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   FG München, 29.09.2010 - 4 K 795/07   

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https://dejure.org/2010,24153
FG München, 29.09.2010 - 4 K 795/07 (https://dejure.org/2010,24153)
FG München, Entscheidung vom 29.09.2010 - 4 K 795/07 (https://dejure.org/2010,24153)
FG München, Entscheidung vom 29. September 2010 - 4 K 795/07 (https://dejure.org/2010,24153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Befangenheit des Geschäftsprüfers eines Lohnsteuerhilfevereins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheit eines Geschäftsprüfers eines Lohnsteuerhilfevereins wegen enger verwandtschaftlicher Beziehungen; Übertragbarkeit der rechtlichen Erwägungen zum Ausschluss von Gerichtspersonen auf den Ausschluss eines Geschäftsprüfers eines Lohnsteuerhilfevereins wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheit des Geschäftsprüfers eines Lohnsteuerhilfevereins

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Befangenheit des Geschäftsprüfers eines Lohnsteuerhilfevereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 574
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.08.1990 - III R 27/88

    Erteilung von Auskünften mit bindender Wirkung durch die Finanzbehörde

    Auszug aus FG München, 29.09.2010 - 4 K 795/07
    Fehlt es hingegen hieran, ist die Finanzbehörde nicht an ihre frühere Rechtsauffassung gebunden (vgl. etwa Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89, BFH/NV 1991, 720, vom 22. August 1990 III R 27/88, BFH/NV 1991, 572 und vom 14. Oktober 1987 II R 120/85, BFH/NV 1989, 80).
  • BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89

    Beurteilung einer durch Übergabevertrag vereinbarten Rentenzahlung als

    Auszug aus FG München, 29.09.2010 - 4 K 795/07
    Fehlt es hingegen hieran, ist die Finanzbehörde nicht an ihre frühere Rechtsauffassung gebunden (vgl. etwa Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89, BFH/NV 1991, 720, vom 22. August 1990 III R 27/88, BFH/NV 1991, 572 und vom 14. Oktober 1987 II R 120/85, BFH/NV 1989, 80).
  • BFH, 14.10.1987 - II R 120/85

    Bewertung der Ablehnung des Erlasses von Grunderwerbsteuer als

    Auszug aus FG München, 29.09.2010 - 4 K 795/07
    Fehlt es hingegen hieran, ist die Finanzbehörde nicht an ihre frühere Rechtsauffassung gebunden (vgl. etwa Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89, BFH/NV 1991, 720, vom 22. August 1990 III R 27/88, BFH/NV 1991, 572 und vom 14. Oktober 1987 II R 120/85, BFH/NV 1989, 80).
  • FG München, 29.09.2010 - 4 K 1849/07

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Geldspielautomaten auf der Grundlage der

    Auszug aus FG München, 29.09.2010 - 4 K 795/07
    Letzterer vertritt die Klägerin auch in einem gleichfalls beim Senat unter dem Aktenzeichen 4 K 1849/07 derzeit noch rechtshängigen Klageverfahren gegen denselben Beklagten wegen des Widerrufs der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein.
  • VG Aachen, 10.04.2008 - 4 L 431/07
    Der Antragsteller hat am 9. August 2007 Klage erhoben (4 K 795/07) und dort ausgeführt, der Antragsgegner habe mit Bescheiden vom 17. Juli 2007 die Vergnügungssteuer für den Zeitraum April bis Dezember 2007 erneut festgesetzt.

    Der Antragsteller beantragt wörtlich, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Vergnügungssteuerbescheide des Antragsgegners vom 21.05.2007 in Gestalt der Widerspruchsbescheide des Antragsgegners vom 20.07.2007, anhängig bei dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen - 4 K 795/07 - anzuordnen, soweit in den Bescheiden Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit festgesetzt ist.

    Im Übrigen nehme er Bezug auf seine Ausführungen im zugehörigen Klageverfahren 4 K 795/07.

    Der Antrag ist gemäß §§ 122 Abs. 1, 88 VwGO dahingehend auszulegen, dass der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 4 K 795/07 begehrt und zwar uneingeschränkt in dem gesamten Umfang, der den Streitgegenstand des Klageverfahrens bildet.

    Die den im zugehörigen Klageverfahren 4 K 795/07 angefochtenen Vergnügungssteuerbescheiden zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B ist nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig.

  • FG München, 29.09.2010 - 4 K 1849/07

    Widerruf der Anerkennung eines Lohnsteuerhilfevereins - Kostentragungspflicht

    Die Zulässigkeit dieser Verfahrensweise ist Gegenstand des unter dem Aktenzeichen 4 K 795/07 gleichfalls beim Senat rechtshängigen Verfahrens.

    Auch die in dem beim Senat unter dem Aktenzeichen 4 K 795/07 rechtshängigen Verfahren zu klärende Frage nach der Zulässigkeit der Durchführung der Geschäftsprüfung durch den Prozessbevollmächtigten der Klägerin im vorliegenden Verfahren hat keinen Einfluss auf den Ausgang des vorliegenden Verfahrens.

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