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   FG München, 28.09.2009 - 7 K 1513/07   

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https://dejure.org/2009,26726
FG München, 28.09.2009 - 7 K 1513/07 (https://dejure.org/2009,26726)
FG München, Entscheidung vom 28.09.2009 - 7 K 1513/07 (https://dejure.org/2009,26726)
FG München, Entscheidung vom 28. September 2009 - 7 K 1513/07 (https://dejure.org/2009,26726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unentgeltliche Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter führt bei der Gesellschaft nicht zu einem gewinnmindernden Personalaufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unentgeltliche Ausgabe von Aktionoptionen an Mitarbeiter führt nicht zu gewinnminderndem Personalaufwand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Ausgabe von Aktionoptionen an Mitarbeiter führt nicht zu gewinnminderndem Personalaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 250
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.11.2005 - I R 26/04

    Aufgeld bei Ausgabe von Optionsanleihen - bilanzielle Zuordnung

    Auszug aus FG München, 28.09.2009 - 7 K 1513/07
    Die Auffassung des Finanzamts, dass es bei der Ausgabe von Aktienoptionen in Form von Stock Options zu keiner Kapitalerhöhung kommen könne, weil es an einer Gesellschaftereinlage fehle, stehe im Widerspruch zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. November 2005 I R 26/04 (BFH/NV 2006, 616).

    Der vorliegende Fall sei mit dem vom BFH im Urteil vom 30. November 2005 I R 26/04 entschiedenen nicht vergleichbar, da im Streitfall die Mitarbeiter bei Zeichnung der Option noch keine unentziehbare mitgliedschaftliche Position erworben hätten.

    Ausgehend vom Grundsatz, dass Einstellungen in die Kapitalrücklage die Gewinn- und Verlustrechnung generell nicht berühren, sondern zwingend erfolgsneutral sind (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 30. November 2005 I R 26/04, BFH/NV 2006, 616 m.w.N), setzt die von der Klägerin bei Einräumung der Bezugsrechte vorgenommene Buchung "Personalaufwand an Kapitalrücklage" in Höhe von 27.000 EUR voraus, dass der Sachverhalt der Optionsausgabe gedanklich in folgende zwei Geschäftsvorfälle getrennt werden könnte: Zum einen müsste dieser Vorgang als Bezugsrechtsverzicht der Altaktionäre und gleichzeitig als Sacheinlage der abgespaltenen Mitgliedschaftsrechte zu bewerten sein.

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom BFH im Urteil vom 30. November 2005 I R 26/04 (BFH/NV 2006, 616) entschiedenen Sachverhalt.

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG München, 28.09.2009 - 7 K 1513/07
    Eine solche Fiktion ist jedoch unzulässig, denn Einkünftetatbestände können nur durch ein tatsächliches oder rechtliches, nicht aber durch ein vorgestelltes Geschehen verwirklicht werden (BFH-Beschluss vom 26.10.1987 GrS 2/86, BStBl II 1988, 348/354).
  • BFH, 25.08.2010 - I R 103/09

    Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter ist erfolgsneutral - International

    Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- München, Urteil vom 28. September 2009  7 K 1513/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 250).
  • VG Koblenz, 18.08.2008 - 3 K 869/07

    Ermessensausweisung nach langjährigem Aufenthalt

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsakte des Beklagten (1 Heft), der Akte der Staatsanwaltschaft Koblenz - 2020 Js 639/06 - 3 Ks 6/06 2116 VRS und der Gefangenenpersonalakten der Justizvollzugsanstalt Wittlich - 339/06-9-, der Akte des Amtsgerichts Westerburg - 7 XVII 396/06 - sowie die beigezogenen Gerichtsakten 3 L 2550/05.KO; 3 L 594/05.KO; 3 K 1349/07.KO; 3 K 869/07.KO, 7 K 1806/04.KO und 7 K 1513/07.KO Bezug genommen.
  • VG Koblenz, 17.03.2008 - 3 K 1349/07

    Aufenthaltsrecht; Ausländerrecht

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten Az.: 3 L 2550/05.KO; 3 L 594/05.KO; 3 K 1348/07.KO; 3 K 869/07.KO; 7 K 1806/04.KO; 7 K 1513/07.KO, der Akte des Amtsgerichts Westerburg Az.: 7 XVII 396/06, der Akte der Staatsanwaltschaft Koblenz Az.: 2020 Js 639/06 - 3 Ks 6/06 2116 VRs sowie 9 Hefte Verwaltungsakten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.
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