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   FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02   

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https://dejure.org/2004,18230
FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02 (https://dejure.org/2004,18230)
FG München, Entscheidung vom 26.07.2004 - 6 K 4180/02 (https://dejure.org/2004,18230)
FG München, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 6 K 4180/02 (https://dejure.org/2004,18230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3
    Pensionszahlungen an einen früheren Geschäftsführer eine GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pensionszahlungen an einen früheren Geschäftsführer eine GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pensionszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen ; Voraussetzungen für die Erdienbarkeit eines Versorgungsanspruchs bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 20.10.2000 - I B 74/00

    VGA bei Zusage einer Witwenpension

    Auszug aus FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02
    Das ist im Allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte (Beschluss des BFH vom 20. Oktober 2000 I B 74/00, BFH/NV 2001, 344 , m.w.N.) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt (Urteile des BFH vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330 , BStBl II 2000, 504 ; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055 , m.w.N.).

    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH vom 20. Oktober 2000 I B 74/00, BFH/NV 2001, 344 ) kann bei einer solchen Konstellation im Allgemeinen nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesellschafter während der ihm voraussichtlich verbleibenden Dienstzeit den Versorgungsanspruch noch erdienen kann.

  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

    Auszug aus FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02
    Es liegt deshalb dann regelmäßig eine vGA vor (vgl. Urteil des BFH vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFH/NV 2003, 1670 ; BStBl II 2003, 926; BFHE 203, 114 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Versorgungsanspruch bei einem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer grundsätzlich nur dann erdienbar, wenn zwischen der Erteilung der Pensionszusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt (Urteil des BFH vom 23. Juli 2003, a.a.O.).

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02
    Diese Grundsätze hätten bereits zum Zeitpunkt der Pensionszusage und nicht erst mit Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 21. Dezember 1994 ( I R 98/93, BStBl II 1995, 419 ; BFHE 175, 412 ) gegolten.

    Der mit Urteil des BFH vom 21. Dezember 1994 (a.a.O.) verlangte Erdienungszeitraum von mindestens 10 Jahren sei, entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, IV B 7 - S 2742 - 88/96 vom 1. August 1996 (BStBl I 1996, 1138), bzw. dem vorgelegten Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen 33 - S - 37/19 - 54363 vom 16. Oktober 1996, für Altfälle nicht erforderlich.

  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    Auszug aus FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02
    Diese Grundsätze hätten bereits zum Zeitpunkt der Pensionszusage und nicht erst mit Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 21. Dezember 1994 ( I R 98/93, BStBl II 1995, 419 ; BFHE 175, 412 ) gegolten.
  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02
    Das ist im Allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte (Beschluss des BFH vom 20. Oktober 2000 I B 74/00, BFH/NV 2001, 344 , m.w.N.) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt (Urteile des BFH vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330 , BStBl II 2000, 504 ; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055 , m.w.N.).
  • BFH, 25.05.1988 - I R 107/84

    Klage - Körperschaftsteuerbescheid - Feststellungsbescheid - Eigenkapital -

    Auszug aus FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02
    Beim Gesellschafter AB handelt es sich damit insoweit um einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (vgl. Urteil des BFH vom 25. Mai 1988 I R 107/84, BFH/NV 1989, 195; BFHE 154, 12; BStBl II 1989, 43).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02
    Das ist im Allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte (Beschluss des BFH vom 20. Oktober 2000 I B 74/00, BFH/NV 2001, 344 , m.w.N.) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt (Urteile des BFH vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330 , BStBl II 2000, 504 ; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055 , m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 56/01

    Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

    Auszug aus FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02
    Das ist im Allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte (Beschluss des BFH vom 20. Oktober 2000 I B 74/00, BFH/NV 2001, 344 , m.w.N.) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt (Urteile des BFH vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330 , BStBl II 2000, 504 ; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055 , m.w.N.).
  • BFH, 19.06.2000 - I B 110/99

    Pensionszusage zugunsten eines 74-jährigen Angehörigen

    Auszug aus FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02
    Dabei ist u.a. zu prüfen, ob die begünstigte Person während der ihr voraussichtlich verbleibenden Dienstzeit den Versorgungsanspruch noch erdienen kann (Beschluss des BFH vom 19. Juni 2000 I B 110/99, BFH/NV 2001, 67 , m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02
    In diesen Fällen indiziert das vom Fremdvergleich abweichende Verhalten der Kapitalgesellschaft und ihres Gesellschafters die Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 18/01, BFH/NV 2002, 1401 ; BStBl II 2002, 670 ; BFHE 199, 144 ).
  • BFH, 20.05.1992 - I R 2/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung

  • FG München, 15.04.2005 - 7 K 5473/02

    AfA bei Dekorationsstücken einer Gaststätte; Körperschaftsteuer 1995 bis 1998;

    Die Klagen betreffend gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer, Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals und gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes sind unbegründet, weil es sich hierbei um Folgebescheide handelt und eigenständige Einwendungen hiergegen nicht erhoben wurden (vgl. FG München, Urteil vom 26. Juli 2004 6 K 4180/02, juris).
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