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   FG München, 26.10.2001 - 14 V 2856/01   

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https://dejure.org/2001,15851
FG München, 26.10.2001 - 14 V 2856/01 (https://dejure.org/2001,15851)
FG München, Entscheidung vom 26.10.2001 - 14 V 2856/01 (https://dejure.org/2001,15851)
FG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 14 V 2856/01 (https://dejure.org/2001,15851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerlicher Ort der Leistung bei Überlassung eines PKW mit Chauffeur-Service; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Umsatzsteuer-Vorauszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerlicher Ort der Leistung bei Überlassung eines PKW mit Chauffeur-Service; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Umsatzsteuer-Vorauszahlung 11/2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerlicher Ort der Leistung bei Überlassung eines PKW mit Chauffeur-Service - Aussetzung der Vollziehung in Sachen Umsatzsteuer-Vorauszahlung 11/2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 354
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.09.1994 - V R 46/92

    Bemessungsgrundlage bei Sonderleistungen (Rechtsberatung und Prozeßvertretung)

    Auszug aus FG München, 26.10.2001 - 14 V 2856/01
    Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 8. September 1994 V R 46/92, BStBl II 1994, 957 ; Lange, StuW 1999, 264).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG München, 26.10.2001 - 14 V 2856/01
    Daher ist bei Erbringung eines Bündels von Leistungen das Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermitteln und aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers festzustellen, ob der Steuerpflichtige dem Verbraucher mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt (vgl. Europäischer Gerichtshof - EuGH -, Urteil vom 25. Februar 1999, C-349/96, Card Protection Plan, Rz. 29, UVR 1999, 157; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 1 Rdnr. 15 ff.).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 26.10.2001 - 14 V 2856/01
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 FGO an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 ), und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • FG München, 14.06.2007 - 14 K 4114/04

    Erbringung einer Beförderungsleistung i.S.d. § 3b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz

    Es verweist im Wesentlichen auf die Einspruchsentscheidungen vom 12. Juni 2001 (Ablehnung Aussetzung der Vollziehung in Sachen Umsatzsteuer für 11/2000), 23. September 2002 (Umsatzsteuer 2000) und 13. August 2004 sowie den Beschluss des Finanzgerichts München vom 26. Oktober 2001 (Az.: 14 V 2856/01) im Verfahren Aussetzung der Vollziehung in Sachen Umsatzsteuervorauszahlung 11/2000.
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