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   FG München, 26.09.2014 - 7 K 2732/11   

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https://dejure.org/2014,32141
FG München, 26.09.2014 - 7 K 2732/11 (https://dejure.org/2014,32141)
FG München, Entscheidung vom 26.09.2014 - 7 K 2732/11 (https://dejure.org/2014,32141)
FG München, Entscheidung vom 26. September 2014 - 7 K 2732/11 (https://dejure.org/2014,32141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmöglichkeit der Ergänzung eines Protokolls nach Schluss der mündlichen Verhandlung durch einen Antrag auf Protokollberichtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155; ZPO § 164
    Antrag auf Protokollberichtigung nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antrag auf Protokollberichtigung nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.09.1992 - VIII S 10/92

    Antrag auf Berichtigung eines Protokolls

    Auszug aus FG München, 26.09.2014 - 7 K 2732/11
    3 Das Protokoll braucht nur den äußeren Ablauf der Verhandlung wiederzugeben, nicht deren gesamten Inhalt (BFH-Beschluss vom 22. September 1992 VIII S 10/92, BFH/NV 1993, 543).
  • BFH, 17.03.2008 - X B 93/07

    Protokollberichtigung: protokollierungspflichtige Vorgänge, Protokollfälschung,

    Auszug aus FG München, 26.09.2014 - 7 K 2732/11
    Hingegen ist nicht notwendig die Aufnahme dessen, was nur theoretisch möglicherweise von Bedeutung werden könnte, zumal die Beteiligten es gemäß § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO in der Hand haben, bis zum Schluss der Verhandlung den Antrag zu stellen, bestimmte Vorgänge oder Äußerungen in das Protokoll aufzunehmen (BFH-Beschluss vom 17. März 2008 X B 93/07, BFH/NV 2008, 1181 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 11.03.2015 - 3 A 153/13

    Protokollberichtigung, Beschluss, Entscheidung des Vorsitzenden, Güteverhandlung

    Hierunter fällt jede sachliche oder förmliche Unrichtigkeit des Protokolls, wozu auch seine - hier allein gerügte - Unvollständigkeit (in Bezug auf seinen notwendigen Inhalt) gehört (FG München, Beschl. v. 26. September 2014 - 7 K 2732/11 -, juris Rn. 3 m. w. N.; Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 164 Rn. 2 m. w. N.).
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