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   FG München, 26.01.2022 - 4 K 1283/20   

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https://dejure.org/2022,8844
FG München, 26.01.2022 - 4 K 1283/20 (https://dejure.org/2022,8844)
FG München, Entscheidung vom 26.01.2022 - 4 K 1283/20 (https://dejure.org/2022,8844)
FG München, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 4 K 1283/20 (https://dejure.org/2022,8844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BewG § 11 Abs. 2 S. 2; BewG X § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AO § 164 Abs. 1; FGO § 105 Abs. 3 S. 2
    Ermittlung eines Werts aus Verkäufen für Erbschafts- und Schenkungssteuer

  • rewis.io

    Bewertung der Unternehmensanteile nach § 11 Abs. 2 BewG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 11 Abs. 2
    Ermittlung des Werts des von Kapitalgesellschaft übertragenen Anteils zur Besteuerung

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Ableitung des gemeinen Werts von geschenkten Kommanditanteilen aus gescheiterten, zeitlich vor der Schenkung liegenden Verkaufsverhandlungen mit fremden Dritten oder aus der erst über ein Jahr nach der Schenkung tatsächlich erfolgten Weiterveräußerung der Anteile

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.05.2013 - II R 4/11

    Ableitung des Werts eines GmbH-Anteils aus einem Verkauf nach § 11 Abs. 2 Satz 2

    Auszug aus FG München, 26.01.2022 - 4 K 1283/20
    (3) Der zwischen Y und dem Kläger vereinbarte Kaufpreis ist nicht für einen Stichtag bestimmt worden, der innerhalb der Frist des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG liegt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 II R 4/11, BFH/NV 2013, 1223).

    Ein Verkauf setzt jedoch zwingend voraus, dass ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 II R 4/11, BFH/NV 2013, 1223).

    Das Urteil ist von dem BFH mit Urteil vom 16. Mai 2013 (II R 4/11; BFH/NV 2013, 1223) bestätigt worden.

  • BFH, 30.01.1976 - III R 74/74

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Aktien und Anteile an

    Auszug aus FG München, 26.01.2022 - 4 K 1283/20
    Die im Urteil vom 30. Januar 1976 (III R 74/74) geäußerte Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH), wonach bei den Verkäufen nach dem Stichtag ein zweiter Stichtag geschaffen werden würde, sei nicht nachvollziehbar.

    Von diesem Grundsatz macht die Rechtsprechung nur dann eine Ausnahme, wenn der formelle Vertragsabschluss kurz nach dem Stichtag liegt und die Einigung über den Kaufpreis schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt war (BFH-Urteil vom 30.01.1976 III R 74/74, BStBl. II 1976, 280).

  • FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09

    Ableitung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen aus zeitnahen Verkäufen: Beginn

    Auszug aus FG München, 26.01.2022 - 4 K 1283/20
    Dem Urteil des Finanzgericht -FGNürnberg vom 2. Dezember 2010 (4 K 715/2009) könne entnommen werden, dass es lediglich darauf ankomme, dass die Bemessung des Kaufpreises nach einem Stichtag erfolge, der innerhalb der Frist des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG liege.

    dd) Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des FG Nürnberg vom 2. Dezember 2010 (4 K 715/2009; EFG 2011, 1345) führt im Streitfall zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.

  • BFH, 16.05.2003 - II B 50/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Anteile an Kapitalgesellschaften - Stuttgarter

    Auszug aus FG München, 26.01.2022 - 4 K 1283/20
    Der Vertragsschluss muss in diesen Fällen jedoch kurz nach dem Stichtag, d.h. innerhalb einer nach Wochen zu bemessenden Zeitspanne, erfolgen (BFH-Beschluss vom 16. Mai 2003 II B 50/02, BFH/NV 2003, 1150 m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2017 - II R 15/15

    Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für

    Auszug aus FG München, 26.01.2022 - 4 K 1283/20
    Da der Substanzwert nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG den niedrigsten anzusetzenden Wert darstellt, war der Beklagte berechtigt, diesen im Streitfall anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2017 II R 15/15, BStBl II 2018, 281).
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