Rechtsprechung
FG München, 30.11.2015 - 7 K 3840/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einkommensteuerliche Einordnung des Entgelts für die Überlassung des Rechts am eigenen Bild durch ausländische Fotomodelle als dem Steuerabzug unterliegende beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
- rewis.io
Zahlungen einer inländischen Agentur an ausländisches Fotomodell für Fotoaufnahmen als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensteuerliche Einordnung des Entgelts für die Überlassung des Rechts am eigenen Bild durch ausländische Fotomodelle als dem Steuerabzug unterliegende beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Entgelt für die Überlassung des Rechts am eigenen Bild als dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.05.2001 - I R 64/99
Beschränkte Steuerpflicht bei Übertragung von Werberechten
Auszug aus FG München, 30.11.2015 - 7 K 3840/13
Dieses Persönlichkeitsrecht wird durch die im Vertrag vereinbarte Nutzung der Bilder für eine bestimmte Werbeveranstaltung nicht verbraucht (Abgrenzung zu BFH v. 16.5.2001, I R 64/99, BStBl II 2003, 641).Damit entspreche diese Vorgehensweise dem Urteil des BFH vom 16.5.2001 I R 64/99, BStBl II 2003, 641 zur sogenannten Bandenwerbung.
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem BFH Urteile vom 16.5.2001 I R 64/99.
Der dem BFH-Urteil vom 16.5.2001 I R 64/99, BStBl II 2003, 641 zugrunde liegende Sachverhalt ist mit dem Streitfall nicht vergleichbar.