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   FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12 U   

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FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12 U (https://dejure.org/2016,65351)
FG Münster, Entscheidung vom 07.07.2016 - 5 K 2111/12 U (https://dejure.org/2016,65351)
FG Münster, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 5 K 2111/12 U (https://dejure.org/2016,65351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1549
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 29.08.2012 - XI R 19/09

    Zum Leistungsort bei der Betreuung von Musikgruppen bei deren Konzerten und

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
    Der BFH hat in der Anschlussentscheidung bestätigend ausgeführt, dass die Vorschrift des Art. 9 Abs. 2 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie nur solche Leistungen erfasst, die sich unmittelbar und direkt auf die Ausübung einer der dort genannten Katalogleistungen (Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaften, des Unterrichts und der Unterhaltung) oder die Ausübung einer ähnlichen Tätigkeit beziehen (BFH, Beschluss vom 29. August 2012 - XI R 19/09 -, juris, Rn. 5).

    Andernfalls wäre der Kreis der unter die Vorschrift fallenden lediglich "zusammenhängenden" Leistung so weit gezogen, dass der Zweck der Vorschrift verfehlt würde, den Ort des steuerbaren Umsatzes in dem Mitgliedstaat festzulegen, in dessen Gebiet die Dienstleistungen tatsächlich bewirkt werden, unabhängig davon, wo der Dienstleistende seinen Sitz hat (EuGH-Urteil vom 9. März 2006 C-114/05 --Gillan Beach Ltd.,-- Slg. 2006, I-2427, UR 2006, 360, Rn. 22; BFH, Beschluss vom 29. August 2012 - XI R 19/09 -, juris, Rn. 5).

  • BFH, 21.11.2013 - V R 33/10

    Der Kauf sämtlicher Eintrittskarten einer Theaterveranstaltung durch ein

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
    Veranstalter im Sinne des § 3 a Abs. 2 Nr. 3 a UStG ist nach der Rechtsprechung des BFH, derjenige, der die bezeichneten künstlerischen Tätigkeiten im eigenen Namen und für eigene Rechnung einem größeren Publikum zugänglich macht und die organisatorischen Maßnahmen dafür trifft, dass die Veranstaltung stattfinden kann und dabei die Umstände, den Ort und die Zeit seiner Darbietungen selbst bestimmt (BFH, Urteil vom 03. Juni 2009 - XI R 34/08 -, BFHE 226, 369, BStBl II 2010, 857, Rn. 20 m.w.N.; BFH, Urteil vom 21. November 2013 - V R 33/10 -, BFHE 244, 63, Rn. 20).

    Der BFH hat ausdrücklich klargestellt, dass eine einheitliche Auslegung des Begriffs "Veranstalter" in den verschiedenen Normen des UStG (hier: § 4 Nr. 20 b UStG) im Hinblick auf die jeweils eigenständigen Rechtsgrundlagen dieser Vorschriften im Unionsrecht nicht möglich ist (BFH, Urteil vom 21. November 2013 V R 33/10, BFHE 244, 63, Rn. 20).

  • EuGH, 26.09.1996 - C-327/94

    Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
    EG-Richtlinie (in den Streitjahren: Art. 52 MwStSystRL) angesehen (EuGH, Urteil vom 26. September 1996 - C-327/94 -, BStBl II 1998, 313).

    Weiter hat der EuGH in dem Urteil ausgeführt, dass alle jene Leistungen als mit einer Tätigkeit insbesondere auf dem Gebiet der Künste oder der Unterhaltung zusammenhängende Dienstleistungen anzusehen sind, die zwar selbst keine solche Tätigkeit darstellen, aber für ihre Ausübung unerlässlich sind (EuGH, Urteil vom 26. September 1996 - C-327/94 -, BStBl II 1998, 313, Rn. 27).

  • FG Niedersachsen, 15.05.2008 - 5 K 923/03

    Hemmung der Festsetzungsfrist eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
    Unter die Vorschrift fallen nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts, der sich der Senat anschließt, aber nur solche Leistungen, die sich unmittelbar und direkt auf die Katalogleistung beziehen (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 K 923/03 -, DStRE 2010, 39).
  • BFH, 03.06.2009 - XI R 34/08

    Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
    Veranstalter im Sinne des § 3 a Abs. 2 Nr. 3 a UStG ist nach der Rechtsprechung des BFH, derjenige, der die bezeichneten künstlerischen Tätigkeiten im eigenen Namen und für eigene Rechnung einem größeren Publikum zugänglich macht und die organisatorischen Maßnahmen dafür trifft, dass die Veranstaltung stattfinden kann und dabei die Umstände, den Ort und die Zeit seiner Darbietungen selbst bestimmt (BFH, Urteil vom 03. Juni 2009 - XI R 34/08 -, BFHE 226, 369, BStBl II 2010, 857, Rn. 20 m.w.N.; BFH, Urteil vom 21. November 2013 - V R 33/10 -, BFHE 244, 63, Rn. 20).
  • BFH, 02.03.1967 - V 54/64

    Vorausssetzungen für das Vorliegen von durchlaufenden Posten

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
    Entscheidend ist also, dass derjenige, der durchlaufende Posten vereinnahmt und verausgabt, selbst keine Leistung dafür erbracht hat (BFH, Urteil vom 29. September 1987 - X R 13/81 -, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153), dass er nicht im eigenen Namen und für eigene Rechnung gehandelt hat (BFH, Urteil vom 02. März 1967 - V 54/64 -, BFHE 88, 306; siehe auch: Tehler in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, 1. Aufl. 1995, 127. Lieferung, § 10 UStG, Rn. 167).
  • BFH, 24.02.1966 - V 135/63

    Übertragung der Verfügungsmacht an den einzelnen Bestandteilen einer

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
    Durchlaufende Posten setzen voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen hinsichtlich dieser Beträge nur zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem Zahlungsberechtigten bestehen (BFH, Urteil vom 24. Februar 1966 - V 135/63 -, BFHE 85, 145).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-114/05

    Gillan Beach - Mehrwertsteuer - Ort des steuerbaren Umsatzes - Steuerlicher

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
    Andernfalls wäre der Kreis der unter die Vorschrift fallenden lediglich "zusammenhängenden" Leistung so weit gezogen, dass der Zweck der Vorschrift verfehlt würde, den Ort des steuerbaren Umsatzes in dem Mitgliedstaat festzulegen, in dessen Gebiet die Dienstleistungen tatsächlich bewirkt werden, unabhängig davon, wo der Dienstleistende seinen Sitz hat (EuGH-Urteil vom 9. März 2006 C-114/05 --Gillan Beach Ltd.,-- Slg. 2006, I-2427, UR 2006, 360, Rn. 22; BFH, Beschluss vom 29. August 2012 - XI R 19/09 -, juris, Rn. 5).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
    Sie wird einer Vertragspartei gegenüber erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet (z. B.: BFH, Urteil vom 12. Januar 1989 - V R 43/84 -, BFHE 156, 278, BStBl II 1989, 339; BFH, Urteil vom 26. Januar 1995 - V R 9/93 -, BFHE 177, 161, BStBl II 1995, 427; EuGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - C-453/05 -, juris, Rn. 23; siehe auch: Sobotta in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, 127. Lieferung, § 4 Nr. 8 UStG, Rn. 50).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12
    Entscheidend ist also, dass derjenige, der durchlaufende Posten vereinnahmt und verausgabt, selbst keine Leistung dafür erbracht hat (BFH, Urteil vom 29. September 1987 - X R 13/81 -, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153), dass er nicht im eigenen Namen und für eigene Rechnung gehandelt hat (BFH, Urteil vom 02. März 1967 - V 54/64 -, BFHE 88, 306; siehe auch: Tehler in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, 1. Aufl. 1995, 127. Lieferung, § 10 UStG, Rn. 167).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-280/04

    Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c -

  • BFH, 14.12.1995 - V R 13/95

    Die Leistungen selbständiger Chorsängerinnen sind weder umsatzsteuerfrei noch

  • BFH, 26.01.1995 - V R 9/93

    Eine steuerfreie Vermittlung von Krediten führt nur aus, wer gegenüber den

  • BFH, 12.01.1989 - V R 43/84

    Beschaffung von Anschriften ist keine Vermittlung von Umsätzen i. S. des § 4 Nr.

  • BFH, 01.03.2018 - V R 25/17

    Künstler in der Leistungskette

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 7. Juli 2016 5 K 2111/12 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Demgegenüber gab das FG mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1549 veröffentlichten Urteil der Klage überwiegend statt.

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