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   FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14   

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FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14 (https://dejure.org/2015,7079)
FG München, Entscheidung vom 26.02.2015 - 10 K 585/14 (https://dejure.org/2015,7079)
FG München, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 10 K 585/14 (https://dejure.org/2015,7079)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld während eines zweijährigen Missionarsdienstes in England

  • rewis.io

    Kindergeld: Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bei zweijährigem Auslandsaufenthalt in den USA - Kindergeld für Übergangszeit trotz Entfallens des Kindergeldanspruchs für Freiwilligendienst aufgrund Aufgabe des inländischen Wohnsitzes

  • ra.de
  • rewis.io

    Kindergeld: Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bei zweijährigem Auslandsaufenthalt in den USA - Kindergeld für Übergangszeit trotz Entfallens des Kindergeldanspruchs für Freiwilligendienst aufgrund Aufgabe des inländischen Wohnsitzes

  • rewis.io

    Kein Kindergeldanspruch während eines zweijährigen Missionarsdienstes des Kindes in den USA - Kindergeldanspruch in viermonatiger Übergangszeit bei Ausbildung im Drittland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Kindergeldanspruch während eines zweijährigen Missionarsdienstes des Kindes in den USA Kindergeldanspruch in viermonatiger Übergangszeit bei Ausbildung im Drittland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Kindergeldanspruch während eines zweijährigen Missionarsdienstes des Kindes in den USA - Kindergeldanspruch in viermonatiger Übergangszeit bei Ausbildung im Drittland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 993
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
    Ein Wohnsitz nach § 8 AO setzt neben zum dauerhaften Wohnen geeigneten Räumen das Innehaben der Wohnung in dem Sinn voraus, dass der Steuerpflichtige tatsächlich über sie verfügen kann und sie als Bleibe entweder ständig benutzt oder sie doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit - wenn auch in größeren Zeitabständen - aufsucht (BFH-Urteil vom 23. November 2001 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).

    Keine ausschlaggebende Bedeutung für die Beibehaltung des Wohnsitzes hat regelmäßig die Feststellung der Rückkehrabsicht ins Inland (BFH-Urteil in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).

  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
    Danach reicht bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Urlaubszwecken, Besuchszwecken oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, nicht aus, um "zwischenzeitliches Wohnen" und damit einen inländischen Wohnsitz anzunehmen (BFH-Urteil vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564; BFH-Beschluss vom 19. September 2013, BFH/NV 2014, 38).

    Die Beurteilung, ob objektiv erkennbare Umstände auf eine Beibehaltung und Nutzung einer Wohnstätte schließen lassen, obliegt der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalls durch das Finanzgericht (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 564).

  • BFH, 24.05.2012 - III R 68/11

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes

    Auszug aus FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
    Dies dient auch dem Schutz des Kindergeldberechtigten, der sich dadurch vor Dienstantritt seines Kindes darüber klar werden kann, ob der Dienst geeignet ist, einen Kindergeldanspruch zu begründen (BFH-Urteil vom 24. Mai 2012 III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864, mit Anm. Selder, juris - SteuerR 4/2013 Anm. 6 v. 28. Januar 2013).
  • BFH, 13.11.2013 - I R 38/13

    Standby-Wohnung - Wohnsitz

    Auszug aus FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 1986 II R 200/82, BFH/NV 1987, 301, und vom 13. November 2013 R 38/13, BFH/NV 2014, 1046).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 5/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
    Denn der Anspruch auf Kindergeld i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG für die viermonatige Übergangszeit besteht nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, die Eltern auch in kürzeren Zeiträumen, in denen ein Kindergeldtatbestand grundsätzlich nicht gegeben ist, zu entlasten, wenn vor der Übergangszeit und nach der Übergangszeit ein Anspruch auf Kindergeld gegeben ist, weil sich das Kind in einer Ausbildungssituation befindet (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2012 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678).
  • BFH, 12.01.2001 - VI R 64/98

    Kindergeld - Wohnsitz im Inland

    Auszug aus FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
    Damit knüpft der Wohnsitzbegriff des § 8 AO ausschließlich an die tatsächliche Gestaltung und nicht an subjektive Vorstellungen an (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 50/12

    Standby-Zimmer eines Piloten - Wohnsitz im Inland

    Auszug aus FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
    Der Wohnsitzbegriff setzt zwar weder voraus, dass die Wohnung im Inland den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet (BFH-Urteil vom 28. Januar 2004 I R 56/02, BFH/NV 2004, 917) noch einen Aufenthalt während einer Mindestzeit (BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 69/96, BFHE 182, 296, BStBl II 1997, 447); erforderlich ist aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte und das Aufsuchen der Wohnung zu Verwaltungszwecken hinausgeht (BFH-Urteil vom 10. April 2013 I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 52/09

    Kindergeld für im Ausland studierende Kinder - Beibehaltung des inländischen

    Auszug aus FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
    Bei der Ermittlung der Dauer der Inlandsaufenthalte bleiben solche Zeiten außer Betracht, in denen sich das Kind vor dem Beginn und nach dem Ende des Studiums im Inland aufhält (BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 52/09, BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013).
  • BFH, 02.10.2014 - III S 2/14

    Kindergeld - Streitwert bei einer Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer

    Auszug aus FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681; vom 2. Oktober 2014 III S 2/14, BFHE nn, BStBl II 2015, 37) kann das Finanzgericht den Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand einer Inhaltskontrolle machen, in dem die FK den Kindergeldanspruch geregelt hat.
  • BFH, 28.01.2004 - I R 56/02

    Inländischer Zweitwohnsitz - unbeschränkte Steuerpflicht

    Auszug aus FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
    Der Wohnsitzbegriff setzt zwar weder voraus, dass die Wohnung im Inland den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet (BFH-Urteil vom 28. Januar 2004 I R 56/02, BFH/NV 2004, 917) noch einen Aufenthalt während einer Mindestzeit (BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 69/96, BFHE 182, 296, BStBl II 1997, 447); erforderlich ist aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte und das Aufsuchen der Wohnung zu Verwaltungszwecken hinausgeht (BFH-Urteil vom 10. April 2013 I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909).
  • BFH, 03.07.2014 - III R 53/13

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während

  • BFH, 27.09.2012 - III R 70/11

    Berücksichtigung eines Zivildienstleistenden als Ausbildungsplatz suchendes Kind

  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

  • BFH, 19.09.2013 - III B 53/13

    Nachweis der Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs nach § 62 Abs. 1 EStG

  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

  • BFH, 27.12.2011 - III B 14/10

    Verlust des Inlandswohnsitzes bei längerfristigem Schulbesuch im Ausland; Keine

  • BFH, 26.02.1986 - II R 200/82

    Umschreibung des steuerrechtlichen Wohnbegriffs

  • BFH, 17.03.1961 - VI 185/60 U

    Bestimmung des für die Einkommensteuer maßgeblichen Wohnsitzes eines überwiegend

  • BFH, 13.07.2016 - XI R 8/15

    Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten

  • BFH, 13.07.2016 - XI R 8/15

    Zum Anspruch auf Kindergeld bei zweijährigem Freiwilligendienst aller

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 26. Februar 2015  10 K 585/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 993 veröffentlicht.

    a) Es trifft nicht zu, dass --wie die Klägerin im Anschluss an die Ausführungen des FG zur Zulassung der Revision im Kern geltend macht-- die bei einem Freiwilligendienst i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG von gewisser Dauer (über ein Jahr hinaus) durch § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG a.F. ausgelöste faktische Reduzierung auf einen EU- bzw. EWR-Staat der erkennbaren Intention des Gesetzgebers, Freiwilligendienste auch im außereuropäischen Ausland zu fördern, widerspricht (a.A. Anmerkung Bauhaus, EFG 2015, 993).

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