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   FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18   

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https://dejure.org/2018,30469
FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18 (https://dejure.org/2018,30469)
FG München, Entscheidung vom 25.07.2018 - 4 K 1028/18 (https://dejure.org/2018,30469)
FG München, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - 4 K 1028/18 (https://dejure.org/2018,30469)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AO § 163 Abs. 1 S. 1; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4b
    Keine sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Erbschaftssteuer bei Erwerb des Eigentumsanwartschaftsrechts auf ein Familienheim

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Keine sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Erbschaftssteuer bei Erwerb des Eigentumsanwartschaftsrechts auf ein Familienheim

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision; Einspruchsverfahren; Steuerbefreiung; Erblasser; Lebensunterhalt; Festsetzung; Zulassung; Verpflichtungsklage; Bescheid; Auslegung; Erblasserin; Steuerfestsetzung; Aufhebung; Frist; erweiternde Auslegung; Zulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von ErbSt bei Erwerb des Eigentumsanwartschaftsrechts auf ein Familienheim

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1723
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18
    Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung verlangt zum einen, dass die Finanzbehörde diese anhand eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhaltes trifft (vgl. BFH Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 und Beschluss vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787); zum anderen hat die Finanzbehörde eine Gesamtbetrachtung aller Normen vorzunehmen, die für die Entstehung des Steueranspruches im konkreten Falle maßgeblich sind (vgl. BFH Urteile vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297 und vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18
    Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung verlangt zum einen, dass die Finanzbehörde diese anhand eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhaltes trifft (vgl. BFH Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 und Beschluss vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787); zum anderen hat die Finanzbehörde eine Gesamtbetrachtung aller Normen vorzunehmen, die für die Entstehung des Steueranspruches im konkreten Falle maßgeblich sind (vgl. BFH Urteile vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297 und vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).
  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

    Auszug aus FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18
    Die Unbilligkeit im Einzelfall kann sich dabei aus in der Person des Steuerpflichtigen und deren wirtschaftlichen Verhältnissen oder in der Sache selbst liegenden Gründen ergeben (BFH Urteil vom 26. Mai 1994 IV R 51/93, BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18
    Dies steht auch im Einklang mit dem Grundsatz, dass sachliche Billigkeitsgründe für eine Steuerermäßigung nur gegeben sind, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist (vgl. für viele: BFH Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3).
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei

    Auszug aus FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18
    Persönliche Unbilligkeit setzt demgegenüber eine Gefährdung der wirtschaftlichen und persönlichen Existenz des Steuerpflichtigen und der von ihm unterhaltenen Angehörigen voraus, sodass infolge der Steuererhebung der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (vgl. BFH Urteil vom 26.2.1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612).
  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18
    Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung verlangt zum einen, dass die Finanzbehörde diese anhand eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhaltes trifft (vgl. BFH Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 und Beschluss vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787); zum anderen hat die Finanzbehörde eine Gesamtbetrachtung aller Normen vorzunehmen, die für die Entstehung des Steueranspruches im konkreten Falle maßgeblich sind (vgl. BFH Urteile vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297 und vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).
  • BFH, 26.10.1972 - I R 125/70

    Nichtanrechnung der im Ausland gezahlten Steuern wegen fehlender

    Auszug aus FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18
    So verhält es sich, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (vgl. für viele: BFH Urteil vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BFHE 108, 146, BStBl II 1973, 271).
  • BFH, 19.03.2009 - V R 48/07

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei unrichtigen Endrechnungen -

    Auszug aus FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18
    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH Urteil vom 19. März 2009 V R 48/07, BFHE 225, 215, BStBl II 2010, 92).
  • BFH, 06.06.1991 - V R 102/86

    Überprüfbarkeit einer Entscheidung über den Antrag auf abweichende

    Auszug aus FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18
    Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung verlangt zum einen, dass die Finanzbehörde diese anhand eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhaltes trifft (vgl. BFH Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 und Beschluss vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787); zum anderen hat die Finanzbehörde eine Gesamtbetrachtung aller Normen vorzunehmen, die für die Entstehung des Steueranspruches im konkreten Falle maßgeblich sind (vgl. BFH Urteile vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297 und vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).
  • BFH, 27.07.2011 - I R 44/10

    Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung -

    Auszug aus FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18
    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob die Finanzbehörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens beachtet und das Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. BFH Urteil vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005).
  • BFH, 24.08.2011 - I R 87/10

    Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

  • BFH, 21.08.2012 - IX R 39/10

    Verlustabzugsverbot sachlich unbillig

  • BFH, 17.04.2013 - II R 13/11

    Erlass von Erbschaftsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen (Rechtslage vor dem

  • FG Niedersachsen, 16.09.2015 - 9 K 58/14

    Ermessensreduktion auf Null des Finanzamts bei einer abweichenden

  • FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15

    Keine Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht

  • BFH, 21.07.2016 - X R 11/14

    Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen - Auslegung von ermessenslenkenden

  • BFH, 29.11.2017 - II R 14/16

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung

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