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   FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04   

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FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04 (https://dejure.org/2006,12900)
FG München, Entscheidung vom 28.06.2006 - 3 K 4109/04 (https://dejure.org/2006,12900)
FG München, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 3 K 4109/04 (https://dejure.org/2006,12900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Finanzgerichts für die Feststellung des Bestehens eines Steuerschuldverhältnisses; Zulässigkeit der Feststellungsklage in Hinblick auf die Subsidiarität gegenüber der Anfechtungsklage; Aktiengesellschaft mit Sitz im Ausland und inländischer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung in das Handelsregister für das Vorliegen einer "Zweigniederlassung" i.S.d. § 13b Abs. 4 UStG nicht erforderlich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eintragung in das Handelsregister für das Vorliegen einer "Zweigniederlassung" i.S.d. § 13b Abs. 4 UStG nicht erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1545
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.02.2005 - V R 56/03

    Vorsteuervergütung nach § 18 Abs. 9 UStG

    Auszug aus FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04
    Der Begriff ansässig ist mithin richtlinienkonform umzusetzen, so dass nach deutschem Recht maßgebliche Anknüpfungsbegriffe nach §§ 8 ff Abgabenordnung ( AO ) am Gemeinschaftsrecht auszurichten sind (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Februar 2005 V R 56/03, HFR 2005, 1208, m.w.N.; Mößlang in Sölch/Ringleb, UStG , § 13 b , Rz 14).

    Das setzt voraus, dass sie einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur hat, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 C-190/95 ARO Lease BV, EuG-HE1997, I-4383; BFH-Urteil vom 10. Februar 2005 V R 56/03, HFR 2005, 1208 m.w.N.).

    Für das Vorliegen einer festen Niederlassung / Zweigniederlassung entscheidungserhebliche Kriterien sind u.a., ob vom Sitz der Niederlassung aus die Geschäftsleitung ganz oder teilweise ausgeübt wurde, welcher Art. die von der Niederlassung aus wahrgenommenen Aufgaben waren, ob die Niederlassung im Telefonbuch eingetragen war, ob unter ihrer Firma Büroräume angemietet waren, ob sie Arbeitsverträge abgeschlossen hatte, wo und wann etwaige Arbeitnehmer für sie in der Niederlassung tätig waren und welche Arbeiten sie erledigt haben, ob am Ort der Niederlassung Umsatzsteuererklärungen abgegeben wurden und ob von den zuständigen Behörden ihr gegenüber Umsatzsteuerbescheide erlassen wurden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 2005 V R 56/03, HFR 2005, 1208).

  • BFH, 10.07.1997 - V R 94/96

    Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem

    Auszug aus FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04
    Die im Streitfall zu entscheidende Frage der Steuerschuldnerschaft der leistenden AG ist als Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses anzusehen (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 10. Juli 1997 V R 94/96, BStBl II 1997, 707 ), an dessen baldiger Feststellung die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse hat.

    Die zusprechende rechtskräftige Entscheidung auf einen Feststellungsantrag über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses - hier über die Umsatzsteuerpflicht der Leistenden kommt der bestandskräftigen Unterwerfung unter die Umsatzsteuer im Ergebnis gleich (BFH-Urteil vom 10. Juli 1997 V R 94/96, BStBl II 1997, 707 ).

  • EuGH, 04.07.1985 - 168/84

    Berkholz / Finanzamt Hamburg-Mitte-Altstadt - Einheitliche Festlegung des

    Auszug aus FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04
    Die Berücksichtigung einer anderen Niederlassung als den Sitz des Unternehmens kommt (nur) dann in Betracht, wenn diese Niederlassung aufgrund des ständigen Zusammenwirkens der für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen erforderlichen Personal- und Sachmittel einen zureichenden Mindestbestand aufweist (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH-Urteile vom 20. Februar 1997 C-260/95 DFDS, EuGHE 1997, I-1005, und vom 4. Juli 1985 Rs. 168/84 Bergholz, EuGHE 1985, 2251).
  • BFH, 23.05.1990 - V R 167/84

    - Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den

    Auszug aus FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04
    Denn § 13 b Abs. 4 Satz 3 UStG gilt nur für den Fall, dass zweifelhaft ist, ob ein (objektiv) nicht im Erhebungsgebiet ansässiger Unternehmer im Erhebungsgebiet ansässig ist (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BStBl II 1990, 1095 zum insoweit gleichlautenden § 51 Abs. 3 Satz 3 UStDV a.F.).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-260/95

    Kommissioners of Customs und Excise / DFDS

    Auszug aus FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04
    Die Berücksichtigung einer anderen Niederlassung als den Sitz des Unternehmens kommt (nur) dann in Betracht, wenn diese Niederlassung aufgrund des ständigen Zusammenwirkens der für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen erforderlichen Personal- und Sachmittel einen zureichenden Mindestbestand aufweist (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH-Urteile vom 20. Februar 1997 C-260/95 DFDS, EuGHE 1997, I-1005, und vom 4. Juli 1985 Rs. 168/84 Bergholz, EuGHE 1985, 2251).
  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit

    Auszug aus FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04
    Denn die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer kann in den Fällen, in denen ernstliche Zweifel daran bestehen, ob eine Leistung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, nur verlangt werden, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat (Bundesgerichtshof-BGH-Urteil vom 2. November 2001 V ZR 224/00, DB 2002, 140 m.w.N.).
  • BFH, 12.08.1993 - V R 26/91

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage wegen zu niedriger Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04
    Würde man die Möglichkeit der Klägerin zur Anfechtung des nicht an sie gerichteten Steuerbescheids als dritte Person unterstellen, so würde es gleichwohl an einer Klagebefugnis fehlen, da sich die Klage gegen eine nach ihrer Ansicht zu niedrige Steuerfestsetzung richtete (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1993 V R 26/91, BFH/NV 1994, 747).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-190/95

    ARO Lease

    Auszug aus FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04
    Das setzt voraus, dass sie einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur hat, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 C-190/95 ARO Lease BV, EuG-HE1997, I-4383; BFH-Urteil vom 10. Februar 2005 V R 56/03, HFR 2005, 1208 m.w.N.).
  • FG Münster, 05.09.2013 - 5 K 1768/10

    Inländischer Unternehmer, Ansässigkeit, Windrad als Zweigniederlassung

    Aufgrund des Gebots der richtlinienkonformen Auslegung ist eine Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister gemäß § 12 Satz 2 Nr. 2 AO für das Vorliegen einer Zweigniederlassung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne nicht erforderlich (vgl. FG München, Urteil vom 28.06.2006 3 K 4109/04, EFG 2006, 1545).
  • BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08

    Besteuerung im Abzugsverfahren bei im Ausland ansässigem Unternehmer, hier

    Nach diesen Vorgaben setzt die Annahme einer festen Niederlassung jedoch nicht voraus, dass eine Eintragung im Handelsregister vorliegt oder zumindest ein entsprechendes Bemühen darum nachgewiesen wird (vgl. auch Urteil des FG München vom 28. Juni 2006  3 K 4109/04, EFG 2006, 1545, zu § 13b Abs. 4 UStG).
  • FG Düsseldorf, 14.03.2008 - 5 V 3351/07

    Steuerpflichtigkeit bei durch eine Firma mit Sitz in Estland erbrachten

    Darüber hinaus ist darin festgeschrieben, dass nur in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer festen Niederlassung auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückzugreifen ist (Stadie in Rau/Dürrwächter, Kommentar zum UStG, § 13 b Anm. 17; vgl. auch Europäischer Gerichtshof -EuGH-, Urteil vom 28.06.2007 C - 73/06, HFR 2007, 924; FG München, Urteile vom 13.09.2007 14 K 3679/05, [...]Datenbank; vom 28.06.2006 3 K 4109/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2006, 1545).

    Denn letztlich soll nach dem insoweit eindeutigen Wortsinn der Vorschrift der Leistungsempfänger nur Steuerschuldner für die Steuer werden, die auf die Umsätze eines (objektiv) nicht im Inland ansässigen Unternehmers entfällt (vgl. BFH, Beschluss vom 31.01.1985 - V B 57/84 - , HFR 1985, 280; FG München, Urteil vom 28.06.2006 3 K 4109/04, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 03.06.2010 - 5 K 49/08

    Zulässigkeit der Verpflichtung einer in Deutschland tätigen Limited mit

    Denn letztlich soll nach dem insoweit eindeutigen Wortsinn der Vorschrift der Leistungsempfänger nur Steuerschuldner für die Steuer werden, die auf die Umsätze eines (objektiv) nicht im Inland ansässigen Unternehmers entfällt (vgl. BFH Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BStBl II 1990, 1095; Beschluss vom 31.01.1985 V B 57/84, HFR 1985, 280, zum insoweit gleichlautenden § 51 Abs. 3 Satz 3 UStDV a.F.; FG München Urteil vom 28.06.2006 3 K 4109/04, EFG 2006, 1545).
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