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FG München, 29.03.2006 - 4 K 4445/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzicht auf künftigen Unterhalt als Gegenleistung bei der vorzeitigen Übertragung von Teilen des Erbes einer Mutter auf ihre Tochter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verzicht auf künftigen Unterhalt als Gegenleistung bei einer gemischten Schenkung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verzicht auf künftigen Unterhalt als Gegenleistung bei einer gemischten Schenkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 29.03.2006 - 4 K 4445/04
- BFH, 12.01.2007 - II B 41/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.01.2001 - II R 22/98
Verzicht auf künftigen Pflichtteilsanspruch
Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 4 K 4445/04
Die Anrechnung der Leistung auf den künftigen Erb- und Pflichtteil der Klägerin im Erbfall der Mutter stellt auch keine Gegenleistung dar (s. BFH-Urteil vom 25.1.2001 II R 22/98, BStBl II 2001, 456, 457 Tz. 2a), die die objektive Unentgeltlichkeit ausschließt, weil solche Ansprüche der Klägerin erst mit dem Erbfall der Mutter entstehen (§ 2347 BGB ) und es sich insoweit um eine bloße Erwerbschance handelt, die zudem voraussetzt, dass die Klägerin ihre Mutter überlebt. - BFH, 25.01.2001 - II R 52/98
Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung
Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 4 K 4445/04
Da laut Vertrag die Übertragung in vorweggenommener Erbfolge erfolgte, liegt auch der Wille zur Freiwilligkeit vor (s. BFH-Urteil vom 25.1.2001 II R 52/98, BStBl II 2001, 414, 415 m. w. N.).