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   FG München, 26.01.2005 - 9 K 694/04   

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https://dejure.org/2005,17716
FG München, 26.01.2005 - 9 K 694/04 (https://dejure.org/2005,17716)
FG München, Entscheidung vom 26.01.2005 - 9 K 694/04 (https://dejure.org/2005,17716)
FG München, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 9 K 694/04 (https://dejure.org/2005,17716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhöhung der nichtselbstständigen Einkünfte um Tantiemezahlungen durch das Finanzamt; Zufluss einer Tantieme dem beherrschenden Gesellschafter einer GmbH ; Zeitpunkt des Zuflusses der Tantieme bereits bei Verbuchung auf dem Verrechnungskonto der GmbH ...

  • Judicialis

    AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO § 367 Abs. 2 S. 1; ; AO § 367 Abs. 2 S. 3; ; AO § 350; ; EStG § 11 Abs. 1; ; EStG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zufluss einer Tantieme; zur Änderungsbefugnis des FA nach Antrag des Steuerpflichtigen auf schlichte Änderung zu seinen Ungunsten, Ergehen eines dem Begehren nur teilweise entsprechenden Änderungsbescheids und Einlegung eines unzulässigen Einspruchs; Zufluss einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zufluss einer Tantieme durch Verbuchung auf Verrechnungskonto - Zur Änderungsbefugnis des Finanzamts nach Antrag des Steuerpflichtigen auf schlichte Änderung zu seinen Ungunsten - Ergehen eines dem Begehren nur teilweise entsprechenden Änderungsbescheids und Einlegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 839
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.11.1981 - II R 119/79

    Einspruch - Steuerbescheid

    Auszug aus FG München, 26.01.2005 - 9 K 694/04
    Der Einspruch war auch nicht durch den Änderungsbescheid vom 18. Juli 2000 erledigt worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. November 1981 II R 119/79, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1982, 270).
  • BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90

    Eintritt eines Objektsverbrauchs durch die Gewährung von erhöhten Absetzungen für

    Auszug aus FG München, 26.01.2005 - 9 K 694/04
    Soweit ausnahmsweise eine Beschwer zu bejahen wäre, weil die zu niedrige Steuerfestsetzung bewirkt, dass der Vorteil in späteren Jahren in einen noch größeren Nachteil umschlagen kann (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785), ist diese Voraussetzung im Streitfall weder von den Klägern dargelegt noch nach Aktenlage ersichtlich.
  • BFH, 13.04.2000 - V R 56/99

    Unzulässiger Einspruch und Änderungsbescheid

    Auszug aus FG München, 26.01.2005 - 9 K 694/04
    Da es im Streitfall somit an einem zulässigen Einspruch gegen den Bescheid vom 8. Mai 2000 gefehlt hat, ist weder der Änderungsbescheid vom 18. Juli 2000 nach § 365 Abs. 3 Satz 1 AO zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens geworden (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 2000 V R 56/99, BStBl II 2000, 490), noch konnte das FA diesen Bescheid zulässig nach § 367 Abs. 2 AO erneut ändern, um eine bisher durch den Bescheid vom 18. Juli 2000 nicht erfolgte vollständige Abhilfe des Einspruchsbegehrens der Kläger vorzunehmen.
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 14/05

    Keine erneute Änderung eines nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO ergangenen

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 839 veröffentlicht.
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