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   FG Münster, 07.11.2019 - 5 K 1768/19 U   

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https://dejure.org/2019,40979
FG Münster, 07.11.2019 - 5 K 1768/19 U (https://dejure.org/2019,40979)
FG Münster, Entscheidung vom 07.11.2019 - 5 K 1768/19 U (https://dejure.org/2019,40979)
FG Münster, Entscheidung vom 07. November 2019 - 5 K 1768/19 U (https://dejure.org/2019,40979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Umsatzsteuer - Beginnt die fünfjährige Bindungsfrist für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erneut zu laufen, wenn nach erstmaligem Verzicht die Umsatzgrenzen des § 19 UStG für zwei Veranlagungszeiträume überschritten worden waren?

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kleinunternehmerregelung | Bindungswirkung des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

  • IWW (Kurzinformation)

    Kleinunternehmerregelung | Bindungswirkung des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Besteuerung als Kleinunternehmer und die fünfjährige Bindungswirkung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Bindungsfrist für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kleinunternehmer optiert zur Regelbesteuerung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kleinunternehmer können auch nach Abgabe einer USt-Erklärung noch wählen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kleinunternehmer können auch nach Abgabe einer USt-Erklärung wählen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Anwendung der Kleinunternehmerregelung; Option zur Regelbesteuerung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2019 - 5 K 1768/19
    Denn bei einem jährlichen Wechsel zwischen Besteuerung und Nichtbesteuerung könnten ungerechtfertigte Vorteile durch eine entsprechende Verlagerung der vorsteuerbelasteten Bezüge und Umsätze erlangt werden (BT-Drucks. V/1581, Seite 15; BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 38; Friedrich-Vache, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 19 Rdn. 38).

    Eine Option zur Regelbesteuerung durch konkludentes Verhalten kann von einem sog. Kleinunternehmer auch in der Weise erklärt werden, dass dieser dem Finanzamt auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck eine Umsatzsteuererklärung einreicht, in welcher er die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes berechnet und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 20, 21).

    Von ihnen hängt es ab, ob durch das Finanzamt der Inhalt einer Steuererklärung zweifelsfrei zugleich als Erklärung zur Ausübung des steuerrechtlichen Gestaltungsrechts aufgefasst werden darf oder ob dem Inhalt eine solche Bedeutung nicht zukommt (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 22).

    Verbleiben Zweifel, kann eine Option zur Regelbesteuerung nicht angenommen werden (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 23).

    Da das Erklärungsbewusstsein kein notwendiger Bestandteil der Willenserklärung ist, kann schlüssiges Verhalten auch dann als Willenserklärung gewertet werden, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat, sofern er bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der Erklärungsempfänger es auch tatsächlich so verstanden hat (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 30 f.).

  • BFH, 23.09.2020 - XI R 34/19

    Zum Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 07.11.2019 - 5 K 1768/19 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Münster gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 2012 veröffentlichten Urteil vom 07.11.2019 - 5 K 1768/19 U statt und setzte die Umsatzsteuer auf 0 EUR fest.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Münster vom 07.11.2019 - 5 K 1768/19 U aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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