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   FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15   

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https://dejure.org/2017,19281
FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15 (https://dejure.org/2017,19281)
FG München, Entscheidung vom 31.03.2017 - 13 K 2270/15 (https://dejure.org/2017,19281)
FG München, Entscheidung vom 31. März 2017 - 13 K 2270/15 (https://dejure.org/2017,19281)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 3 Nr. 59; EStG § 3 Nr. 62; EStG § 3 Nr. 63; EStG § 11 Abs. 1; DBA Österreich Art. 15 Abs. 6
    Verfahren wegen Einkommensteuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Verfahren wegen Einkommensteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Leistungen nach dem österreichischen "Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz" (BMSVG) bei inländischen Grenzgängern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Leistungen an die betriebliche Versorgungskasse nach dem österreichischen "Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz" sind bei inländischen Grenzgängern als Zukunftssicherungsleistungen steuerfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beiträge an österreichische Versorgungskasse steuerfrei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1247
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 2/16

    Entschädigungszahlung an Berufsfeuerwehrleute für rechtswidrig geleistete

    Auszug aus FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BFH vom 7. Mai 2014 VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904; vom 19. November 2015 VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, und VI R 47/14, BFHE 252, 124, BStBl II 2016, 301; vom 14. Juni 2016 IX R 2/16, BFHE 254, 260, BStBl II 2016, 901).
  • FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16

    Erhöhung der Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit durch das Finanzamt

    Auszug aus FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15
    Hinzukommt, dass die Entscheidung von der Rechtsauffassung abweicht, die im Urteil des FG München vom 7. Juni 2016 12 K 734/16, EFG 2016, 1506 vertreten wurde und sich dadurch eine höchstrichterliche Entscheidung zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) als erforderlich erweist.
  • BFH, 19.11.2015 - VI R 47/14

    Kein Lohn durch Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses

    Auszug aus FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BFH vom 7. Mai 2014 VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904; vom 19. November 2015 VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, und VI R 47/14, BFHE 252, 124, BStBl II 2016, 301; vom 14. Juni 2016 IX R 2/16, BFHE 254, 260, BStBl II 2016, 901).
  • BFH, 19.11.2015 - VI R 74/14

    Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH

    Auszug aus FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BFH vom 7. Mai 2014 VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904; vom 19. November 2015 VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, und VI R 47/14, BFHE 252, 124, BStBl II 2016, 301; vom 14. Juni 2016 IX R 2/16, BFHE 254, 260, BStBl II 2016, 901).
  • BFH, 26.11.2014 - VIII R 31/10

    Austrittsleistungen eines Grenzgängers aus einer schweizerischen Pensionskasse

    Auszug aus FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15
    Eine Typisierung, wie im Urteil des BFH vom 26. November 2014 VIII R 31/10 BStBl 2016, 653 vorgenommen, komme nicht in Betracht, da es im Streitfall um eine exakte Subsumierung unter den Tatbestand einer Befreiungsvorschrift ankomme, die, wie dargelegt, nicht möglich sei.
  • BFH, 11.11.2009 - IX R 1/09

    Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung

    Auszug aus FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15
    Wenn der Zufluss gestaltet werden könne, sei, wie der Bundesfinanzhof -BFH- mit Urteil vom 11. November 2009 IX R 1/09, BStBl II 2010, 746 entschieden habe, kein Zufluss gegeben, wenn die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis noch nicht vorliege.
  • BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

    Auszug aus FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BFH vom 7. Mai 2014 VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904; vom 19. November 2015 VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, und VI R 47/14, BFHE 252, 124, BStBl II 2016, 301; vom 14. Juni 2016 IX R 2/16, BFHE 254, 260, BStBl II 2016, 901).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 6/02

    Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme

    Auszug aus FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15
    Einnahmen erweisen sich vielmehr dann als zugeflossen, wenn der Steuerpflichtige über sie wirtschaftlich verfügen kann und infolgedessen eine Vermögensmehrung bei ihm eingetreten ist (vgl. z. B. BFH, Urteile vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BFHE 197, 126, BStBl II 2002, 138, HFR 2002, 291; vom 12. April 2007 VI R 6/02, BFHE 217, 547, BStBl II 2007, 581, m.w.N.).
  • BFH, 22.11.2006 - X R 29/05

    Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete sind Einkünfte aus

    Auszug aus FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15
    Daneben kann eine Einnahme auch durch eine Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten zufließen oder durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, dass der Betrag fortan aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet werden soll, bewirkt werden (BFH, Urteil vom 12. Juli 1997 VIII R 57/95, BStBl II 1997, 755, HFR 1998, 106; vom 22. Oktober 2006 X R 29/15, HFR 2007, 230).
  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 15/01

    Zufluss von Renditen im Schneeballsystem

    Auszug aus FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15
    Einnahmen erweisen sich vielmehr dann als zugeflossen, wenn der Steuerpflichtige über sie wirtschaftlich verfügen kann und infolgedessen eine Vermögensmehrung bei ihm eingetreten ist (vgl. z. B. BFH, Urteile vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BFHE 197, 126, BStBl II 2002, 138, HFR 2002, 291; vom 12. April 2007 VI R 6/02, BFHE 217, 547, BStBl II 2007, 581, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

  • BFH, 18.05.2004 - VI R 11/01

    Arbeitgeberbeiträge an eine französische Sozialversicherung

  • BFH, 31.05.2017 - X R 29/15

    Zur Quantifizierung "künftiger Vorteile" i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c

  • BFH, 13.02.2020 - VI R 20/17

    Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 31.03.2017 - 13 K 2270/15 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der daraufhin erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1247 veröffentlichten Gründen statt.

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