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   FG München, 29.03.2006 - 4 K 4445/04   

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https://dejure.org/2006,23571
FG München, 29.03.2006 - 4 K 4445/04 (https://dejure.org/2006,23571)
FG München, Entscheidung vom 29.03.2006 - 4 K 4445/04 (https://dejure.org/2006,23571)
FG München, Entscheidung vom 29. März 2006 - 4 K 4445/04 (https://dejure.org/2006,23571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf künftigen Unterhalt als Gegenleistung bei der vorzeitigen Übertragung von Teilen des Erbes einer Mutter auf ihre Tochter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht auf künftigen Unterhalt als Gegenleistung bei einer gemischten Schenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verzicht auf künftigen Unterhalt als Gegenleistung bei einer gemischten Schenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.01.2001 - II R 22/98

    Verzicht auf künftigen Pflichtteilsanspruch

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 4 K 4445/04
    Die Anrechnung der Leistung auf den künftigen Erb- und Pflichtteil der Klägerin im Erbfall der Mutter stellt auch keine Gegenleistung dar (s. BFH-Urteil vom 25.1.2001 II R 22/98, BStBl II 2001, 456, 457 Tz. 2a), die die objektive Unentgeltlichkeit ausschließt, weil solche Ansprüche der Klägerin erst mit dem Erbfall der Mutter entstehen (§ 2347 BGB ) und es sich insoweit um eine bloße Erwerbschance handelt, die zudem voraussetzt, dass die Klägerin ihre Mutter überlebt.
  • BFH, 25.01.2001 - II R 52/98

    Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 4 K 4445/04
    Da laut Vertrag die Übertragung in vorweggenommener Erbfolge erfolgte, liegt auch der Wille zur Freiwilligkeit vor (s. BFH-Urteil vom 25.1.2001 II R 52/98, BStBl II 2001, 414, 415 m. w. N.).
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