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   FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09   

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FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09 (https://dejure.org/2011,41662)
FG München, Entscheidung vom 29.03.2011 - 13 K 2013/09 (https://dejure.org/2011,41662)
FG München, Entscheidung vom 29. März 2011 - 13 K 2013/09 (https://dejure.org/2011,41662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Werbungskostenabzug für Arbeitsmittel, die vorher privat genutzt wurden: AfA-Berechnung, GWG, kein Einlagewert, Nutzungsdauer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absetzen von Arbeitsmitteln eines Arbeitnehmers mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer in Höhe der AfA; Zulässigkeit eines sofortigen Abzugs der Arbeitsmittel als Werbungskosten; Verteilung der Anschaffungskosten (AK) der betreffenden Wirtschaftsgüter auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei umgewidmeten Arbeitsmitteln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei umgewidmeten Arbeitsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten bei umgewidmeten Arbeitsmitteln

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Auch Privatleute müssen Arbeitsmittel abschreiben

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten bei umgewidmeten Arbeitsmitteln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 16.02.1990 - VI R 85/87

    Werbungskosten in Form von AfA oder Sofortabschreibung auch bei Arbeitsmitteln,

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
    17 b) Arbeitsmittel eines Arbeitnehmers mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer können nämlich nicht bereits im Jahr der Anschaffung voll als Werbungskosten abgesetzt werden, da die die Absetzung für Abnutzung (AfA) als Werbungskosten regelnde Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG dem § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG im Range vorgeht (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Satz 2 EStG; vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1990 VI R 85/87, BStBl II 1990, 883).

    19 c) Entsprechend den von der Rechtsprechung des BFH entwickelten Rechtsgrundsätzen (BFH-Urteile vom 14. Februar 1989 IX R 109/84, BStBl II 1989, 922; in BStBl II 1990, 883) sind bei einer Umwidmung des Wirtschaftsgutes nach einer vorherigen privaten Nutzung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter auf die Gesamtnutzungsdauer einschließlich der Zeit vor der Umwidmung zu verteilen, wobei als AfA in Form von Werbungskosten nur der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehbar ist, der auf die Zeit nach der Umwidmung entfällt.

    Eine AfA kann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch für Arbeitsmittel angesetzt werden, die der Steuerpflichtige geschenkt bekommen und zunächst privat genutzt hat (BFH-Urteile vom 2. Februar 1990 VI R 22/86, BStBl II 1990, 684; in BStBl II 1990, 883).

    Nur wenn dieser Restbetrag im Zeitpunkt der Umwidmung 410 EUR nicht übersteigt, ist der sofortige Abzug im Streitjahr als GWG zulässig (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 883).

  • BFH, 14.02.1989 - IX R 109/84

    Nach der Umwidmung eines bisher nicht der Einkünfteerzielung dienenden

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
    19 c) Entsprechend den von der Rechtsprechung des BFH entwickelten Rechtsgrundsätzen (BFH-Urteile vom 14. Februar 1989 IX R 109/84, BStBl II 1989, 922; in BStBl II 1990, 883) sind bei einer Umwidmung des Wirtschaftsgutes nach einer vorherigen privaten Nutzung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter auf die Gesamtnutzungsdauer einschließlich der Zeit vor der Umwidmung zu verteilen, wobei als AfA in Form von Werbungskosten nur der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehbar ist, der auf die Zeit nach der Umwidmung entfällt.

    Die vom Kläger vertretene Rechtsauffassung, dass für einen Abzug als GWG der Teilwert der Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Umwidmung maßgeblich sei, wurde vom BFH in ständiger Rechtsprechung zurückgewiesen (BFH-Urteil in BStBl II 1989, 922 unter III.2.a der Entscheidungsgründe; vgl. auch Sächsisches FG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 K 863/08, EFG 2010, 131; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2005 - 8 K 75/03, EFG 2006, 404).

    Der Kläger kann nur dann - nach der BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil in BStBl II 1989, 922) - AfA auf seine drei Wirtschaftsgüter abziehen bzw. den sofortigen GWG-Abzug im Zeitpunkt der Umwidmung beanspruchen, wenn zum Zeitpunkt der Umwidmung der Wirtschaftsgüter bei seinem Laptop die dreijährige und bei dem Sekretär und dem Drehstuhl die dreizehnjährige Nutzungsdauer nicht bereits abgelaufen ist.

  • BFH, 07.09.1990 - VI R 141/86

    Anforderungen an die Feststellung der nur unwesentlich privaten Zwecken

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
    Zu diesen als Arbeitsmittel zu behandelnden Wirtschaftsgütern zählen z.B. Schreibmaschinen, Computer, ein Schreibtisch mit den dazugehörenden Gegenständen wie Schreibtischlampe, Schreibtischgarnitur, Papierkorb und entsprechender Sitzgelegenheit sowie, falls der Steuerpflichtige Fachliteratur in dem Zimmer aufbewahrt, auch die entsprechend dafür erforderlichen Regale und Büroschränke (BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 341; vom 7. September 1990 VI R 141/86, BFH/NV 1991, 445).
  • BFH, 15.07.2010 - III R 70/08

    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
    Ein sofortiger Abzug der Arbeitsmittel als Werbungskosten ist nur dann zulässig, wenn die Aufwendungen für das einzelne Wirtschaftsgut 410 EUR nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG; BFH-Urteil vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253).
  • BFH, 15.04.1992 - III R 96/88

    Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
    Da die Steuerpflichtigen mit den von ihnen behaupteten Werbungskosten steuermindernde Tatsachen geltend machen, tragen auch sie die Feststellungslast (objektive Beweislast; ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 15. April 1992 III R 96/88, BStBl II 1992, 819; vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? -

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
    Da die Steuerpflichtigen mit den von ihnen behaupteten Werbungskosten steuermindernde Tatsachen geltend machen, tragen auch sie die Feststellungslast (objektive Beweislast; ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 15. April 1992 III R 96/88, BStBl II 1992, 819; vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
    a) Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich - oder doch nahezu ausschließlich - und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BStBl II 1993, 193, und vom 8. November 1996 VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341; BFH-Beschluss vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BStBl II 2011, 45).
  • FG Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 8 K 75/03

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Kaufvertrags - wirtschaftlicher Zusammenhang

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
    Die vom Kläger vertretene Rechtsauffassung, dass für einen Abzug als GWG der Teilwert der Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Umwidmung maßgeblich sei, wurde vom BFH in ständiger Rechtsprechung zurückgewiesen (BFH-Urteil in BStBl II 1989, 922 unter III.2.a der Entscheidungsgründe; vgl. auch Sächsisches FG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 K 863/08, EFG 2010, 131; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2005 - 8 K 75/03, EFG 2006, 404).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 22/86

    Arbeitszimmer - Arbeitsmittel - Werbungskosten

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
    Eine AfA kann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch für Arbeitsmittel angesetzt werden, die der Steuerpflichtige geschenkt bekommen und zunächst privat genutzt hat (BFH-Urteile vom 2. Februar 1990 VI R 22/86, BStBl II 1990, 684; in BStBl II 1990, 883).
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
    Werbungskosten sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) alle Aufwendungen, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind (BFH-Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 22/96

    Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für einen im steuerlich anerkannten

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 31/92

    Anschaffung von Brille für Bildschirmtätigkeit nicht als Werbungskosten absetzbar

  • FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsausgaben durch notwendige

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