3683/12
    So führt der BFH in seinem Urteil vom 18. August 2004 aus, dass die Bewertung eines ideellen Bruchteils an einem Grundstück ermittlungstechnisch über eine Bewertung des ganzen Grundstücks und anschließende quotenmäßige Aufteilung erfolgt (BFH-Urteil vom 18. August 2004 II R 22/04, BStBl II 2005, 19).
  • BFH, 20.09.2000 - II B 109/99

    Aufschiebend bedingte Nießbrauchsbestellung, Stundung der Schenkungsteuer

    Auszug aus FG München, 25.02.2015 - 4 K 3683/12
    Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 20. September 2000 II B 109/99, BFH/NV 2001, 455), noch sind die tatbestandlichen Merkmale des § 115 Abs. 2 Nr. 2 und 3 FGO erfüllt.
  • FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21

    Bewertungsgesetz: Bedarfsbewertung für einen erworbenen Miteigentumsanteil an

    Der Beklagte bezog sich ferner auf das rechtskräftig gewordene Urteil des FG München vom 25.02.2015 (4 K 3683/12, EFG 2015, 1067), in welchem dieses ausgeführt habe, dass sich aus den Regelungen des Zwangsversteigerungsgesetzes kein genereller Minderwert von Miteigentumsanteilen ableiten lasse, weil die dort geregelten Grenzen von 7/10 bis 5/10 keine Sondernorm für Teilungsversteigerungen darstellten, sondern ebenso gelten würden, wenn ein im Alleineigentum stehendes Grundstück versteigert werde.
  • LG Flensburg, 29.09.2017 - 5 T 150/17

    Zwangsvollstreckung: Beschwerdebefugnis des Schuldners gegen die Festsetzung des

    In der Rechtsprechung wird überwiegend zur Bewertung eines ideellen Anteils an einem Grundstück - ebenfalls für die Pflichtteilsberechnung - die Auffassung vertreten, dass der Wert sich nach dem anteiligen Wert des Gesamtobjektes richte und eine mangelnde Verkehrsfähigkeit nicht wertmindernd zu berücksichtigen sei (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.10.1999, 3 U 179/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2015, 21 U 166/14; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2008, 7 U 150/06; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2006, 19 T 195/06; FG München, Urteil vom 25.02.2015, 4 K 3683/12; BFH, Beschluss vom 02.07.2008, II B 46).
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