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   FG München, 26.02.2013 - 11 K 2365/10   

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https://dejure.org/2013,21675
FG München, 26.02.2013 - 11 K 2365/10 (https://dejure.org/2013,21675)
FG München, Entscheidung vom 26.02.2013 - 11 K 2365/10 (https://dejure.org/2013,21675)
FG München, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 11 K 2365/10 (https://dejure.org/2013,21675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Abgeltungssteuersatzes auf Zinserträge aus steuerlich anzuerkennenden Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Zinserträge aus steuerlich anzuerkennenden Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG 2009 nicht verfassungswidrig Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Zinserträge aus steuerlich anzuerkennenden Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen - 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG 2009 nicht verfassungswidrig - Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1764
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus FG München, 26.02.2013 - 11 K 2365/10
    Wegen des fehlenden Interessengegensatzes bei nahen Angehörigen kann nur diese, auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen gestützte Beurteilung sicherstellen, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im Bereich der Einkunftserzielung und nicht im privaten Bereich (§ 12 EStG) wurzeln (BFH-Urteil vom 09. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334 m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 10/08

    Keine Eigenheimzulage mangels Aufwendung von Anschaffungskosten - Vertrag

    Auszug aus FG München, 26.02.2013 - 11 K 2365/10
    Im Übrigen steht die fehlende Besicherung eines Anschaffungsdarlehens zwischen Angehörigen der steuerlichen Anerkennung nicht grundsätzlich entgegen, sofern Darlehensgeber und Darlehensnehmer volljährig und wirtschaftlich voneinander unabhängig sind (BFH-Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 10/08, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus FG München, 26.02.2013 - 11 K 2365/10
    Die Berücksichtigung der besonderen Lage der Ehegatten darf bei der konkreten Maßnahme die Ehe nicht diskriminieren (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 11. Oktober 2005 1 BvR 2627/03, 1 BvR 1232/00, BFH/NV 2006, Beilage 1, 77 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG München, 26.02.2013 - 11 K 2365/10
    Liegen für die Rechtfertigung unterschiedliche Gründe vor, dürfen diese zueinander nicht im Widerspruch stehen (vgl. BVerfG- Beschluss vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, DB 2006, 1817).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 26.02.2013 - 11 K 2365/10
    Ausnahmen von solchen folgerichtigen Umsetzungen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. z.B. BVerfG- Beschluss vom 12. Mai 2009 2 BvL 1/00, BFH/NV 2009, 1382).
  • FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10

    Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen

    Auszug aus FG München, 26.02.2013 - 11 K 2365/10
    Es besteht demnach kein Anlass, nach Art. 100 Abs. 1 GG das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (ebenso Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18. Juni 2012 15 K 417/10, EFG 2012, 2009).
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 44/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Die hiergegen erhobene Sprungklage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1764 veröffentlichten Urteil vom 26. Februar 2013  11 K 2365/10 ab.
  • FG Köln, 28.01.2014 - 12 K 3373/12

    Keine Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Zinserträge aus Ehegattendarlehen

    Der Senat schließt sich insoweit der ausführlichen Begründung des Niedersächsischen Finanzgerichtes im Urteil vom 18.06.2012 (15 K 417/10, EFG 2012, 2009) und des FG München im Urteil vom 26.02.2013 (11 K 2365/10, EFG 2013, 1764) an (so auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.2013, Az. 8 K 3100/11, EFG 2013, 2020).
  • FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 718/13

    Nicht jedes Näheverhältnis schließt günstige Zinsbesteuerung aus

    (3.) In den bislang zur Streitfrage ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen,denen ausschließlich Vertragsverhältnisse zwischen Angehörigen i.S. von § 15 AO zu Grunde lagen, wurde jeweils nicht beanstandet, dass jedenfalls private Angehörigendarlehen dem Anwendungsbereich des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG unterfielen, da es in diesen Fällen typischerweise an einem bei Fremden bestehenden Interessengegensatz fehle und daher eher die abstrakte Gefahr einer missbräuchlichen Gestaltung im Sinne einer Steuersatzspreizung bestehe (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.06.2012 15 K 417/10, EFG 2012, 2009 [Rev. VIII R 9/13];Finanzgericht München, Urteil vom 26.02.2013 11 K 2365/10, juris [Rev. VIII R 44/13]; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.2013 8 K 3100/11, juris [Rev. VIII R 35/13]).
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