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   FG München, 29.10.2014 - 9 K 1277/14   

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https://dejure.org/2014,39708
FG München, 29.10.2014 - 9 K 1277/14 (https://dejure.org/2014,39708)
FG München, Entscheidung vom 29.10.2014 - 9 K 1277/14 (https://dejure.org/2014,39708)
FG München, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 9 K 1277/14 (https://dejure.org/2014,39708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der Steuerfestsetzung i.R.d. Abweichung von dem zu berücksichtigenden Sonderausgabenabzug (hier: Altersvorsorgezulage)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenabgleich Altersvorsorgezulage Änderung trotz Fehler des FA nach § 91 Abs. 1 S. 4 EStG möglich kein Grundsatz von Treu und Glauben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Datenabgleich Altersvorsorgezulage - Änderung trotz Fehler des FA nach § 91 Abs. 1 S. 4 EStG möglich - kein Grundsatz von Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 228
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16

    Rechtsstreit um die Berechtigung zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzungen

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Ermächtigungsgrundlage zur Änderung einer Steuerfestsetzung aufgrund gesetzlicher Zulassung im Sinne von § 172 Abs. 1 S. 1 d) der Abgabenordnung - AO - (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636; Finanzgericht München Urteil vom 29.10.2014 9 K 1277/14, EFG 2015, 228; FG Hamburg Urteil vom 5.12.2018 1 K 326/16, zitiert nach juris).
  • FG Hamburg, 05.12.2018 - 1 K 326/16

    Einkommensteuer, Altersvorsorgezulage: Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    Ein Ermessen steht dem Finanzamt insoweit nicht zu (so auch FG München, Urteil vom 29.10.2014, 9 K 1277/14, juris Rn. 17).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Grundsätze von Treu und Glauben im Falle einer Änderung nach § 91 EStG überhaupt Anwendung finden sollen, oder ob dem schon der Ablauf des Überprüfungsverfahrens nach § 91 EStG entgegensteht, nach dem die Überprüfung stets erst nach Auszahlung der Zulage stattfindet, so dass sich der Steuerpflichtige darauf einstellen muss und ein Vertrauenstatbestand nicht entstehen kann (sowohl FG München, Urteil vom 29.10.2014, 9 K 1277/14, juris Rn. 18).

  • FG Hessen, 30.10.2018 - 9 K 678/16

    §§ 10a, 91 EStG, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AA

    Die vom FA angeführte Entscheidung des Finanzgerichts (FG) München vom 29. Oktober 2014 (9 K 1277/14) sei auf den Streitfall nicht übertragbar.

    Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestimmt § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG eine Änderung des Steuerbescheides für alle diejenigen Fälle, in denen der nach § 91 EStG durchzuführende Datenabgleich Abweichungen zu dem in der Steuerfestsetzung berücksichtigten Sonderausgabenabzugs ergibt, unabhängig von den Gründen, die zu einer Abweichung geführt haben (so Urteile des FG München vom 29. Oktober 2014 9 K 1277/14, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2015, 228 und des Niedersächsischen FG vom 4. April 2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636).

  • FG Münster, 20.02.2020 - 12 K 2686/16

    Einkommensteuer - Zur Versagung des Sonderausgabenabzugs für Beiträge zu einer

    Ein Ermessen steht dem Finanzamt insoweit nicht zu (ebenso Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 29.10.2014 9 K 1277/14, juris).
  • FG Hessen, 15.08.2018 - 10 K 1096/16

    § 10a EStG, § 10 EStG, § 91 EStG

    Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestimmt § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG eine Änderung des Steuerbescheides für alle diejenigen Fälle, in denen der nach § 91 EStG durchzuführende Datenabgleich Abweichungen zu dem in der Steuerfestsetzung berücksichtigten Sonderausgabenabzug ergibt, unabhängig von den Gründen, die zu einer Abweichung geführt haben (so Urteile des FG München vom 29. Oktober 2014 9 K 1277/14, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2015, 228 und des Niedersächsischen FG vom 4. April 2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636).
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