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   FG München, 28.09.2004 - 6 K 2287/04   

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https://dejure.org/2004,13644
FG München, 28.09.2004 - 6 K 2287/04 (https://dejure.org/2004,13644)
FG München, Entscheidung vom 28.09.2004 - 6 K 2287/04 (https://dejure.org/2004,13644)
FG München, Entscheidung vom 28. September 2004 - 6 K 2287/04 (https://dejure.org/2004,13644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßheit einer Rechtsmittelbelehrung trotz fehlenden Hinweises auf eine mögliche Verlängerung der Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgemäßige Belehrung über Klagefrist bei Fristende an einem Sonntag, Samstag oder Feiertag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ordnungsgemäßige Belehrung über Klagefrist bei Fristende an einem Sonntag, Samstag oder Feiertag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1824
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus FG München, 28.09.2004 - 6 K 2287/04
    Falle das Ende der Dreitagesfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, ende die Frist gemäß § 108 Abs. 3 AO erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags, wie sich aus der geänderten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 898) ergebe.

    Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung geht der BFH nunmehr davon aus, dass sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermutlichen Bekanntgabe bis zum nächstfolgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt (BFH-Urteile vom 11. März 2004 VII R 13/03, Haufe-Index, 1160160; vom 17. Dezember 2003 I R 4/03, BFH/NV 2004, 758 ; vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BStBl II 2003, 898 = BFHE 203, 26).

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus FG München, 28.09.2004 - 6 K 2287/04
    Auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 27. Juli 1971 (Az.: 2 BvR 118/71, veröffentlicht in der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift -NJW- 1971, 2217 ) zur Belehrung über die Dauer einer Rechtsbehelfsfrist werde verwiesen.

    Es genügt eine Belehrung über die gesetzliche Anfechtungsfrist, während die konkrete Berechnung ihres Laufes der eigenen Verantwortlichkeit des Betroffenen überlassen bleibt; es ist kaum möglich aber auch nicht erforderlich, in einer Rechtsmittelbelehrung auf sämtliche Modalitäten einer Fristberechnung hinzuweisen (BVerfG vom 27. Juli 1971, Az.: 2 BvR 118/71, BVerfGE 31, 388 ; s. auch Gräber/Koch FGO 5. Aufl. § 55 Rz. 16).

  • BFH, 17.12.2003 - I R 4/03

    Verlängerung der Klagefrist bei Zugang am Wochenende

    Auszug aus FG München, 28.09.2004 - 6 K 2287/04
    Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung geht der BFH nunmehr davon aus, dass sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermutlichen Bekanntgabe bis zum nächstfolgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt (BFH-Urteile vom 11. März 2004 VII R 13/03, Haufe-Index, 1160160; vom 17. Dezember 2003 I R 4/03, BFH/NV 2004, 758 ; vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BStBl II 2003, 898 = BFHE 203, 26).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 13/03

    Bekanntgabe - Dreitagesfrist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

    Auszug aus FG München, 28.09.2004 - 6 K 2287/04
    Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung geht der BFH nunmehr davon aus, dass sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermutlichen Bekanntgabe bis zum nächstfolgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt (BFH-Urteile vom 11. März 2004 VII R 13/03, Haufe-Index, 1160160; vom 17. Dezember 2003 I R 4/03, BFH/NV 2004, 758 ; vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BStBl II 2003, 898 = BFHE 203, 26).
  • BFH, 29.03.1990 - V R 19/85
    Auszug aus FG München, 28.09.2004 - 6 K 2287/04
    Eine ordnungsgemäße Belehrung über die "einzuhaltende Klagefrist" liegt bereits dann vor, wenn dem Adressaten der Einspruchsentscheidung eine abstrakte Belehrung anhand des Gesetzeswortlauts über die Frist erteilt wurde, wobei die konkrete Berechnung des Fristablaufs der eigenen Verantwortung des Rechtssuchenden überlassen bleibt (BFH-Urteil vom 29. März 1990 V R 19/85, BFH/NV 1992, 783).
  • BFH, 07.03.2006 - X R 18/05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Fristbeginn; Bekanntgabefiktion

    Das FG hat die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1824 veröffentlichten Urteil als unzulässig abgewiesen.
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