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   FG München, 26.09.2013 - 5 K 1660/12   

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https://dejure.org/2013,33861
FG München, 26.09.2013 - 5 K 1660/12 (https://dejure.org/2013,33861)
FG München, Entscheidung vom 26.09.2013 - 5 K 1660/12 (https://dejure.org/2013,33861)
FG München, Entscheidung vom 26. September 2013 - 5 K 1660/12 (https://dejure.org/2013,33861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslohn eines Dritten bei Verzicht auf vollständige Darlehensrückzahlung; Einordnung einer Wertdifferenz zwischen dem Aktienkurs und Darlehensbetrag nebst Zinsen als geldwerten Vorteil ; Geldwerter Vorteil im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 38 Abs. 1 S. 3
    Arbeitslohn von einem Dritten nur bei Kenntnis oder "Erkennen können" des Arbeitsgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitslohn von einem Dritten nur bei Kenntnis oder "Erkennen können" des Arbeitsgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.10.2012 - VI R 64/11

    Arbeitslohn von dritter Seite - Verbilligter Bezug von Waren von einem

    Auszug aus FG München, 26.09.2013 - 5 K 1660/12
    Ob ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder dem nicht einkommensteuerbaren Bereich zuzurechnen ist, kann, auch wenn - wie im Streitfall - durch Dritte gewährte Vorteile in Rede stehen, nur aufgrund einer Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles entschieden werden (zuletzt, soweit ersichtlich, BFH-Urteil vom 18. Oktober 2012 VI R 64/11, BFH/NV 2013, 131 mit weiteren Nachweisen - m.w.N.-).

    Dies beurteilt sich nicht ausschließlich nach dem Empfängerkreis der Drittzuwendung, sondern nach deren Rechtsgrund und damit nicht zuletzt danach, ob der Dritte den Vorteil aus eigenwirtschaftlichem Interesse oder im Interesse des Arbeitgebers gewährt (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2012 VI R 64/11, am angegebenen Ort -a.a.O.-).

    29 Entscheidend ist jedoch, ob die Zuwendung des Dritten Prämie oder Belohnung für eine Leistung ist, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber erbringt (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2012 VI R 64/11, am angegebenen Ort - a.a.O. -).

  • BFH, 20.05.2010 - VI R 41/09

    Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein

    Auszug aus FG München, 26.09.2013 - 5 K 1660/12
    Erhalten auch andere Personen als Arbeitnehmer diese Vorteile, bestehen Zweifel daran, ob es sich bei diesen Vorteilen um Arbeitslohn handelt (BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 41/09, BStBl II 2010, 1022).

    Demzufolge hat der BFH auch Drittlohn geprüft, wenn keine Konzernverbundenheit bestand (vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 41/09, BStBl II 2010, 1022).

  • BFH, 05.04.2006 - IX R 111/00

    Darlehenszinsen zum Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch deren

    Auszug aus FG München, 26.09.2013 - 5 K 1660/12
    Eine Zuordnung zum Kapitalvermögen scheitere schon an der negativen Überschussprognose; auf das BFH-Urteil vom 5. April 2006 IX R 111/00 (BStBl II 2006, 654) werde verwiesen.
  • BFH, 24.02.1981 - VIII R 109/76

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Vorstandsmitglied - Aktiengesellschaft

    Auszug aus FG München, 26.09.2013 - 5 K 1660/12
    So hat der BFH entschieden, dass zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch eine Zuwendung gehört, die ein mit Mehrheit beteiligter Aktionär einem Mitglied des Vorstandes der Aktiengesellschaft für die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens zusagt (Urteil vom 24. Februar 1981 VIII R 109/76, BStBl II 19891, 707).
  • BFH, 10.04.2014 - VI R 62/11

    Arbeitslohn Dritter; Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen

    Auszug aus FG München, 26.09.2013 - 5 K 1660/12
    Die positive Kenntnis des Arbeitgebers muss sich nach Auffassung des Senats auf eine konkrete Drittleistung innerhalb eines bestimmten Lohnzahlungszeitraumes beziehen (so auch Urteil des FG München vom 28. Oktober 2011 8 K 3176/08, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 456, Rev., Az. des BFH: VI R 62/11, unter Bezugnahme auf Drenseck in Schmidt, EStG, 30. Aufl., § 38 Rz. 11).
  • FG München, 25.10.2011 - 13 K 515/09

    Zuwendung von Aktien nach erfolgreicher Sanierung durch einen an der

    Auszug aus FG München, 26.09.2013 - 5 K 1660/12
    In Erweiterung dieser Rechtsprechung hat das Finanzgericht München entschieden, dass Aktien Arbeitslohn darstellen, die Arbeitnehmer von einem an der Arbeitgeberin zu 25, 1% beteiligten Dritten als Anerkennung der Leistung unentgeltlich erhalten, weil es den Arbeitnehmern zu verdanken war, dass die Geschäftsanteile aufgrund der vorausgegangenen Sanierung erfolgreich veräußert werden konnten (Finanzgericht München, Urteil vom 25. Oktober 2011 13 K 515/09, Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2012, 236).
  • FG München, 28.10.2011 - 8 K 3176/08

    Lohnsteuerabzug bei Vorteilsgewährung durch Dritte

    Auszug aus FG München, 26.09.2013 - 5 K 1660/12
    Die positive Kenntnis des Arbeitgebers muss sich nach Auffassung des Senats auf eine konkrete Drittleistung innerhalb eines bestimmten Lohnzahlungszeitraumes beziehen (so auch Urteil des FG München vom 28. Oktober 2011 8 K 3176/08, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 456, Rev., Az. des BFH: VI R 62/11, unter Bezugnahme auf Drenseck in Schmidt, EStG, 30. Aufl., § 38 Rz. 11).
  • BFH, 30.09.2008 - VI R 67/05

    Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei

    Auszug aus FG München, 26.09.2013 - 5 K 1660/12
    Da die Aktien verpfändet gewesen seien und eine Verfügungssperre vereinbart gewesen sei, sei dem Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 30. September 2008 VI R 67/05, BStBl II 2009, 282) kein geldwerter Vorteil zugeflossen.
  • LAG Hamburg, 26.04.2023 - 3 Sa 29/22

    Abstellen für die Ermittlung des Zielerreichungsbonus eines

    Die Zahlung eines Dritten stellt steuerrechtlich gesehen nach der von der Beklagten zitierten Entscheidung des FG München (vgl. FG München vom 6. September 2013, Az. 5 K 1660/12, beck-online) Arbeitslohn dar, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht.
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