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   FG München, 26.10.2022 - 4 K 2183/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40191
FG München, 26.10.2022 - 4 K 2183/21 (https://dejure.org/2022,40191)
FG München, Entscheidung vom 26.10.2022 - 4 K 2183/21 (https://dejure.org/2022,40191)
FG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - 4 K 2183/21 (https://dejure.org/2022,40191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c; FGO § 105 Abs. 3 S. 2
    Abschluss des Mietvertrages, Erbschaftsteuerbescheid, Erbschaftsteuererklärung, Steuerbefreiung, Erblasser, Mietverträge, Zeitmietvertrag, Eigene Wohnzwecke, Miteigentumsanteil, Selbstnutzung, Gesonderte Feststellung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Familienheim, ...

  • IWW
  • rewis.io

    Abschluss des Mietvertrages, Erbschaftsteuerbescheid, Erbschaftsteuererklärung, Steuerbefreiung, Erblasser, Mietverträge, Zeitmietvertrag, Eigene Wohnzwecke, Miteigentumsanteil, Selbstnutzung, Gesonderte Feststellung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Familienheim, ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer | Ausschluss des fristgerechten Einzugs in das Familienheim wegen Zeitmietvertrag zur Finanzierung des Umzugs der Erblasserin..

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienheim: Befreiung von der Erbschaftssteuer auch bei verspäteten Einzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienheim - Befreiung von der Erbschaftssteuer aus zwingendem Grund

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umzug der Erblasserin in eine Pflegeeinrichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienheim - Zwingende Gründe für Befreiung von der Erbschaftssteuer

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG bei Umzug der pflegebedürftigen und hochbetagten Erblasserin in eine Pflegeeinrichtung, Vermietung ihrer leerstehenden Wohnung (Familienheim) für einen festen mehrjährigen Zeitraum - ohne die Möglichkeit einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.03.2022 - II R 6/21

    Verzögerter Einzug in ein Familienheim

    Auszug aus FG München, 26.10.2022 - 4 K 2183/21
    Unverzüglich erfolgt die Umsetzung regelmäßig dann, wenn der Einzug innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2022 II R 6/21, BFH/NV 2022, 898).

    Allerdings muss der Erwerber in diesem Fall darlegen und glaubhaft machen, zu welchem Zeitpunkt er sich zur Selbstnutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke entschlossen hat, aus welchen Gründen ein tatsächlicher Einzug in die Wohnung nicht früher möglich war und warum er diese Gründe nicht zu vertreten hat (BFHUrteil vom 16. März 2022 II R 6/21, BFH/NV 2022, 898).

  • FG Hessen, 15.02.2016 - 1 K 2275/15

    § 13 Abs.1 Nr. 4c ErbStG

    Auszug aus FG München, 26.10.2022 - 4 K 2183/21
    Dadurch ist der Tatbestand des § 13 Abs. 4c Satz 5 ErbStG erfüllt worden, denn die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG setzt ihrem Sinn und Zweck nach voraus, dass während eines Zeitraums von zehn Jahren nach dem Erwerb (... Februar 2018) das Familienheim nicht nur vom Erwerber bewohnt wird, sondern auch in dessen Eigentum verbleibt (vgl. Hessisches FG Gerichtsbescheid vom 15. Februar 2016 1 K 2275/15, EFG 2016, 734; Kobor in Fischer/Pahlke/Wacher, ErbStG, 7. Auflage 2020, § 13, Rn. 44).
  • BFH, 28.05.2019 - II R 37/16

    Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim

    Auszug aus FG München, 26.10.2022 - 4 K 2183/21
    Darüber hinaus setzt ein Familienheim nach dem Willen des Gesetzgebers, der mittlerweile gefestigten Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur eine bestimmte tatsächliche Nutzung voraus, nämlich, dass sich in der Wohnung der Mittelpunkt des familiären Lebens befinden muss; der Charakter als Familienheim muss sowohl beim Erblasser als auch beim Erwerber gegeben sein (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2019 II R 37/16, BStBl II 2019, 678; Kobor in: Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 7. Auflage, § 13 Rn. 44).
  • BFH, 05.10.2016 - II R 32/15

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne

    Auszug aus FG München, 26.10.2022 - 4 K 2183/21
    Diesem Ergebnis stehen auch nicht die Urteile des BFH vom 23. Juni 2015 (II R 13/13; BStBl II 2016, 223) sowie vom 5. Oktober 2016 (II R 32/15; BStBl II 2017, 130) entgegen, weil in den dort entschiedenen Fällen, der Erwerber unstreitig zu keinem Zeitpunkt die Wohnung i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG selbst genutzt hat.
  • BFH, 23.06.2015 - II R 13/13

    Keine Steuerbefreiung für ein tatsächlich nicht für eigene Wohnzwecke genutztes

    Auszug aus FG München, 26.10.2022 - 4 K 2183/21
    Diesem Ergebnis stehen auch nicht die Urteile des BFH vom 23. Juni 2015 (II R 13/13; BStBl II 2016, 223) sowie vom 5. Oktober 2016 (II R 32/15; BStBl II 2017, 130) entgegen, weil in den dort entschiedenen Fällen, der Erwerber unstreitig zu keinem Zeitpunkt die Wohnung i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG selbst genutzt hat.
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