Rechtsprechung
FG Münster, 07.12.2006 - 3 K 2125/05 Erb |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchs für Zwecke der Steuerstundung und des Ablösebetrags der gestundeten Steuer; Heranziehung einer Sterbetafel zur Berechnung des Stundungsbetrages ; Steuerstundung als untrennbarer Bestandteil der Steuerfestsetzung
- Judicialis
ErbStG § 12 Abs. 1; ; ErbStG § 25 Abs. 1 S. 2; ; ErbStG § 25 Abs. 1 S. 3; ; BewG § 14
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 25 Abs. 1 S. 2, 3; BewG § 12 Abs. 3 § 14
Höhe des Vervielfältigers bei Berechnungen nach § 25 Abs. 1 BewG - rechtsportal.de
ErbStG § 25 Abs. 1 S. 2, 3 ; BewG § 12 Abs. 3 § 14
Höhe des Vervielfältigers bei Berechnungen nach § 25 Abs. 1 BewG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bewertung: - Höhe des Vervielfältigers bei Berechnungen nach § 25 Abs. 1 BewG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.12.2006 - 3 K 2125/05 Er
- BFH, 20.11.2008 - II R 4/07
Papierfundstellen
- EFG 2007, 700
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- FG München, 10.12.2003 - 4 K 5627/02
Abzinsung des gestundeten Steuerbetrags bei Berechnung des Ablösebetrags nach § …
Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 3 K 2125/05
Bezüglich der Berechnung des Ablösebetrages seien die Grundsätze des Urteils des Finanzgerichts München vom 10.12.2003 (4 K 5627/02, EFG 2004, 663) anzuwenden, wonach im Gegensatz zu § 14 BewG keine gesetzliche Anweisung zur Anwendung der Sterbetafel 1986/1988 im Rahmen des § 12 Abs. 3 BewG bestehe.Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des FG München vom 10.12.2003, a.a.O., an, auf die verwiesen wird.
- BFH, 17.10.2001 - II R 72/99
Rentenzahlung bei gemischter Schenkung
Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 3 K 2125/05
Bei § 14 BewG handelt es sich um eine Vorschrift zur Ermittlung des Steuerwerts einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung (vgl. BFH - Urteil vom 17.10.2001 II R 72/99, BStBl. II 2002, 25 m.w.Nw. zur Rechtsprechung).Die von der Klägerseite angeführte Rechtsprechung (vor allem das BFH - Urteil vom 17.10.2001 II R 72/99, BStBl II 2002, 25 und dem folgend auch das BFH - Urteil vom 08.02.2006 II R 38/04, BStBl II 2006, 475) ist für den vorliegenden Fall dagegen nicht maßgeblich, da sie anders gelagerte Fallgestaltungen - nämlich die Ermittlung des Verkehrswertes im Rahmen einer gemischten Schenkung - betrifft.
- BFH, 12.04.1989 - II R 37/87
Besteuerung einer Auflagenschenkung
Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 3 K 2125/05
Die Steuerstundung ist untrennbarer Bestandteil der Steuerfestsetzung (vgl. BFH - Urteil vom 12.04.1989, II R 37/87, BStBl. II 1989, 524) und unterliegt daher, soweit es um die Anwendung von Bewertungsregeln geht, denselben Regeln wie die Steuerfestsetzung auch. - BFH, 08.02.2006 - II R 38/04
Bei gemischter Schenkung aufschiebend bedingte Gegenleistungspflichten des …
Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 3 K 2125/05
Die von der Klägerseite angeführte Rechtsprechung (vor allem das BFH - Urteil vom 17.10.2001 II R 72/99, BStBl II 2002, 25 und dem folgend auch das BFH - Urteil vom 08.02.2006 II R 38/04, BStBl II 2006, 475) ist für den vorliegenden Fall dagegen nicht maßgeblich, da sie anders gelagerte Fallgestaltungen - nämlich die Ermittlung des Verkehrswertes im Rahmen einer gemischten Schenkung - betrifft. - FG Köln, 07.04.2003 - 9 K 6330/01
Bewertung einer Versorgungsrente unterEinbezug der aufschiebend bedingten …
Auszug aus FG Münster, 07.12.2006 - 3 K 2125/05
Das von der Klägerseite für die Anwendung der letzten vor dem Schenkungsstichtag aktuellen Sterbetafel 1992/1994 angeführte Urteil des Finanzgerichts Köln vom 07.04.2003 (9 K 6330/01, EFG 2003, 939) hielt er wegen der Andersartigkeit des zugrundeliegenden Sachverhalts nicht für anwendbar.