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   FG München, 28.06.2007 - 7 K 2045/05   

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https://dejure.org/2007,17881
FG München, 28.06.2007 - 7 K 2045/05 (https://dejure.org/2007,17881)
FG München, Entscheidung vom 28.06.2007 - 7 K 2045/05 (https://dejure.org/2007,17881)
FG München, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 7 K 2045/05 (https://dejure.org/2007,17881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung eines Körperschaftsteuerguthabens auf den Schluss des Wirtschaftsjahres; Nutzung eines Körperschaftsteuerguthabens für eine (Vorab-) Ausschüttung; Auslegung des § 37 Abs. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG); Notwendigkeit einer vorherigen Feststellung für die ...

  • Judicialis

    KStG § 36 Abs. 1; ; KStG § 37 Abs. 1; ; KStG § 37 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Realisierung eines Körperschaftsteuerguthabens bedarf keiner vorherigen gesonderten Feststellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Realisierung eines Körperschaftsteuerguthabens bedarf keiner vorherigen gesonderten Feststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1633
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 15.02.2000 - BT-Drs 14/2683
    Auszug aus FG München, 28.06.2007 - 7 K 2045/05
    Der Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren ist von einem vollständigen Systemwechsel geprägt, welcher auch mit einer Steuervereinfachung einhergehen sollte (vgl. die Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 14/2683; zu den Auslegungskriterien bei Normen, die den Übergang zum Halbeinkünfteverfahren sichern, s. FG München, Beschluss vom 26.10.2004 -6 V 5013/03, DStRE 2005, 397).
  • FG München, 26.10.2004 - 6 V 5013/03

    Zeitpunkt der Nutzung eines Körperschaftsteuer-Guthabens, wenn eine Ausschüttung

    Auszug aus FG München, 28.06.2007 - 7 K 2045/05
    Der Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren ist von einem vollständigen Systemwechsel geprägt, welcher auch mit einer Steuervereinfachung einhergehen sollte (vgl. die Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 14/2683; zu den Auslegungskriterien bei Normen, die den Übergang zum Halbeinkünfteverfahren sichern, s. FG München, Beschluss vom 26.10.2004 -6 V 5013/03, DStRE 2005, 397).
  • BFH, 05.04.2005 - I B 221/04

    Nutzung des Körperschaftsteuerguthabens aus Nachsteuer

    Auszug aus FG München, 28.06.2007 - 7 K 2045/05
    Dem Wortlaut des § 37 Abs. 2 KStG n.F. ist nicht zu entnehmen, dass die Realisierung eines Körperschaftsteuerguthabens in jedem Fall einer vorherigen Feststellung bedarf (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH-vom05. April 2005 I B 221/04, BFHE 209, 341, BStBl II 2005, 526).
  • BFH, 19.12.2007 - I R 52/07

    Erstmalige Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 2 KStG 1999

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt (FG München, Urteil vom 28. Juni 2007 7 K 2045/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1633).
  • BFH, 26.08.2008 - I E 4/08

    Bemessung des Streitwerts

    Durch Urteil vom 19. Dezember 2007 I R 52/07 hat der Senat das Urteil des Finanzgerichts München vom 28. Juni 2007 7 K 2045/05 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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