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   FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17   

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https://dejure.org/2021,10479
FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17 (https://dejure.org/2021,10479)
FG München, Entscheidung vom 26.03.2021 - 8 K 883/17 (https://dejure.org/2021,10479)
FG München, Entscheidung vom 26. März 2021 - 8 K 883/17 (https://dejure.org/2021,10479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AO § 88, § 164 Abs. 2; AStG § 2 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3; DBA-GB Art. VII Abs. 1; EStG § 1 Abs. 3, § 34d; AEUV Art. 21, Art. 45, Art. 63; EG Art. 56 Abs. 1
    Besteuerung auf remittance Basis

  • rewis.io

    Besteuerung auf remittance Basis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Britische Remittance-Base-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung im Sinne der erweitert beschränkten Steuerpflicht

  • rechtsportal.de

    Britische Remittance-Base-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung im Sinne der erweitert beschränkten Steuerpflicht; Ansatz von Einkünften aus Kapitalvermögen im Rahmen der sogenannten erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht nach dem Außensteuergesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Britische Remittance-Base-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung im Sinne der erweitert beschränkten Steuerpflicht - kein Verstoß des § 2 AStG gegen das Bestimmtheitsgebot und die Kapitalverkehrsfreiheit - unvollständige Sachaufklärung des Finanzamts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • FG München, 21.11.2011 - 8 K 628/08

    Vorzugsbesteuerung AStG Remittance-Base

    Auszug aus FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17
    Zwar wies das FG München im Verfahren mit dem Az. 8 K 628/08 mit Urteil vom 21. November 2011 die Klage gegen die Einbeziehung der im Inland erzielten Einkünfte nach § 2 AStG als unbegründet ab.

    Entgegen der Ausführungen der Klägerin stelle die Besteuerung auf "remittance basis" eine Vorzugsbesteuerung i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG dar (h.M., vgl. Beckmann in Debatin/Wassermeyer, DBA-GB, - D/W -, Art. 24 Rn 8 m.w.N.; ebenso FG München vom 21. Dezember 2011, Az. 8 K 628/08).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 21. November 2011 (8 K 628/08) ebenfalls die Auffassung vertreten, die britische "remittance basis"-Besteuerung stelle eine Vorzugsbesteuerung i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG dar.

    Im Streitfall hat das Finanzamt die abkommensrechtliche Freistellung der Zins- und Dividendeneinkünfte zu Recht nach Art. 11 Abs. 2 DBA-GB versagt, weil die entsprechenden Einkünfte gerade wegen der Nichtüberweisung im anderen Vertragsstaat, also Großbritannien, nicht versteuert werden (s. auch bereits Senatsurteil vom 21. November 2011 8 K 628/08, aaO).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Mai 1986 (2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200) stehe dem vorgefundenen Ergebnis nicht entgegen.

    Es handelt sich bei der Vorschrift um eine Lenkungsnorm, die den Zweck verfolgt, Deutsche mit wirtschaftlichen Interessen im Inland zur Rückkehr zu bewegen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, unter C. I. 4. b) bb) der Gründe).

    Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 14. Mai 1986 (BVerfGE 72, 200, BStBl II 1986, 628) den gesamten Regelungsgehalt des § 2 AStG anhand der Bestimmungen des GG überprüft und festgestellt, Grundrechte der Betroffenen werden auch nicht in Verbindung mit allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen verletzt (vgl. näher unter C. I. 4. der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag

    Auszug aus FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17
    Unschädlich sei, dass der EuGH in der Rechtssache van Hilten - van der Heijden (EuGH vom 23. Februar 2006 C-513/03, Slg. 2006, 1-1957) der Anwendung der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht durch die Niederlande keine Beschränkung von Art. 56 EG entnehmen konnte.

    Mangels der Harmonisierung von Gemeinschaftsrecht stehe es den Mitgliedstaaten frei, die Besteuerung ihrer eigenen Staatsangehörigen, und zwar auch der, die das Land verlassen haben, zu regeln (Schlussanträge von Generalanwalt Lèger vom 30. Juni 2005, Rs. C-513/03).

    Diese Gegenüberstellung nimmt auch der EuGH in seinem Urteil van Hilten - van der Heijden (Urt. vom 23. Februar 2006 C-513/03, Slg. 2006, I-1957) vor, in welchem es um eine Regelung des niederländischen Erbschaftssteuerrechts geht, die in ihrer Wirkungsweise § 2 AStG entspricht.

  • BFH, 26.06.2013 - I R 4/12

    Neue Tatsachen" und Vorzugsbesteuerung i. S. der erweitert beschränkten

    Auszug aus FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17
    Jedoch hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26. Juni 2013 (I R 4/12, BFH/NV 2013, 1925) diese Entscheidung auf und gab der Klage statt.

    Dieses Urteil wurde aus hier nicht streitigen Gründen aufgehoben (BFH-Urt. vom 26. Juni 2013 I R 4/12, BFH/NV 2013, 1925).

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17
    Das BVerfG habe jedoch mit Blick auf sog. "Cash-GmbHs" im Erbschaftssteuerrecht ausgeführt, dass es eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung darstelle, soweit das Gesetz entgegen seiner Zwecksetzung steuermindernde Gestaltungen in erheblichen Umfang zulasse (vgl. Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014 1 BvL 21/12, BStBl II 2015, 50).

    Anderes folgt auch nicht aus der zitierten Rechtsprechung des BVerfG zur gleichheitswidrigen Begünstigung von Dritten, die eine steuerliche Gestaltung wählen, mit der das belastende Steuergesetz umgangen werden kann (BVerfG-Urt. vom 17. Dezember 2014 1 BvL 21/12, BVerfGE 138, 136, BStBl II 2015, 50 zur cash-GmbH im Erbschaftssteuerrecht).

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17
    Es ist nicht Aufgabe der Grundfreiheiten, für Marktvorgänge eine Keinmalbesteuerung durchzusetzen (zum Rechtfertigungsgrund der Verhinderung einer steuermindernden Doppelentlastung vgl. EuGH-Urt. vom 13. Dezember 2005 C-446/03 Marks & Spencer, Slg. 2005 I-10837 sowie vom 15. Mai 2008 C-414/06 Lidl Belgium, Slg. 2008, I-3601).
  • FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1134/08

    Keine Anwendbarkeit der Remittance-Base-Klausel des Art. II Abs. 2

    Auszug aus FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17
    Dies ergibt der Wortlaut seiner ersten Voraussetzung (FG Nürnberg, Urteil vom 14. Dezember 2010 1 K 1134/2008, EFG 2011, 1250).
  • BFH, 09.12.2010 - I R 49/09

    Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht; Zinseinkünfte einer

    Auszug aus FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17
    Für die Anwendung von Art. VII DBA-GB kann dahingestellt bleiben, ob gemäß Art. 11 Abs. 3 DBA-GB eine Auslegung nach innerstaatlichem Recht des Anwenderstaates oder eine abkommensautonome Auslegung aus dem Zusammenhang des DBA vorzunehmen ist, da vorliegend beide Methoden zu demselben Ergebnis führen (so auch, ohne dies näher zu begründen, BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 I R 49/09, BStBl II 2011, 482 unter B I. 2. a) der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 19.12.2007 - I R 19/06

    Nur eingeschränkter Steuerzugriff auf Berufssportler bei Wegzug in eine

    Auszug aus FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17
    Die "einfache" beschränkte Steuerpflicht einerseits und die erweitert beschränkte Steuerpflicht andererseits sind nach tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen voneinander zu unterscheiden und stellen dementsprechend isoliert zu betrachtende Einkünftegruppen dar (BFH-Urt. vom 19. Dezember 2007 I R 19/06, BStBl II 2010, 398).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17
    Es ist nicht Aufgabe der Grundfreiheiten, für Marktvorgänge eine Keinmalbesteuerung durchzusetzen (zum Rechtfertigungsgrund der Verhinderung einer steuermindernden Doppelentlastung vgl. EuGH-Urt. vom 13. Dezember 2005 C-446/03 Marks & Spencer, Slg. 2005 I-10837 sowie vom 15. Mai 2008 C-414/06 Lidl Belgium, Slg. 2008, I-3601).
  • BFH, 28.04.2010 - I R 81/09

    Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen

  • FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 9 K 1639/06

    Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem AStG; Vorzugsbesteuerung i. S. d. §

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

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