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   FG Münster, 04.06.2009 - 3 K 5275/06 Erb   

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https://dejure.org/2009,15926
FG Münster, 04.06.2009 - 3 K 5275/06 Erb (https://dejure.org/2009,15926)
FG Münster, Entscheidung vom 04.06.2009 - 3 K 5275/06 Erb (https://dejure.org/2009,15926)
FG Münster, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 3 K 5275/06 Erb (https://dejure.org/2009,15926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines schenkungssteuerpflichtigen Erwerbs nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) bei Übergang von Vermögen auf Grund eines Stiftungsgeschäftes unter Lebenden ; Einordnung von Zuwendungen des Stifters einer rechtsfähigen Stiftung nachträglich ...

  • Judicialis

    ErbStG § 1 Abs. 1; ; ErbStG § 7 Abs. 1; ; ErbStG § 7 Abs. 1; ; BGB § 80 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1
    Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer: - Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 150
  • EFG 2010, 65
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.06.2007 - II R 21/05

    Vermögensübertragung auf Auslandsstiftung bei fehlender freier Verfügungsmacht

    Auszug aus FG Münster, 04.06.2009 - 3 K 5275/06
    Zur Tatbestandserfüllung ist erforderlich, dass die Stiftung über die Erstausstattung tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (vgl. BFH, Urteil vom 28.06.2007 II R 21/05, BFHE 217, 254, BStBl II 2007, 669).
  • BFH, 13.04.2011 - II R 45/09

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen

    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 65 veröffentlichten Urteil die Auffassung, die Übertragung der stillen Beteiligung an der GmbH & Co. KG auf die Klägerin durch die S unterliege gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG der Schenkungsteuer.
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