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   FG Münster, 04.05.2006 - 14 K 5858/03 E   

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https://dejure.org/2006,13352
FG Münster, 04.05.2006 - 14 K 5858/03 E (https://dejure.org/2006,13352)
FG Münster, Entscheidung vom 04.05.2006 - 14 K 5858/03 E (https://dejure.org/2006,13352)
FG Münster, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 14 K 5858/03 E (https://dejure.org/2006,13352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung von Aufwendungen des Nießbrauchers eines bebauten Grundstücks für Baumaßnahmen an einem Gebäude als von der Einkommenssteuer abziehbare Betriebsausgaben oder nicht abziehbare Unterhaltsaufwendungen zu Gunsten des Eigentümers des Grundstücks; Vergleichbarkeit ...

  • Judicialis

    BGB § 1049; ; BGB § 1601; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 12 Nr. 2; ; AO § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 12 Nr. 2
    Umbau- und Instandsetzungsaufwendungen des Nießbrauchsberechtigten nicht abziehbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Umbau- und Instandsetzungsaufwendungen des Nießbrauchsberechtigten nicht abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1418
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 110/85

    Erhaltungsaufwand für durch mündliche Vereinbarung zur Reparatur verpflichteten

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2006 - 14 K 5858/03
    Nach den Urteilen des BFH vom 08.12.1982, Bundessteuerblatt (BStBl.) II 1983, 710 und vom 14.11.1989, BStBl. II 1990, 462 scheide ein Abzug von Aufwendungen eines Nießbrauchers für größere Baumaßnahmen an dem mit dem Nießbrauch belasteten Grundstück aus, wenn dieser zur Vornahme der Baumaßnahmen nicht verpflichtet sei und von vornherein feststehe, dass der Ersatzanspruch nach §§ 1049, 677 BGB gegenüber einer unterhaltsberechtigten Person nicht geltend gemacht werden solle.

    Lässt ein Nießbraucher auf dem mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Grundstück, das im Eigentum einer ihm potentiell unterhaltsberechtigten Person steht, umfangreiche Umbau- und Instandsetzungsarbeiten durchführen und erfolgen die Aufwendungen zumindest auch im Interesse des Grundstückseigentümers, stellen die Baumaßnahmen Zuwendungen des Nießbrauchers gegenüber dem Eigentümer im Sinne des § 12 Nr. 2 EStG dar, wenn der Nießbraucher von vorneherein auf jeglichen Ersatz der Aufwendungen verzichtet (BFH, Urteile vom 14.11.1989, IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl. II 1990, 462;vom 08.12.1982 VIII R 53/82, BFHE 139, 28, BStBl. II 1983, 710).

    Der BFH hat bereits mit Urteilenvom 08.12.1982 (VIII R 53/82, BFHE 139, 28, BStBl. II 1983, 710) undvom 14.11.1989 (IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl. II 1990, 462) entschieden, dass Aufwendungen eines Nießbrauchers für Erhaltungsmaßnahmen steuerlich nicht abzugsfähige Zuwendungen an den unterhaltsberechtigten Eigentümer im Sinne des § 12 Nr. 2 EStG darstellen, wenn der Nießbraucher über seine Verpflichtung gemäß § 1041 BGB hinaus Baumaßnahmen durchführen lässt und von vorneherein auf den Ersatz seiner Aufwendungen verzichtet.

  • BFH, 08.12.1982 - VIII R 53/82

    Über die Höhe des Verlustrücktrags ist im Abzugsjahr zu entscheiden. Zur

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2006 - 14 K 5858/03
    Lässt ein Nießbraucher auf dem mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Grundstück, das im Eigentum einer ihm potentiell unterhaltsberechtigten Person steht, umfangreiche Umbau- und Instandsetzungsarbeiten durchführen und erfolgen die Aufwendungen zumindest auch im Interesse des Grundstückseigentümers, stellen die Baumaßnahmen Zuwendungen des Nießbrauchers gegenüber dem Eigentümer im Sinne des § 12 Nr. 2 EStG dar, wenn der Nießbraucher von vorneherein auf jeglichen Ersatz der Aufwendungen verzichtet (BFH, Urteile vom 14.11.1989, IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl. II 1990, 462;vom 08.12.1982 VIII R 53/82, BFHE 139, 28, BStBl. II 1983, 710).

    Der BFH hat bereits mit Urteilenvom 08.12.1982 (VIII R 53/82, BFHE 139, 28, BStBl. II 1983, 710) undvom 14.11.1989 (IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl. II 1990, 462) entschieden, dass Aufwendungen eines Nießbrauchers für Erhaltungsmaßnahmen steuerlich nicht abzugsfähige Zuwendungen an den unterhaltsberechtigten Eigentümer im Sinne des § 12 Nr. 2 EStG darstellen, wenn der Nießbraucher über seine Verpflichtung gemäß § 1041 BGB hinaus Baumaßnahmen durchführen lässt und von vorneherein auf den Ersatz seiner Aufwendungen verzichtet.

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2006 - 14 K 5858/03
    Der Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts begründet nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, für den Nießbraucher keine Rechtsposition, die mit der eines wirtschaftlichen Eigentümers vergleichbar ist (BFH Urteil vom 26.11.1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl. II 1999, 263).

    Vielmehr geht das wirtschaftliche Eigentum an einem Grundstück, das Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge einem Kind auf Grund einer Schenkung übertragen, auch dann auf das Kind über, wenn sich die Eltern den unentgeltlichen, lebenslänglichen Nießbrauch an dem Grundstück vorbehalten (BFH-Urteil in BFHE 187, 390, BStBl. II 1999, 263).

  • BFH, 18.10.1974 - VI R 175/72

    Eigentümergrundschuld - Schenkung - Zinsen - Abtretung - Schuldzinsen -

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2006 - 14 K 5858/03
    Für die Anwendung des § 12 Nr. 2 EStG ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige die Zuwendung tatsächlich in Erfüllung einer Unterhaltspflicht erbringt (BFH, Urteil vom 18.10.1974 VI R 175/72, BFHE 114, 205, BStBl. II 1975, 502; Drenseck in Schmidt, EStG, Kommentar, 25. Auflage 2006, § 12 Rdnr. 42).
  • BFH, 10.07.1990 - IX R 50/88

    Abzug von größeren aufgewendeten Reparaturkosten als Erhaltungsaufwand durch den

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2006 - 14 K 5858/03
    Die Vereinbarung ist formwirksam, weil ein Nießbrauchgeber mit dem Nießbrauchnehmer Einzelheiten des Nießbrauchs durch mündliche Absprachen bestimmen kann (BFH, Urteil vom 10.07.1990 IX R 50/88, Sammlung der nicht veröffentlichen Entscheidungen des BFH 1991, 157).
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2006 - 14 K 5858/03
    Zwar hat sich die Rechtsprechung des BFH hinsichtlich der Behandlung des sogenannten Unternehmensnießbrauchs geändert (BFH-Beschluss vom 30.01.1995, BFHE 176, 267, BStBl. II 1995, 281; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Rdnr. A 255 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07

    Reparaturaufwendungen an einem Betriebsgebäude als Betriebsausgaben eines

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1418 veröffentlicht.

    das Urteil des FG Münster vom 4. Mai 2006 14 K 5858/03 E aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide für 1998 bis 2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Oktober 2003 in der Weise zu ändern, dass folgende Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft angesetzt werden:.

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