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   FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01   

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https://dejure.org/2001,14566
FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01 (https://dejure.org/2001,14566)
FG München, Entscheidung vom 29.11.2001 - 4 V 3232/01 (https://dejure.org/2001,14566)
FG München, Entscheidung vom 29. November 2001 - 4 V 3232/01 (https://dejure.org/2001,14566)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen Erbschaftsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkung der in § 152 BewG angeordneten Bedarfsbewertung auf den 1. Januar 1996; Verhältnismäßigkeit der Rückwirkung des BewG , §§ 146 , 147 BewG .; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkung der in § 152 BewG angeordneten Bedarfsbewertung auf den 1. Januar 1996 - Verhältnismäßigkeit der Rückwirkung des BewG, §§ 146, 147 BewG - Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 ), und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • FG München, 02.10.1998 - 4 V 1889/98

    Einordnung der Aufhebung einer vollzogenen Grundstücksübertragung als freigebige

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01
    Nachdem der Senat die Zulässigkeit der Rückwirkung des Erbschaftsteuergesetzes bereits mit Beschlüssen vom 21. April 1999 - 4 V 4974/97 (ZEV 1999, 76) und vom 2. Oktober 1998 - 4 V 1889/98 ( UVR 1999, 110) bejaht hat, wird insoweit auf die dortigen Ausführungen verwiesen.
  • FG Düsseldorf, 07.06.2001 - 11 K 854/99

    Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung der Bedarfsbewertung

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01
    Soweit sich der Antragsteller speziell gegen die Rückwirkung der in § 152 BewG angeordneten Bedarfsbewertung richtet, schließt sich der Senat den Ausführungen des FG Düsseldorf im Urteil vom 7. Juni 2001 - 11 K 854/99 BG ( EFG 2001, 1180); BFH-Az. II R 44/01 an, auf die er ergänzend verweist.
  • BFH, 20.10.2004 - II R 74/00

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des ErbStG i.d.F. des JStG 1997

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01
    Die Auffassung des FG München wurde zwischenzeitlich vom FG Berlin mit Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 K 5183/99 (ZEV 2001, 168 ), BFH-Az. II R 74/00 bestätigt.
  • FG Berlin, 22.06.2000 - 5 K 5183/99

    Rückwirkung des § 37 Abs. 1 ErbStG nicht

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01
    Die Auffassung des FG München wurde zwischenzeitlich vom FG Berlin mit Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 K 5183/99 (ZEV 2001, 168 ), BFH-Az. II R 74/00 bestätigt.
  • FG München, 19.10.1998 - 4 V 4974/97

    Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) 1997

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01
    Nachdem der Senat die Zulässigkeit der Rückwirkung des Erbschaftsteuergesetzes bereits mit Beschlüssen vom 21. April 1999 - 4 V 4974/97 (ZEV 1999, 76) und vom 2. Oktober 1998 - 4 V 1889/98 ( UVR 1999, 110) bejaht hat, wird insoweit auf die dortigen Ausführungen verwiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 V 32/97

    Grunderwerbsteuer-Bescheide: Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01
    Trotz der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, weshalb auch die Finanzgerichte Berlin und Düsseldorf die Revision zugelassen haben, ist im Verfahren wegen AdV zu berücksichtigen, dass selbst bei einer anderen Auffassung des BFH das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen vorgeht (s. Gräber, FGO , 4. Aufl., Rz. 102 zu § 69 m.w.N.; s.a. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Januar 1998 5 V 32/97, EFG 1998, 776 zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Grunderwerbsteuer).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01
    Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BVerfGE 1993, 165; BStBl II 1995, 671 bestand für die Steuerpflichtigen kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der Rechtslage mehr, so dass zur Steuerersparnis in vielen Fällen in vorweggenommener Erbfolge Grundstücke geschenkt wurden, um noch in den Genuss der alten steuerlich günstigeren Einheitswerte zu gelangen.
  • BFH, 29.10.1987 - VIII R 413/83

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung -

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01
    Insoweit wäre nur ein darauf gestützter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Folgebescheids (Erbschaftsteuer) unzulässig (s. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 VIII R 413/83, BStBl II 1988, 240 sowie Tipke-Kruse, 14. Aufl., AO /FGO, § 361 Tz. 6/§ 69 Tz. 27).
  • BFH, 14.02.2007 - II R 44/01

    Grundvermögen; rückwirkende Anwendung der Bewertungsvorschriften

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01
    Soweit sich der Antragsteller speziell gegen die Rückwirkung der in § 152 BewG angeordneten Bedarfsbewertung richtet, schließt sich der Senat den Ausführungen des FG Düsseldorf im Urteil vom 7. Juni 2001 - 11 K 854/99 BG ( EFG 2001, 1180); BFH-Az. II R 44/01 an, auf die er ergänzend verweist.
  • BFH, 02.12.2003 - II B 76/03

    Gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten bei Personengesellschaften

    Das FG wies mit dem abweisenden Beschluss vom 29. November 2001 4 V 3232/01 darauf hin, dass Einwendungen gegen die Bedarfswerte nur gegen die Feststellungsbescheide nach § 138 Abs. 5 BewG vorgebracht werden könnten.
  • FG München, 22.04.2003 - 4 V 5195/02

    Erbschaftsteuer für einen Anteil an einer zweigliedrigen, nur Grundstücke

    Mit Beschluss vom 29.11.2001 (4 V 3232/01) hat der Senat diesen Antrag abgelehnt.
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