Rechtsprechung
   FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2975/08 AO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20324
FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2975/08 AO (https://dejure.org/2010,20324)
FG Münster, Entscheidung vom 07.07.2010 - 11 K 2975/08 AO (https://dejure.org/2010,20324)
FG Münster, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 11 K 2975/08 AO (https://dejure.org/2010,20324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretung eines Teilbetrags aus den Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen einer GmbH an eine andere GmbH; Begriff der Geschäftsmäßigkeit i.S.d. § 46 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) als Zulässigkeitskriterium einer Sicherungsabtretung; Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abtretung von Steuererstattungsansprüchen - Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 37/03

    Fehlende Angabe des Abtretungsgrundes in einer Abtretungsanzeige - kein Verstoß

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2975/08
    Umstände, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten, können keine Beachtung finden (vgl. BFH, Urteil vom 05.10.2004 - VII R 37/03, BStBl II 2005, 238).

    Denn die nach § 46 Abs. 3 AO geforderten Angaben zum Abtretungsgrund können, jedenfalls wenn Angaben zum Lebenssachverhalt völlig fehlen, nicht nachgeholt werden (vgl. BFH, Urteil vom 05.10.2004 - VII R 37/03, BStBl II 2005, 238).

  • BFH, 13.11.2001 - VII R 107/00

    Stichwortartige Kennzeichnung des der Abtretung zugrunde liegenden Sachverhalte

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2975/08
    Weitere Angaben zu dem der Abtretung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Lebenssachverhalt - wobei kurze stichwortartige Kennzeichnungen grundsätzlich genügen (BFH, Urteil vom 13.11.2001 - VII R 107/00, BStBl II 2002, 402) - enthielt die Abtretungsanzeige nicht.
  • BFH, 21.02.1989 - VII R 7/86

    Erfüllungshalber erfolgte Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs -

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2975/08
    Ob dies der Fall ist, ist nicht allein nach dem Wortlaut des Kreditvertrages zu beurteilen, sondern es ist auf die gesamten Umstände, unter denen die Geschäftsbeziehungen begründet worden sind, und auf ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen (BFH, Urteil vom 21.02.1989 - VII R 7/86, BFH/NV 1989, 555 m.w.N.).
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2975/08
    Vereinzelte, nur gelegentlich und anlässlich besonders begründeter Einzelfälle vorgenommene Abtretungen sind regelmäßig nicht als geschäftsmäßig anzusehen (st. Rspr. vgl. BFH, Urteil vom 05.02.2005 - VIII R 54/04, BStBl II 2006, 348 m.w.N.).
  • BFH, 03.02.1984 - VII R 72/82

    Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs - Sicherungszweck -

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2975/08
    Insbesondere muss es als ausgeschlossen angesehen werden können, dass sich der Abtretende durch den Vertrag seiner Steuererstattungsforderung begeben wollte (BFH, Urteil vom 03.02.1984 - VII R 72/82, BStBl II 1984, 411).
  • BFH, 04.02.2005 - VII R 54/04

    Geschäftsmäßiger Erwerb von Erstattungsansprüchen oder Vergütungsansprüchen

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2975/08
    Vereinzelte, nur gelegentlich und anlässlich besonders begründeter Einzelfälle vorgenommene Abtretungen sind regelmäßig nicht als geschäftsmäßig anzusehen (st. Rspr. vgl. BFH, Urteil vom 05.02.2005 - VIII R 54/04, BStBl II 2006, 348 m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2011 - VII R 52/10

    Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum

    Die hiergegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 5 veröffentlichten Gründen ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht