Rechtsprechung
FG München, 26.01.2005 - 9 K 694/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Erhöhung der nichtselbstständigen Einkünfte um Tantiemezahlungen durch das Finanzamt; Zufluss einer Tantieme dem beherrschenden Gesellschafter einer GmbH ; Zeitpunkt des Zuflusses der Tantieme bereits bei Verbuchung auf dem Verrechnungskonto der GmbH ...
- Judicialis
AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO § 367 Abs. 2 S. 1; ; AO § 367 Abs. 2 S. 3; ; AO § 350; ; EStG § 11 Abs. 1; ; EStG § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zufluss einer Tantieme; zur Änderungsbefugnis des FA nach Antrag des Steuerpflichtigen auf schlichte Änderung zu seinen Ungunsten, Ergehen eines dem Begehren nur teilweise entsprechenden Änderungsbescheids und Einlegung eines unzulässigen Einspruchs; Zufluss einer ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zufluss einer Tantieme durch Verbuchung auf Verrechnungskonto - Zur Änderungsbefugnis des Finanzamts nach Antrag des Steuerpflichtigen auf schlichte Änderung zu seinen Ungunsten - Ergehen eines dem Begehren nur teilweise entsprechenden Änderungsbescheids und Einlegung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 26.01.2005 - 9 K 694/04
- BFH, 26.01.2005 - VI R 14/05
- BFH, 07.11.2006 - VI R 14/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 839
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.11.1981 - II R 119/79
Einspruch - Steuerbescheid
Auszug aus FG München, 26.01.2005 - 9 K 694/04
Der Einspruch war auch nicht durch den Änderungsbescheid vom 18. Juli 2000 erledigt worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. November 1981 II R 119/79, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1982, 270). - BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90
Eintritt eines Objektsverbrauchs durch die Gewährung von erhöhten Absetzungen für …
Auszug aus FG München, 26.01.2005 - 9 K 694/04
Soweit ausnahmsweise eine Beschwer zu bejahen wäre, weil die zu niedrige Steuerfestsetzung bewirkt, dass der Vorteil in späteren Jahren in einen noch größeren Nachteil umschlagen kann (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785), ist diese Voraussetzung im Streitfall weder von den Klägern dargelegt noch nach Aktenlage ersichtlich. - BFH, 13.04.2000 - V R 56/99
Unzulässiger Einspruch und Änderungsbescheid
Auszug aus FG München, 26.01.2005 - 9 K 694/04
Da es im Streitfall somit an einem zulässigen Einspruch gegen den Bescheid vom 8. Mai 2000 gefehlt hat, ist weder der Änderungsbescheid vom 18. Juli 2000 nach § 365 Abs. 3 Satz 1 AO zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens geworden (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 2000 V R 56/99, BStBl II 2000, 490), noch konnte das FA diesen Bescheid zulässig nach § 367 Abs. 2 AO erneut ändern, um eine bisher durch den Bescheid vom 18. Juli 2000 nicht erfolgte vollständige Abhilfe des Einspruchsbegehrens der Kläger vorzunehmen.
- BFH, 07.11.2006 - VI R 14/05
Keine erneute Änderung eines nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO ergangenen …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 839 veröffentlicht.