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   FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11   

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https://dejure.org/2014,44143
FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11 (https://dejure.org/2014,44143)
FG München, Entscheidung vom 28.10.2014 - 2 K 1412/11 (https://dejure.org/2014,44143)
FG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 2 K 1412/11 (https://dejure.org/2014,44143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerliche Behandlungen von Kfz-Lieferungen von Deutschland nach Frankreich als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlungen von Kfz-Lieferungen von Deutschland nach Frankreich als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Auszug aus FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11
    Davon zu unterscheiden ist die Nachprüfbarkeit der Abholberechtigung durch das Finanzamt bei Vorliegen konkreter Zweifel im Einzelfall (BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BStBl. II 2010, 511).

    Wenn sich die Belegangaben als unzutreffend erweisen oder wenn hinsichtlich der Bevollmächtigung des Beauftragten begründete Zweifel an der Richtigkeit bestehen, die die Klägerin, wie vorliegend, nicht ausgeräumt hat, können die Lieferungen nur nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG steuerfrei sein (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BStBl. II 2010, 511).

    Eine Beförderung durch einen Beauftragten i.S. des § 17a Abs. 2 UStDV liegt deshalb nur vor, wenn der Beauftragte in das Unternehmen des Lieferers oder des Abnehmers eingegliedert ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BStBl. II 2010, 511).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11
    Der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands ist erst dann bewirkt, wenn der Lieferant nachweist, dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat befördert worden ist und aufgrund dieser Beförderung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat (vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2007 C-409/04, Teleos u.a., BStBl II 2009, 70, Slg. 2007, I-7797).

    Der Unternehmer kann allerdings nur dann einen Vertrauensschutz beanspruchen, wenn er zuvor alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren und von ihm vernünftigerweise zu erwartenden Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu einer Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt (EuGH-Urteil vom 27. September 2007 C-409/04, Teleos u.a., BStBl II 2009, 70, Slg. 2007, I-7797).

  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11
    Die Steuerfreiheit nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt voraus, dass der Unternehmer den Nachweispflichten nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV als Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG ihrer Art nach nachkommt (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11
    Nicht erforderlich ist, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im EU-Ausland tatsächlich besteuert worden ist (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 72/05, BStBl II 2009, 55).
  • BFH, 30.01.2008 - V B 72/06

    Zu den Gründen für die Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11
    Die Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten kurz vor der mündlichen Verhandlung stellt nur dann einen Grund zur Terminsänderung dar, wenn dies vom Kläger nicht verschuldet gewesen oder zumindest aus schutzwürdigen Gründen erfolgt ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 2008 V B 72/06, BFH/NV 2008, 812).
  • BFH, 12.05.2011 - V R 46/10

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

    Auszug aus FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11
    Maßgeblich ist hierfür die formelle Vollständigkeit, nicht aber auch die inhaltliche Richtigkeit der Beleg- und Buchangaben, da § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG das Vertrauen auf unrichtige Abnehmerangaben schützt (BFH-Urteile vom 12. Mai 2011 V R 46/10, BStBl II 2011, 957; und vom 15. Februar 2012 XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188).
  • BFH, 15.02.2012 - XI R 42/10

    Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung

    Auszug aus FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11
    Maßgeblich ist hierfür die formelle Vollständigkeit, nicht aber auch die inhaltliche Richtigkeit der Beleg- und Buchangaben, da § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG das Vertrauen auf unrichtige Abnehmerangaben schützt (BFH-Urteile vom 12. Mai 2011 V R 46/10, BStBl II 2011, 957; und vom 15. Februar 2012 XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188).
  • BFH, 25.04.2013 - V R 28/11

    Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11
    Danach kann sich die zur Steuerpflicht führende Bösgläubigkeit auch aus Umständen ergeben, die nicht mit den Beleg- und Buchangaben zusammenhängen (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2014 V R 28/11, BStBl II 2013, 656).
  • FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 9 K 408/04

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung trotz fehlenden oder

    Auszug aus FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11
    Konnte somit der Unternehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Falschdeklarierung der vom Abnehmer vorgelegten Nachweise nicht erkennen, kann er bei der Finanzbehörde weiterhin die Steuerfreiheit seiner Umsätze geltend machen (vgl. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 9. Juni 2008 - 9 K 408/04, juris; Urteil des FG Nürnberg vom 10. November 2009 - 2 K 1696/2008, EFG 2010, 913).
  • FG Nürnberg, 10.11.2009 - 2 K 1696/08

    Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11
    Konnte somit der Unternehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Falschdeklarierung der vom Abnehmer vorgelegten Nachweise nicht erkennen, kann er bei der Finanzbehörde weiterhin die Steuerfreiheit seiner Umsätze geltend machen (vgl. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 9. Juni 2008 - 9 K 408/04, juris; Urteil des FG Nürnberg vom 10. November 2009 - 2 K 1696/2008, EFG 2010, 913).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 26/05

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

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